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Wie kann man das Recht auf Reparatur bei Ebay umsetzen?

Veröffentlicht: 29.07.2026
imgAktualisierung: 29.07.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
29.07.2026
img 29.07.2026
ca. 2 Min.
Ebay Logo auf Smartphone
burdun / Depositphotos.com
Auch auf Marktplätzen wie Ebay muss die Informationspflicht zum Recht auf Reparatur aktiv erfüllt werden. Nur wie?


Auf unsere Beiträge zum Recht auf Reparatur erreichten uns viele Leserfragen aus der Praxis, unter anderem: Wie lässt sich die neue Informationspflicht eigentlich in einem Ebay-Shop umsetzen und reicht dafür der plattformeigene Rückgabeprozess?

Ebay-Rückgabeprozess allein nicht ausreichend

Die Informationspflicht zum Recht auf Reparatur ist an die individuelle Kundenkommunikation im Reklamationsfall geknüpft, nicht an eine bestimmte technische Oberfläche. Der Ebay-eigene Rückgabeprozess mit der Auswahloption „Defekt“ oder ähnlicher Formulierung lässt sich dafür nicht ohne Weiteres nutzen, wenn Verkäufer:innen dessen Ablauf und Texte nicht frei gestalten können. Wer sich allein auf diesen automatisierten Prozess verlässt, läuft Gefahr, die gesetzliche Aufklärungspflicht nicht zu erfüllen.

Sollte also nicht sicher feststehen, wie die Nachrichten formuliert sind, muss auf einen weiteren Weg zurückgegriffen werden.

Wo die Aufklärung stattfinden muss

Entscheidend ist, dass Kund:innen spätestens in der individuellen Antwortnachricht über ihr Wahlrecht zwischen Reparatur und Neulieferung sowie über die einmalige Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate informiert werden, bevor die Nacherfüllung durchgeführt wird. Einen festen Zeitpunkt schreibt das Gesetz nicht vor, entscheidend ist nur, dass die Information vor der Nacherfüllung erfolgt.

Praktikabel ist dafür eine feste Textbausteinvorlage im Ebay-Nachrichtencenter, die bei jeder Defektmeldung genutzt wird. Ein Hinweis im Impressum oder in den AGB des Ebay-Shops reicht dagegen nicht aus, da die Information konkret im jeweiligen Reklamationsfall erfolgen muss.

Erklärungen und Praxishinweise für die finale Umsetzung findest du auch hier:

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 29.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Matthias
30.07.2026

Antworten

Mich würde interessieren, für welche Produkte denn dieses Recht auf Reparatur gilt. Wir sind ein Handel für Reinigungsbedarf. Bei z. B. einem Staubsauger macht das absolut Sinn, aber bei z. B. einem Putztuch oder einem Kunststoffeimer wird ja wohl hoffentlich niemand ernsthaft erwarten, daß ich diese Artikel nach 1 3/4 Jahren zur Reparatur zurücknehme und dem Kunden mit einer Verlängerung der Gewährleistung zurückschicke. Hier stünden Aufwand und Nutzen in keinem sinnvollen Verhältnis. Wo ist hier die Grenze?
Detlev
30.07.2026

Antworten

Vielen Dank für die Antwort! Vermutlich war ich der (Mit-) Auslöser der Frage im Artikel "Pflichen & Chancen...". So hatte ich es vermutet, allerdings gedachte ich den vorgefertigten Textblock im Rückgabefall selbst unterzubringen. I.d.R. schreibe ich bei Defekten dort eh ein paar Zeilen des Bedauerns. Nun tritt jedoch ein Konflikt auf, wenn sich der Kunde tatsächlich für die Reparatur entscheidet, denn Ebay kennt keine Reparaturen und Ersatzlieferungen, sondern nur Rückgaben und -zahlungen. Und Letztere zu verweigern (weil ja die Reparatur durchgeführt werden soll) birgt ein m.E. hohes Risiko von Eskalation zum Beschwerdefall wegen Zahlungsverweigerung und entsprechendem Eintrag im Service-Status (Fälle, die ohne Klärung des Verkäufers geschlossen wurden). Es stellt sich die Frage, wie Ebay damit umgeht und ob ggf. spezielle Prozesse für diesen Fall ausgerollt werden. Aus Erfahrung bin ich da skeptisch.