Auf unsere Beiträge zum Recht auf Reparatur erreichten uns viele Leserfragen aus der Praxis, unter anderem: Wie lässt sich die neue Informationspflicht eigentlich in einem Ebay-Shop umsetzen und reicht dafür der plattformeigene Rückgabeprozess?
Ebay-Rückgabeprozess allein nicht ausreichend
Die Informationspflicht zum Recht auf Reparatur ist an die individuelle Kundenkommunikation im Reklamationsfall geknüpft, nicht an eine bestimmte technische Oberfläche. Der Ebay-eigene Rückgabeprozess mit der Auswahloption „Defekt“ oder ähnlicher Formulierung lässt sich dafür nicht ohne Weiteres nutzen, wenn Verkäufer:innen dessen Ablauf und Texte nicht frei gestalten können. Wer sich allein auf diesen automatisierten Prozess verlässt, läuft Gefahr, die gesetzliche Aufklärungspflicht nicht zu erfüllen.
Sollte also nicht sicher feststehen, wie die Nachrichten formuliert sind, muss auf einen weiteren Weg zurückgegriffen werden.
Wo die Aufklärung stattfinden muss
Entscheidend ist, dass Kund:innen spätestens in der individuellen Antwortnachricht über ihr Wahlrecht zwischen Reparatur und Neulieferung sowie über die einmalige Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate informiert werden, bevor die Nacherfüllung durchgeführt wird. Einen festen Zeitpunkt schreibt das Gesetz nicht vor, entscheidend ist nur, dass die Information vor der Nacherfüllung erfolgt.
Praktikabel ist dafür eine feste Textbausteinvorlage im Ebay-Nachrichtencenter, die bei jeder Defektmeldung genutzt wird. Ein Hinweis im Impressum oder in den AGB des Ebay-Shops reicht dagegen nicht aus, da die Information konkret im jeweiligen Reklamationsfall erfolgen muss.
Erklärungen und Praxishinweise für die finale Umsetzung findest du auch hier:
- Ausführlicher Händlerbund-Ratgeber zum Recht auf Reparatur
- Themenseite Gewährleistungsrecht
- Recht auf Reparatur erklärt (inkl. Checkliste + FAQ)
- Ausführliche Informationen zum Recht auf Reparatur erhalten Händlerbund-Mitglieder auch in ihrem Kundencenter
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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