Gilt die Produktsicherheitsverordnung auch für den stationären Handel?

Veröffentlicht: 26.09.2024
imgAktualisierung: 26.09.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
26.09.2024
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Das Bild zeigt ein modernes, helles Einkaufszentrum mit Glasgeländern, zwei Etagen und Pflanzen in der Mitte. Tageslicht fällt durch ein großes Glasdach ein, und auf beiden Seiten sind Geschäfte mit Schaufenstern.
Photocreo / Depositphotos.com
Die neue Produktsicherheitsverordnung bringt erweiterte Informationspflichten für den Online-Handel mit sich. Wird hier aber wieder nur der Online-Handel belastet?


Die Produktsicherheitsverordnung bringt eine ganze Reihe neuer Informationspflichten für den Online-Handel mit sich. Dabei kommt immer wieder die Frage auf, was denn eigentlich mit dem stationären Handel ist.

Sichere Produkte überall

Zwar sieht die Produktsicherheitsverordnung insbesondere bei den Informationspflichten Regelungen vor, die ausschließlich den E-Commerce betreffen, grundsätzlich gilt sie aber auch für den stationären Handel. Wer ein klassisches Geschäft betreibt, muss also:

  • darauf achten, dass seine Produkte den Sicherheitsstandards entsprechen,
  • überprüfen, ob es Produkte, die aus einem Drittland kommen, eine verantwortliche Person existiert, die in der Europäischen Union niedergelassen ist,
  • kontrollieren, ob erforderliche Angaben, wie etwa Warn- und Sicherheitshinweise, sowie die Angabe des Herstellers, auf dem Produkt, dessen Verpackung oder in den Begleitunterlagen, wie beispielsweise der Anleitung, enthalten sind.

Informationspflichten gelten auch für den stationären Handel

Damit ist es im Endeffekt so, wie es immer ist: Es gibt Informationspflichten. Da die Kundschaft im Online-Shop nicht die Möglichkeit hat, diese Informationen durch das Betrachten der Verpackung oder des Produktes zu erhalten, müssen Online-Händler:innen den extra Schritt gehen, und die Informationen zur Verfügung stellen.

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Veröffentlicht: 26.09.2024
img Letzte Aktualisierung: 26.09.2024
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Ulli
03.10.2024

Antworten

Wad ist denn mit Gebrauchtwarenhäusern aller Art? Da kann man viele Dinge kaufen... Aber ob diese eher personell knapp besetzten Geschäfte das stemnen können? Für Ebay u.ä. sehe ich da schwarz...
Oli
03.10.2024

Antworten

Tja nur verbietet einem da keiner den Verkauf wegen unsinniger EU-Richtlinien. Wo ist eigentlich der Händlerbund um sich für uns einzusetzen das manchen Regelungen nicht umsetzbar sind, z.B. bei gebrauchten Artikeln. Früher lese ich es gilt für Produkte die ab dem 13.12.24 in Umlauf gebracht werden, nun auf einmal für alle ??? Wie soll ich das zeitlich schaffen, schon mal gesehen nicht mal bei dem Dänischen Steinehersteller stehen alle Daten auf der Verpackung drauf. Sorry aber schlafen gehen möchte ich auch mal und für mich steht fest das Business wird in kurzer Zeit dicht gemacht, verkaufen in Deutschland unmöglich geworden ohne ständig mit einer Schlinge um den Hals dazustehen und immer Angst haben zu müssen das einer einem den entscheidenen Stoß gibt. Das gibt es nirgendwo auf der Welt, nur bei uns, vielen Dank dafür das nun 30 Jahre für nichts sind.
Redaktion
07.10.2024
Hallo, das gilt natürlich immer noch, wie auch in unserem FAQ steht: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/politik-gesetze/140354-produktsicherheitsverordnung-unsere-antworten-auf-eure-fragen