In unserer Reihe „Fake oder Fakt?“ beleuchten wir scheinbar eindeutige Rechtsbehauptungen und untersuchen, ob sie tatsächlich korrekt sind oder nur auf gängigen Missverständnissen beruhen. Auf unserem Instagram-Profil können unsere Follower miträtseln und sich direkt mit uns über das Thema austauschen.
Seit nunmehr einem Monat ist sie Realität: die Produktsicherheitsverordnung (auch GPSR). Und so manchem Händler mag es schwerfallen, jetzt noch den Überblick über all die Vorschriften und Anforderungen zu behalten. Ganz oben auf der Liste der To-dos steht dabei wohl die Überprüfung, dass auf allen Produkten die Informationen zum Hersteller zu finden sind. Das gilt genauso für Handmade-Produkte. Auch sie müssen Angaben zum Hersteller enthalten. Aber stimmt das wirklich oder gibt es dafür nicht doch eine Ausnahme? Ist die Behauptung Fake oder Fakt?
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diese Produkte machen keine Ausnahme. Hier muss, wie auf alle anderen Produkte auch, eine Herstellerangabe drauf. Wenn du dem 3D-Drucker das Design speist und das Gerät bedienst, würdest du hier zur Herstellerin werden.
Gruß, die Redaktion