Der Stichtag 13. Dezember 2024 rückt näher – und mit ihm die Pflicht für Online-Händlerinnen und -Händler, umfangreiche Informationen rund um die Sicherheit ihrer Produkte anzugeben.
Und weil es kurz vor dieser Frist noch immer zahlreiche offene Fragen zur Umsetzung in der Praxis und konkret auch auf Online-Marktplätzen gibt, hatte der Marktplatzbetreiber Ebay angekündigt, offene Probleme zu klären. Dazu hat die Redaktion von OnlinehändlerNews die verschiedenen Fragen der Seller zusammengetragen und an Ebay geschickt. Die Antworten liegen nun vor.
Die Produktsicherheitsverordnung ist für viele Händler:innen eine Herausforderung. Wie sieht die Unterstützung von Ebay für sie in Sachen GPSR konkret aus?
Wir haben neue Funktionen entwickelt, die es Händler:innen erleichtert, Informationen nach der GPSR ihren Angeboten hinzuzufügen. Wir überprüfen diese Funktionen regelmäßig und werden sie bei Bedarf anpassen bzw. verbessern.
Eine Anleitung, wie Händler:innen ihren Angeboten den Produkthersteller bzw. die EU-verantwortliche Person oder Stelle hinzufügen können, finden sie im Hilfebereich unter Bereitstellung von Kontaktdaten. Wir haben außerdem eine Schritt-für-Schritt-Anleitung auf unserer Hilfeseite, um zu zeigen, wie Details zur Produktsicherheit und Dokumentation hinzugefügt werden können.
Unsere Account-Manager und Customer-Manager sind auch zur GPSR geschult worden. Darüber hinaus haben wir eine Podcast-Folge zur GPSR veröffentlicht und stehen auch sonst im ständigen Austausch mit unseren Händler:innen. So wurde das Thema z. B. auch durch unsere Fachexperten beim Händlerinnen-Stammtisch vorgestellt und mit diesen erörtert.
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an den Regelungen zur CE-Kennzeichnung hat sich durch die GPSR nichts geändert. Auch weiter darf nicht damit geworben werden, dass ein Produkt eine CE-Kennzeichnung hat. Bei dem CE-Zeichen handelt es sich auch nicht um einen Warnhinweis, so dass die beiden Verordnungen sich hier nicht in die Quere kommen.
Gruß, die Redaktion
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