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Für welche Produkte gilt das neue Garantielabel?

Veröffentlicht: 18.05.2026
imgAktualisierung: 18.05.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
18.05.2026
img 18.05.2026
ca. 2 Min.
Händler liest im BGB
Erstellt mit KI
Die EU führt ein neues GARAN-Label ein. Doch die Nutzung ist an rechtliche Voraussetzungen geknüpft.


Neben dem Gewährleistungslabel kommt ab September auch die Verpflichtung, ein Garantielabel zu nutzen, das sogenannte GARAN-Label. Das Label ist jedoch zweckgebunden und darf beziehungsweise muss nicht inflationär und pauschal für jede Form von Serviceversprechen genutzt werden. Es ist ausschließlich für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers reserviert. Die Details schauen wir uns nun an.

Die Informationspflicht als neue Händleraufgabe

Händlerinnen und Händler dürfen das Label nur dann im Shop einbinden, wenn das Garantieversprechen direkt vom Produzenten der Ware stammt, nicht aber, wenn der Shop selbst oder eine Plattform eine eigene Zusatzgarantie anbietet.

Zudem definiert der Gesetzgeber drei weitere klare Kriterien, die für eine rechtssichere Verwendung alle gleichzeitig erfüllt sein müssen. Die zugesicherte Haltbarkeit der Ware muss mehr als zwei Jahre betragen und die Garantie muss für Verbraucherinnen und Verbraucher komplett kostenfrei sein. Außerdem muss sich das Versprechen auf das gesamte Produkt erstrecken. Garantien, die lediglich einzelne Bauteile oder Komponenten abdecken, fallen aus der Regelung heraus.

Wer benötigt das Garantielabel?

  1. Garantiegeber: Die Haltbarkeitsgarantie muss direkt vom Hersteller (Produzenten oder Importeur) eingeräumt werden, nicht vom bloßen Zwischenhändler. Wird das Produkt unter einer eigenen Marke vertrieben, gilt ggf. der Händler als Hersteller.
  2. Dauer: Die zugesicherte Haltbarkeit muss mehr als zwei Jahre betragen, also faktisch zwei Jahre + einen Tag oder länger.  
  3. Kosten: Die Garantie muss dem Verbraucher ohne zusätzliche Kosten gewährt werden.  
  4. Umfang: Das Garantieversprechen muss die gesamte Ware abdecken und darf sich nicht nur auf einzelne Bauteile oder Komponenten beschränken (z. B. „Wir geben 10 Jahre Garantie auf den Ultraschall-Motor.“). Es muss sich zudem um eine Haltbarkeitsgarantie handeln. Nicht umfasst sind beispielsweise „Zufriedenheitsgarantien“ oder „Geld-zurück-Garantien“.

Eine Pflicht zum neuen EU-Garantielabel entsteht zudem erst, wenn der Hersteller dem Händler die Infos zur Haltbarkeitsgarantie aktiv bereitstellt oder der Händler selbst damit werben will.

Es reicht nicht aus, das neue GARAN-Label technisch sauber in das Shopsystem zu integrieren, was bei Sortimenten mit tausenden verschiedenen Produkten ohnehin schon ein enormer datentechnischer Kraftakt ist. Die eigentliche Krux beginnt im Vorfeld. Händlerinnen und Händler müssen bei jedem einzelnen Artikel im Zweifel proaktiv prüfen, ob die vier Kriterien überhaupt zutreffen und ob das Label verwendet werden darf.

Alles rund um das Gewährleistungs- und Garantielabel kannst du auf unserer Themenseite nachlesen.

Veröffentlicht: 18.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 18.05.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
8 Kommentare
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Herbert Klein
01.06.2026

Antworten

Muss die Garantie auch Verschleißteile eines Produkts inkludieren? Beispielsweise Bremsen beim Auto, Reifen beim Fahrrad usw. oder kann die Garantie solche Produktteile ausklammern? Unter Punkt 4 heißt es "muss das ganze Produkt umfassen" - könnte sein, dass hier (wieder mal) vom Gesetzgeber nicht zuende gedacht wurde?
Redaktion
02.06.2026
Nein, eine Garantie muss nicht zwingend auch Verschleißteile umfassen. Da es sich bei einer Garantie um eine freiwillige Leistung handelt, kann der Garantiegeber grundsätzlich selbst festlegen, für welche Teile und unter welchen Bedingungen sie gilt. Verschleißteile wie Bremsen, Reifen oder Akkus werden daher häufig ganz oder teilweise von Garantien ausgenommen. Entscheidend ist, dass die Bedingungen der Garantie transparent kommuniziert werden.
Michael
21.05.2026

Antworten

Ist also davon auszugehen, dass ich als Vertreiber von Gebrauchtware (1 Jahr gesetzliche Gewährleistung) und selbstproduzierter Ware (2 Jahre gesetzliche Gewährleistung) ohne jegliche Herstellergarantie auf das Label komplett verzichten kann?
Redaktion
21.05.2026
Ja, das ist im Wesentlichen korrekt. Das GARAN-Label ist ausschließlich für die Haltbarkeitsgarantie des Herstellers vorgesehen und greift nur, wenn vier Kriterien gleichzeitig erfüllt sind: Die Garantie muss vom Hersteller stammen, mehr als zwei Jahre umfassen, für Verbraucher kostenlos sein und das gesamte Produkt abdecken. Wer als Vertreiber von Gebrauchtware oder selbstproduzierter Ware keine Herstellergarantie anbietet – also lediglich die gesetzliche Gewährleistung gilt –, muss das Label nicht verwenden und darf es auch nicht. Eine Pflicht entsteht erst, wenn der Hersteller aktiv Garantieinformationen bereitstellt.
Andreas
19.05.2026

Antworten

Eine Frage, Zitat: "Eine Pflicht zum neuen EU-Garantielabel entsteht zudem erst, wenn der Hersteller dem Händler die Infos zur Haltbarkeitsgarantie aktiv bereitstellt oder der Händler selbst damit werben will." - Was ist, wenn ich keine Kentniss über Herstellergarantien habe und diese auch nicht bewerbe, der Hersteller aber womöglich doch auf seine Artikel eine Garantie über die 2 Jahre Gewährleistung gibt, aber nicht auf meine Anfragen nach einer Liste mit Produkten, auf welche es so eine Garantie geben könnte, antwortet?
cf
19.05.2026

Antworten

Rückfrage: Im Beitrag heißt es: "also faktisch zwei Jahre + einen Tag oder länger." Was genau muss ich auf dem Label dann als Zahl angeben, wenn ich genau zwei Jahre + 1 Tag Garantie gebe? Wir hatten zeitweise 1000 Tage Garantie auf eigene Produkte. Nach mehrfachen Rückfragen an die EU, wie diese Zahl als Jahr ausgedrückt auf dem Label angegeben werden muss, habe ich die Rückmeldung, dass es nicht "vorgesehen" ist (also vergessen wurde zu bedenken). Somit führt die EU nicht nur ein neues Label ein, sondern beschränkt den Markt gleichzeitig auch, ohne das dieses explizit in der Verordnung angegeben wird. Persönliche Meinung zu letzterem: So wurden schon ganze Demokratien abgschafft, indem durch indirekte Rechtsvorgaben die Freiheit immer weiter beschränkt wurde und wenn man es erkennt, ist es schon zu spät und die Demokratie ist futsch.
MR
21.05.2026
Genau das ist das Problem: Zwei Jahre kann man nicht angeben, weil die Vorgabe offenbar eine Garantie von mehr als zwei Jahren meint. Zwei Jahre + ein Tag erfüllt diese Schwelle zwar formal, lässt sich auf dem Label aber nicht sinnvoll abbilden, weil dort anscheinend nur volle Jahre vorgesehen sind. Bei 1000 Tagen Garantie wären das rechnerisch ca. 2,7 Jahre. Wenn das Label aber nur ganze Jahre zulässt, kann man daraus nicht sauber „3 Jahre“ machen, solange die Garantie tatsächlich nur 1000 Tage beträgt. Praktisch bliebe dann wohl nur, die Garantie tatsächlich auf 3 Jahre, also 1095 Tage, zu erhöhen.
Redaktion
21.05.2026
Ja, das ist tatsächlich ein ziemlich unschöner Nebeneffekt der Regelung. Wenn das Label offenbar nur volle Jahre vorsieht, entsteht ein praktisches Problem für Garantien wie „1000 Tage“ oder „2 Jahre + 1 Tag“. Formal liegt die Garantie dann zwar über zwei Jahren, transparent ausdrücken lässt sich das auf dem Label aber kaum.

Trotzdem würde ich daraus nicht zwingend ableiten, dass die EU hier „1000 Tage Garantie“ verbieten wollte. Eher wirkt es so, als sei die Regelung schlicht nicht besonders praxisnah durchdacht worden.

Und ehrlich gesagt: Für Verbraucher wäre eine andere Darstellung ohnehin oft verständlicher. Die meisten Menschen können mit „3 Jahre Garantie“ spontan mehr anfangen als mit „1000 Tagen Garantie“. Genau deshalb dürfte die Idee hinter den vollen Jahren gewesen sein, die Angaben leichter vergleichbar zu machen – auch wenn das bei solchen Zwischenwerten dann unpraktisch wird.

Das zeigt aber auch ein generelles Problem vieler Kennzeichnungspflichten: Sie sollen vereinfachen, pressen die Realität aber manchmal in starre Kategorien, die nicht zu allen Produkten oder Geschäftsmodellen passen.