Eine gut laufende Rabattaktion kann Produkte zu echten Kassenschlagern machen. Da kommt bei einigen Händler:innen die Idee auf, die Aktion entgegen der Angabe einfach zu verlängern. Ist das erlaubt oder müssen die Preise nach der Rabattaktion wieder teurer werden? Auch wenn es auf den ersten Blick so wirkt, als hätte eine verlängerte Rabattaktion nur Vorteile für Kund:innen, sieht die Rechtsprechung das allerdings anders.
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