Seit dem 12. August gilt die neue Verpackungsverordnung (PPWR). Auf viele Händler:innen kamen zahlreiche neue Pflichten zu. Gerade die Bevollmächtigtenpflicht im EU-Ausland sorgte bei vielen Händler:innen für Ärger. In den sozialen Netzwerken berichteten zahlreiche Händler:innen davon, den EU-Versand komplett einzustellen. Grünen-EU-Abgeordneter Erik Marquardt spricht sich nun dafür aus, dass bis Februar 2027 europaweit keine Bußgelder verhängt werden, wie Onvista meldete.
Keine Geldbußen bis Februar 2027
Im deutschen Durchführungsgesetz zur Verpackungsverordnung ist bereits festgehalten, dass für einen Teil der Verstöße erst ab Februar 2027 Bußgelder verhängt werden können.
Eine fehlende Registrierung, Lizenzierung und die Bestellung eines Bevollmächtigten können bereits jetzt mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Die laufenden Pflichten des Bevollmächtigten, die Konformitätserklärung und die Erzeugerkennzeichnung auf dem Karton kann nach dem deutschen Gesetz bei Missachtung erst ab Februar 2027 mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Händler:innen sollten die Regeln allerdings dennoch beachten. Eine Abmahnung von Mitbewerbern oder Abmahnverbänden kann bereits jetzt erfolgen.
Marquardt möchte praktikable Lösungen
Trotz seiner Kritik an der aktuellen Umsetzung stellt Marquardt die Ziele der Verordnung selbst nicht infrage: Weniger Verpackungsmüll, funktionierende Recyclingsysteme und EU-weite Pfandlösungen seien grundsätzlich der richtige Weg. Sein Punkt ist ein anderer – die Regeln müssten sich auch praktisch umsetzen lassen, ohne Unternehmen mit unnötigem Verwaltungsaufwand zu überfordern. Besonders für kleinere Betriebe sei die derzeitige Bürokratie kaum zu stemmen, so Marquardt: Sie sei für kleine Unternehmen „Gift und Mist“.
Die Zeit bis Februar 2027 will der Grünen-Politiker deshalb nicht als bloßen Aufschub verstanden wissen, sondern als Gelegenheit, an praxistauglicheren Regelungen zu arbeiten – etwa bei der mehrfachen Registrierungs- und Bevollmächtigtenpflicht, die gerade kleinere Händler:innen beim grenzüberschreitenden Verkauf besonders belastet. Ob es bis dahin tatsächlich zu spürbaren Erleichterungen kommt, hängt maßgeblich davon ab, ob sich EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten rechtzeitig auf entsprechende Anpassungen einigen können.
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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