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PPWR: Ab wann Händlern bei Verstößen gegen die Verpackungsverordnung Bußgelder drohen

Veröffentlicht: 07.09.2026
imgAktualisierung: 07.09.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
07.09.2026
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ca. 2 Min.
PPWR Bußgeld
Erstellt mit KI
Seit dem 12. August gelten die Regeln der neuen Verpackungsverordnung. Ab wann müssen Händler:innen mit Bußgeldern rechnen?


Seit dem 12. August gilt die neue Verpackungsverordnung (PPWR). Auf viele Händler:innen kamen zahlreiche neue Pflichten zu. Gerade die Bevollmächtigtenpflicht im EU-Ausland sorgte bei vielen Händler:innen für Ärger. In den sozialen Netzwerken berichteten zahlreiche Händler:innen davon, den EU-Versand komplett einzustellen. Grünen-EU-Abgeordneter Erik Marquardt spricht sich nun dafür aus, dass bis Februar 2027 europaweit keine Bußgelder verhängt werden, wie Onvista meldete.

Keine Geldbußen bis Februar 2027

Im deutschen Durchführungsgesetz zur Verpackungsverordnung ist bereits festgehalten, dass für einen Teil der Verstöße erst ab Februar 2027 Bußgelder verhängt werden können.

Eine fehlende Registrierung, Lizenzierung und die Bestellung eines Bevollmächtigten können bereits jetzt mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Die laufenden Pflichten des Bevollmächtigten, die Konformitätserklärung und die Erzeugerkennzeichnung auf dem Karton kann nach dem deutschen Gesetz bei Missachtung erst ab Februar 2027 mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Händler:innen sollten die Regeln allerdings dennoch beachten. Eine Abmahnung von Mitbewerbern oder Abmahnverbänden kann bereits jetzt erfolgen.

Marquardt möchte praktikable Lösungen

Trotz seiner Kritik an der aktuellen Umsetzung stellt Marquardt die Ziele der Verordnung selbst nicht infrage: Weniger Verpackungsmüll, funktionierende Recyclingsysteme und EU-weite Pfandlösungen seien grundsätzlich der richtige Weg. Sein Punkt ist ein anderer – die Regeln müssten sich auch praktisch umsetzen lassen, ohne Unternehmen mit unnötigem Verwaltungsaufwand zu überfordern. Besonders für kleinere Betriebe sei die derzeitige Bürokratie kaum zu stemmen, so Marquardt: Sie sei für kleine Unternehmen „Gift und Mist“.

Die Zeit bis Februar 2027 will der Grünen-Politiker deshalb nicht als bloßen Aufschub verstanden wissen, sondern als Gelegenheit, an praxistauglicheren Regelungen zu arbeiten – etwa bei der mehrfachen Registrierungs- und Bevollmächtigtenpflicht, die gerade kleinere Händler:innen beim grenzüberschreitenden Verkauf besonders belastet. Ob es bis dahin tatsächlich zu spürbaren Erleichterungen kommt, hängt maßgeblich davon ab, ob sich EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten rechtzeitig auf entsprechende Anpassungen einigen können.

Veröffentlicht: 07.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 07.09.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
14 Kommentare
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Marco
27.09.2026

Antworten

Ich habe den Versand ins EU-Ausland eingestellt. Ich überlege schon fast eine komplette Geschäftsaufgabe. Innerhalb der EU sind Unternehmer nicht mehr willkommen hat man das Gefühl. Wenn ich nur noch Papier schmutzig machen muss statt die Hände, habe ich keine Lust mehr.
XY
12.09.2026

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Hi Händlerbund, ich habe mich bei LUCID angemeldet und eine Systembeteiligung beim Grünen Punkt abgeschlossen. Egal ob ich als Hersteller gelte oder irgendein anderer Titel bei dieser EU-Richtlinie habe. Konformitätserklärung ist auch vorhanden. Reicht das aus, dass ich sicher bin gegen Abmahnungen? Mich verwirren diese ständigen wechselnden Informationen allgemein. Bin noch ein sehr kleiner Shop und neu auf dem Markt. Keine Lust durch Abmahnungen nur Schwierigkeiten zu haben. Oder aufgeben zu müssen. Bin ich somit erst einmal sicher? Danke für eine Rückmeldung. Grüße
Redaktion
14.09.2026
Hi, mit der Registrierung bei LUCID und der Systembeteiligung hast du für den Versand innerhalb Deutschlands erst einmal die richtige Grundlage geschaffen. Ob für deine Produkte noch weitere Pflichten gelten, lässt sich pauschal aber nicht sagen. Bei Detailfragen kannst du dich gern an unsere Rechtsberatung wenden.
Alexander
12.09.2026

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Da keiner der EU Bürokraten überhaupt versteht, was die selber vom Stapel gelassen haben, wird sich auch nicht viel ändern. Dazu bräuchte man Leute mit Kompetenz statt mit Parteibuch. Aber verwundert gucken wenn die AFD weiter in den Umfragen dazu gewinnt.
Markus Wolf
10.09.2026

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Hier ist auch noch bis heute 10.09.2026 (warum nur so kurz liebe EU-Kommission?) eine Bedenken Äußerung an der PPWR möglich - bitte diesen Beitrag schnell freigeben und ggf. heute auch noch in einem Newsletter verbreiten - weil wissen tut das ja offenbar kaum ein Unternehmen - wir haben unsere Bedenken eingetragen: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15352-Packaging-and-packaging-waste-rules-on-national-registers-of-producers_en
Markus Wolf
10.09.2026

Antworten

Ich als Kleinunternehmen stehe mit mehreren Politikern im schriftlichen Austausch, u. a. mit Stefan Köhler, Dr. Anja Weisgerber, Prof. Dr. Angelika Niebler und Andreas Glück und dem deutschen Bundestag. Über Parteigrenzen hinweg wird die Problematik deutlich gesehen. Alle erkennen an, dass die PPWR-/EPR-Vorgaben für kleine und mittlere Unternehmen bürokratische und finanzielle Belastungen verursachen können. Beim grenzüberschreitenden Verkauf führen nationale Registrierungen, Meldungen, Gebühren und teilweise Bevollmächtigte zu einem unverhältnismäßigen Aufwand. Es geht längst nicht mehr nur um „etwas mehr Bürokratie“. Viele kleine Unternehmen ziehen sich aus EU-Märkten zurück, weil Verwaltungsaufwand und Fixkosten in keinem Verhältnis zu den in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen stehen. Damit wird der Binnenmarkt für die Unternehmen schwieriger, die von ihm profitieren sollten. Vereinfachungen werden diskutiert, insbesondere bei der Bevollmächtigtenpflicht. Das ist ein erster Schritt, löst das Problem aber nicht. Ich habe einen konkreten Alternativvorschlag eingebracht: Warum erhebt man die relevanten Verpackungsabgaben nicht dort, wo die Verpackung entsteht – beim Hersteller oder Importeur, z. B. ab 200 kg/Jahr mit einer Bagatellgrenze? Hersteller und Importeure kennen Material und Mengen aus ihren Systemen. Die Kosten könnten in die Kalkulation einfließen und entlang der Lieferkette weitergegeben werden. Der kleine Onlinehändler müsste dann nicht wegen geringer Verpackungsmengen in 10, 20 oder 30 Ländern eigene EPR-Verfahren bedienen. Das würde die Herstellerverantwortung an der Quelle erfassen, statt sie bis zum letzten Glied der Lieferkette zu verfolgen: weniger Registrierungen, Meldungen und Fixkosten, bessere Kontrollierbarkeit – bei verursachergerechter Finanzierung von Sammlung und Verwertung. Genau solche einfachen, europaweit einheitlichen Lösungen brauchen wir, wenn die Ziele der PPWR erreicht werden sollen, ohne den grenzüberschreitenden Handel kleiner Unternehmen abzuwürgen. Denn wenn ein Unternehmen wegen einiger hundert Kilogramm Verpackungsmaterial im Jahr mit einer Vielzahl nationaler Verwaltungssysteme konfrontiert wird, ist irgendwann nicht mehr die Verpackung das Problem – sondern die Verpackungsverordnung selbst. Ich hoffe daher, dass die laufenden Beratungen nicht nur zu Ausnahmen führen, sondern das System grundsätzlich auf seine Praxistauglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen überprüft wird.
Frank Pagenkemper
09.09.2026

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Die Ziele der Verpackungsverordnung kann ich nur voll unterstützen. Wenn ärgert nicht beim Einkauf die Flut an unnötigen Verkaufsverpackungen. Aber ganz egal aus welcher Blickrichtung ich mir das anschaue. Die Verfahren um diese Ziele zu erreichen sind schlicht hirnrissig und ärgerlich kostenaufwendig. Am Ende aber ist alles nur ein Gut. Das könnte ich gegen jedes andere Gut austauschen und mir dann ansehen, wie denn Belastungen auf diesen Gütern abgerechnet werden. Aus praktischen Gründen bin ich ein totaler Fan von einfachen aber durchgreifenden Lösungen. Wie könnte man das nun im Onlinebereich machen (oder auch grundsätzlich)? Als Vorbild schwebt mir die Erhebung der Alkoholsteuer vor. Da wird ja die Alkoholsteuer auch nicht in jedem Haushalt oder Kneipe abgerechnet. Die Alkoholsteuer wird da erhoben, wo der Alkohol entsteht, in der Brennerei, in der Brauerei. Auf unsere Branche bezogen hieße das, dass alle Abgaben nach der Fertigung der Verpackungen von Hersteller der Verpackungen abgerechnet werden. Herstellereigenschaften auf Versender zu übertragen ist ein völliger Irrweg. An der QUELLE müssen die Abgaben erhoben werden. Die Hersteller der Verpackungen können dann auch ihren Aufwand gleich mit in ihre Kalkulation geben. Und schon hätte man aus diesem bürokratischen Riesenschwein eine kleine Meerschweinchenregelung geschaffen, die nicht nervt, effektiv sein würde und noch erträgliche Kosten verursacht. Der hiesige Bundesumweltminister kann ja auch mal mit fester Stimme im Ministerrat auftreten und einen sofortigen Termin verlangen, um dieses Bürokratieschwein schnellstens zu schlachten. Immerhin wäre das mal eine positive Schlagzeile für diese Regierung.
Andreas V.
09.09.2026

Antworten

Ich bin etwas irritiert über die Aussage, dass Abmahnvereine wegen der PPWR Abmahnungen verfassen können. Ich verstehe nicht, wie ein Abmahnverein o.ä. heraus finden soll oder kann, ob ich mir einen Bevollmächtigten im EU-Ausland gesucht habe oder nicht. Bisher muss ich nirgends nachweisen, dass ich mir bereits einen Bevollmächtigten gesucht habe oder nicht. Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.
Redaktion
10.09.2026
Hallo Andreas, die Abmahnung können ja nicht nur wegen der Missachtung der Bevollmächtigtenpflicht erfolgen, sondern zum Beispiel auch wegen der fehlenden Registrierung. Viele Grüße die Redaktion
Mr. Sarkasmus
09.09.2026

Antworten

Ach, ist das nicht zum Brüllen, unsere Regulierungsbienchen dabei zu beobachten, wie sie uns "weniger Bürokratie" versprechen und am Ende einen Papierkrieg abliefern, der locker das Dreifache des alten Aufwands verschlingt. Ein Ersparnis der ganz besonderen Art, sozusagen. Und dabei wissen sie selbst nicht mal, ob ein Karton mit Klebestreifen nun ein Verbrechen ist oder nicht. Monatelang. Bei einem Klebeband. Respekt. Beschweren darf man sich natürlich trotzdem nicht, denn die Herrschaften haben ja "so viel zu tun" – zu beschäftigt, um die eigene Verordnung zu verstehen, aber nie zu beschäftigt, um sie trotzdem munter durchzudrücken. Und sollte dabei zufällig die eine oder andere Lizenzstelle mehr Kundschaft und mehr Gebühren abgreifen, weil auf einmal jeder Zweite als "Hersteller" gilt – ach, reiner Zufall, ganz bestimmt. Schließlich kassiert doch keiner gern, wenn er kassieren kann. Nie im Leben. Am köstlichsten aber ist das Schauspiel der Speichellecker im Zusammenspiel mit ihren Herren: Erst wird die härteste, unternehmerfeindlichste Auslegung stur verteidigt, komme was wolle – und sobald der Shitstorm dann tatsächlich kommt, entdeckt man ganz plötzlich, wie sehr einem die "armen kleinen Händler" doch am Herzen liegen. Wie rührend. Nicht Einsicht, sondern Panik vorm Wutbürger auf X, aber Hauptsache, man kann sich hinterher als Retter feiern lassen. Und während sich oben die Bienchen gegenseitig auf die Schulter klopfen, weil sie ja "reagiert" haben, zahlt unten wie immer der Kunde die Zeche – für Karton, Klebeband, Aufkleber und den ganzen Auslegungszirkus obendrauf. Bürokratieabbau nennt man das wohl heutzutage. Verordnung geschrumpft, Formularberg verdreifacht.
Joachim Pfaffe
08.09.2026

Antworten

Genau, und auch wir haben den gesamten EU-Versand zumindest erst einmal eingestellt.
Christian
08.09.2026

Antworten

Zu dem Thema wurde heute eine Mitteilung des Bundesumweltministerium veröffentlicht.
CH
08.09.2026

Antworten

Menno, bekommt Ihr nichts mehr auf die Reihe? Die Regierung verhängt KEINE Bußgelder, ABER Abmahnvereine dürfen. Bis das alles geklärt ist mit 10maliger Nachbesserung und Verschlimmbesserungen sind viele Kmu's pleite odr haben den Versand in die EU komplett eingestellt, so auch ich. Wenn Ihr nichts genaues auf die Reihe bekommt fragt mal einige Spezialisten die mit beiden Beinen im Leben stehen. Mittlerweile bekomme ich sooooo'n Hals. Mußte mal raus....
Ernest
08.09.2026

Antworten

Dann müssen die Politiker der EU-Länder eine Änderung von vor kurzem getroffenen Entscheidungen wollen. In Berlin besteht keine Motivation (sprich: eigener Vorteil) um dies zu tun und der Einzelhandel hat keine nennenswerte Lobby. Deshalb wird sich nichts ändern.