Die PPWR sorgt bei Online-Händlern für reichlich Fragezeichen – insbesondere beim Thema Bevollmächtigte. Aus den Niederlanden gibt es nun eine überraschend händlerfreundliche Auskunft: Wer sich dort nicht registrieren muss, braucht zumindest vorerst auch keinen Bevollmächtigten.
Seit dem 12. August 2026 gilt die europäische Verpackungsverordnung (PPWR). Eine der Fragen, die viele grenzüberschreitend tätige Händler beschäftigt: Brauche ich jetzt in jedem EU-Land, in das ich versende, einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)?
Für die Niederlande haben uns Händler nun interessante Unterlagen und eine konkrete Auskunft von Verpact zugespielt.
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