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PPWR: Kein Bevollmächtigter in den Niederlanden nötig?

Veröffentlicht: 25.08.2026
imgAktualisierung: 25.08.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
25.08.2026
img 25.08.2026
ca. 3 Min.
Paketbote übergibt einer Frau ein Paket an der Haustür, im Hintergrund niederländische Flagge und Windmühlen.
KI
Gute Nachrichten für Händler: Wer sich 2026 in den Niederlanden nicht registrieren muss, benötigt auch keinen Bevollmächtigten.


Die PPWR sorgt bei Online-Händlern für reichlich Fragezeichen – insbesondere beim Thema Bevollmächtigte. Aus den Niederlanden gibt es nun eine überraschend händlerfreundliche Auskunft: Wer sich dort nicht registrieren muss, braucht zumindest vorerst auch keinen Bevollmächtigten.

Seit dem 12. August 2026 gilt die europäische Verpackungsverordnung (PPWR). Eine der Fragen, die viele grenzüberschreitend tätige Händler beschäftigt: Brauche ich jetzt in jedem EU-Land, in das ich versende, einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)?

Für die Niederlande haben uns Händler nun interessante Unterlagen und eine konkrete Auskunft von Verpact zugespielt.

Wer oder was ist Verpact?

Verpact ist die zentrale niederländische Organisation für die erweiterte Herstellerverantwortung bei Verpackungen. Sie organisiert unter anderem die Sammlung und das Recycling von Verpackungen und wickelt gegenüber verpflichteten Unternehmen Registrierung, Mengenmeldungen und den sogenannten Waste Management Contribution ab.

Kurz gesagt: Wer als Unternehmen in den Niederlanden entsprechende EPR-Pflichten für Verpackungen erfüllen muss, kommt an Verpact kaum vorbei. Entsprechend interessant sind die Informationen, die Verpact aktuell zur Umsetzung der PPWR veröffentlicht.

Unter 50.000 Kilogramm: 2026 häufig keine Registrierung

Nach dem aktuellen Leitfaden von Verpact gilt für das Jahr 2026 weiterhin eine wichtige Schwelle: Wer weniger als 50.000 Kilogramm Verpackungen pro Kalenderjahr auf dem niederländischen Markt in Verkehr bringt, muss sich grundsätzlich nicht registrieren.

Eine wichtige Ausnahme gibt es unter anderem für bestimmte Einwegkunststoffverpackungen (SUP) und pfandpflichtige Verpackungen. Hier greift die 50.000-Kilogramm-Schwelle nicht.

Wer keine der entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, muss laut Verpact für 2026 keine Erklärung abgeben, keinen Waste Management Contribution zahlen und sich auch nicht registrieren.

Und was ist mit dem Bevollmächtigten?

Genau hier wird es spannend. Die PPWR sieht grundsätzlich vor, dass Hersteller, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind und verpackte Produkte im Fernabsatz direkt an Endnutzer in einem anderen Mitgliedstaat liefern, dort einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen müssen.

Eine Händlerin wollte deshalb von Verpact ganz konkret wissen, ob sie trotz fehlender Registrierungspflicht einen Bevollmächtigten in den Niederlanden benötigt. Sie teilte Verpact ausdrücklich mit, dass sie weniger als 50.000 Kilogramm Verpackungen auf den niederländischen Markt bringt und weder relevante SUP- noch Pfandverpackungen vertreibt.

Die Antwort von Verpact fiel erstaunlich eindeutig aus:

„Correct. If you are not registered, you do not need an AR.“

Also: Wer nicht registriert ist, braucht auch keinen „Authorised Representative“, kurz AR.

Für betroffene Händler ist das zunächst eine gute Nachricht. Jedenfalls entsteht nach der derzeitigen Handhabung von Verpact damit nicht allein deshalb eine Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten, weil ein Händler aus einem anderen EU-Staat Waren an niederländische Endkunden verschickt.

Aber: Das ist kein Freifahrtschein für die PPWR

So erfreulich die Aussage ist, sollte man daraus nicht schließen, dass kleinere Händler bei Lieferungen in die Niederlande mit der PPWR nichts mehr zu tun hätten.

Die Aussage betrifft zunächst die Registrierung und den damit verbundenen EPR-Bevollmächtigten in den Niederlanden. Andere Anforderungen der PPWR verschwinden dadurch nicht.

Insbesondere müssen Unternehmen weiterhin prüfen, welche Rolle sie nach der PPWR überhaupt einnehmen und welche Pflichten sich daraus ergeben. Auch die Anforderungen an Verpackungen selbst, Dokumentationspflichten oder andere Pflichten der Verordnung können unabhängig davon gelten, ob bei Verpact eine Registrierung erforderlich ist.

Hinzu kommt: Die niederländische 50.000-Kilogramm-Schwelle ist keine dauerhafte Lösung. Verpact weist selbst darauf hin, dass sich die Situation ab 2027 voraussichtlich ändern wird und die Schwelle letztlich vollständig abgeschafft werden soll. Wann genau dies geschieht, steht derzeit allerdings noch nicht fest.

Gute Nachricht mit Ablaufdatum?

Für 2026 bringt die Auskunft von Verpact zumindest etwas Entlastung: Kleine Online-Händler, die unter die derzeitige Ausnahme von der Registrierung fallen, müssen nach der aktuellen Auskunft offenbar auch nicht allein wegen ihrer Lieferungen in die Niederlande einen EPR-Bevollmächtigten bestellen.

Allerdings zeigt der Fall auch, wie unübersichtlich die Umsetzung der PPWR derzeit noch ist. Händler sollten die Entwicklung deshalb im Blick behalten – insbesondere mit Blick auf 2027.

Und vor allem gilt: Kein Bevollmächtigter bedeutet nicht keine PPWR-Pflichten. Es fällt lediglich ein Punkt von einer ohnehin ziemlich langen To-do-Liste weg.

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Veröffentlicht: 25.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 25.08.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
13 Kommentare
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Eric
31.08.2026

Antworten

Da sind ja ausnahmsweise mal gute Neuigkeiten zu dem Thema - wenn auch mit Ablaufdatum ... Wie verhält es sich eigentlich mit Italien? Ich habe hier die Information aus dem Internet, dass Italien bisher auch noch gar keine Bevollmächtigtenregelung anbietet - folglich ist eine Registrierung ja noch gar nicht möglich oder erforderlich - verstehe ich das richtig?
Achim
31.08.2026

Antworten

Tja, vielleicht sollten wir wieder zu einen Organisierten selbsttransport zurückkommen ?
JH
29.08.2026

Antworten

Danke für den Hinweis. Ich habe gerade über die Empfehlung des Händlerbundes einen Bevollmächtigten für Österreich über Lizenzero gebucht - ca. 300 Euro kostet das. Dann der Hammer. Nachdem ich den gebucht und bezahlt habe: die Vollmacht muss Notariell beglaubigt werden. Da empfiehlt Lizenzero doch gleich eine Fa. namens Notarity. Man kann das gleich über einen link erledigen - ohne Preisangabe. Gesagt , getan. Ich bin den Prozess durchgegangen - am Ende wurden mir für eine online durchgeführte notarielle Beglaubigung 175 Euro berechnet. Nach meiner Beschwerde wurden mir von notarity 30% erstattet. Das nenn ich mal richtig guten Service. Man unterstehe sich, darin Mafiöse Strukturen zu sehen. Keine gute Empfehlung vom Händlerbund. Ach ja, die Kosten für die Verpackung im Meldesystem betragen bei 1500 kg weniger als 150 Euro. Prima, dass das in Österreich so günstig ist. Schönen Sonntag.
Redaktion
31.08.2026
Vielen Dank, dass du deine Erfahrung so ausführlich mit uns teilst. Wir können gut nachvollziehen, dass du dich über die zusätzlichen Kosten ärgerst – gerade wenn für dich vorher nicht ersichtlich war, dass neben den Kosten für den Bevollmächtigten noch weitere Kosten für die notarielle Beglaubigung entstehen können. Uns ist wichtig, dass Empfehlungen des Händlerbundes auch in der Praxis funktionieren und die damit verbundenen Kosten möglichst transparent sind. Deinen Hinweis nehmen wir deshalb ernst und werden uns den geschilderten Ablauf noch einmal genauer ansehen. Dass dir nach deiner Beschwerde ein Teil der Kosten erstattet wurde, ist zumindest erfreulich. Vielen Dank für dein offenes Feedback – solche Rückmeldungen helfen uns dabei, unsere Empfehlungen und Informationen zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuschärfen.
Max Sonntag
31.08.2026
Ja nun... zaubern können die alle nicht. Wir haben in Summe auch 600,00 € für den Bevollmächtigten, Notar und Verpackung in Österreich gezahlt. Das ist aber auch das einzige Land, wo wir das gemacht haben - weil es sich immer noch lohnt. Alle anderen sind raus. Daran ändern auch so Spitzfindigkeiten wie die Rücknahem der Bevollmächtigtenpflicht. Dann braucht man immer noch jemanden, der die Entsorgung lizensiert und das von Verpackungen, die ich beim Kauf in Deutschland schon mal für die Entsorgung lizensiert habe. Die Eurokraten können mich mal.
MC
29.08.2026

Antworten

Machen wir genauso wie malso. Kein Versand mehr in die EU und sonst leckt uns am A.... Diese unaufhörliche Scheiße die aus der EU quillt geht einfach gar nicht mehr. Da haben die Lobbyisten von Amazon und Co mal wieder ganze Arbeit geleistet. So bekommt man die kleinen Händler am Ende alle tot. Und von unserer Regierung hört man gar nix!!! Hatte ich mal irgendwann das Wort Entbürokratisierung gehört?.....Nächstes mal gehe ich wieder zur Wahl.....
IK
26.08.2026

Antworten

Wo ist eigentlich die deutsche Regierung? Ich habe von der Wirtschaftsministerin Frau Reiche nichts gehört. Es geht um 150.000-200.000 Shops, mit 10-20 Milliarden Umsatz und bis halb Million Arbeitnehmer. Jeder redet über VW oder die Industrie. Wo ist die Wirtschaftskompetenz dieser Regierung.
M.Jagielska
29.08.2026
Das Dilemma ist, und das habe ich in diesem Forum schon mehrmals geschrieben. Die aktuelle Politik- ja, auch vor allem Frau Reiche, machen Politik für Großkonzerne und nicht für den Mittelstand, der eigentlich den Laden am Laufen hält, oben fleißig giessen und hoffen, dass unten ein paar Tropfen ankommen. Mit Konzepten und "Reformen" von gestern, die vielleicht in Zeiten von grenzenlosem Wirtschaftswachstum mal funktioniert haben, kommt man in einer globalisierten Welt nicht mehr weiter, diese Zeiten sind für immer vorbei. Welche Autos z.B. die Welt in Zukunft fährt, wird eben nicht mehr nur in Wolfsburg, Stuttgart und in München entschieden, abgesehen davon, dass die deutsche Wirtschaft offensichtlich Zukunftstechnologien komplett verschlafen hat..
malso malso
26.08.2026

Antworten

Ihr könnt euch den Bevollmächtigten und die PPWR-Regelung sonst wohin schieben. Wir haben den Versand ins Ausland eingestellt und ich werde ihn auch nicht wieder aufnehmen. Wenn das nicht funktioniert, mache ich auf Bürgergeld.
ch
26.08.2026

Antworten

Es ist wieder einmal alles komisch. Also die NL erlaubt es KMUs mit unter 50 Tonnen Verpackung ohne Bevollmächtigten in die NL zuversenden. Lassen wir das andere PPWR mal weg. Gleichzeitig sagen die aber daß es sich wahrscheinlich 2027 wieder ändern wird. Steht jetzt schon fest, daß die "Besprechungen" für die Bagatellgrenzen für die KMUs abgelehnt werden..? Ich habe seit 12. Aug. die ganze EU rausbekommen und dabei bleibt es. Alles andere ist nur Flickwerk.
cf
26.08.2026

Antworten

Dieses hin- und her hilft letztlich auch nicht. Wir haben mit Geltungsbeginn den Versand in alle anderen EU-Länder eingestellt. Das jetzt für ein paar Monate nochmal wieder aktivieren hilft mal nicht viel, denn auch die Suchmaschinen brauchen Zeit um solche Informationen zu verarbeiten - und bis dahin ist schon 2027 und man darf wieder abschalten... Aber das ist ja mittlerweile normal in der Gesetzgebung, dass es erst noch 10 mal hin- und her geht, bevor irgendwas dann vielleicht unter Sonderbedingungen doch anders gilt und dann kommt noch irgendein Omnibus-Paket. Der Omnibus mit echten Reifen zur Nervenklinik fehlt leider. Daher muss ich es einfach mal sagen (auch wenn es nicht pauschal gilt): Früher war das einfacher: Ein sinnvolles Gesetz wurde erdacht -> Es wurde in Stein gemeißelt und es war so einfach, dass es jeder verstanden hat, z.B. "du sollst nicht töten". 4 Wörter und alles ist gesagt. Jetzt reichen 40 Seiten nicht mehr um zu sagen, was eigentlich das Ziel ist -> aber das ist den Schreiber*innen wohl oft selber nicht mehr klar.
CH
26.08.2026
.. früher saßen auch noch Fachleute an den richtigen Stellen. Heute...?
Toni
29.08.2026
Das zieht sich seit Jahren durch die Politik. Maut, Bürgergeld, oder aktuell Zuckersteuer... Da hat nichts mehr Hand und Fuss