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PPWR: Gibt es Ausnahmen für einzelne EU-Länder?

Veröffentlicht: 28.07.2026
imgAktualisierung: 28.07.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
28.07.2026
img 28.07.2026
ca. 3 Min.
Pakete fahren auf Europa herum
Erstellt mit KI
Gibt es Länder, in die man auch ab dem 12.08.2026 ohne viel Bürokratie versenden kann? Wir ordnen die Leserfragen rechtlich ein.


Auf unsere Beiträge zur PPWR erreichen uns viele Leserfragen. Unter anderem, ob es EU-Länder gäbe, in die kleine Händlerinnen und Händler auch ab dem 12. August 2026 ohne Bevollmächtigten versenden könnten, oder ob es zumindest Erleichterungen für Kleinunternehmen oder Bagatellgrenzen im Ausland gibt?

Versand ins Nicht-EU-Ausland = keine PPWR = einfach?

Zunächst zu den Ausreißern: Die Schweiz und Großbritannien, die bei unseren Lesern aufgezählt wurden, sind keine EU-Mitgliedstaaten (mehr). Die PPWR-Bevollmächtigten-Pflicht nach Artikel 45 gilt ausschließlich für das erstmalige Bereitstellen von Verpackungen auf dem EU-Markt. 

Für den Versand in Drittstaaten wie die Schweiz oder das Vereinigte Königreich gelten von vornherein eigenständige nationale Regelwerke. Dort ist es also keineswegs einfacher. Eine Beratung für Länder wie Norwegen, die Schweiz und Großbritannien ist also sinnvoll, eben weil dort jeweils wieder eigene, von der PPWR unabhängige Register- und Meldesysteme bestehen.

Alte Ausnahmen und Bagatellgrenzen und ihr baldiges Ende

Innerhalb der EU sind viele vermutlich auf nationale Bagatellgrenzen oder Erleichterungen gestoßen, die es tatsächlich einmal gab und die teils bis heute fortbestehen. Ein weiterer Grund für die Verwirrung vieler Leserinnen und Leser ist, dass Registrierung, Lizenzierung und Bevollmächtigung in einen Topf geworfen werden.

In einigen Ländern mussten Unternehmen ihr Verpackungsmaterial beim Unterschreiten einer Mengengrenze bislang nicht beim zuständigen Recyclingsystem lizenzieren, wie eine DIHK-Übersicht zum Verpackungsrecht in Europa zeigt. In Tschechien gab es z. B. eine Schwelle, die an den Jahresumsatz eines Unternehmens gekoppelt war. Die Niederlande kannten ebenfalls eine Grenze, unterhalb der keine Registrierungspflicht bestand. Genau diese Schwellen verschwinden jedoch mit der PPWR. Bitkom Compliance Solutions hält in einer Einordnung fest, dass die niederländische 50-Tonnen-Grenze mit der PPWR entfällt, sodass künftig deutlich mehr Unternehmen dort registrierungspflichtig werden. Ähnliches gelte für Belgien und Tschechien, wo die bisherigen Bagatellgrenzen ebenfalls wegfallen sollen. 

Allerdings könnten punktuelle Bagatellgrenzen anderer Länder fortbestehen, erkennbar etwa beim Durchklicken der länderspezifischen Übersichten großer Rücknahmesysteme wie Interzero. Eine vollständige, aktuelle Übersicht, welche Schwellenwerte wo noch greifen, liegt öffentlich bisher nicht vor.

Dies zeigt exemplarisch, wie schnell sich Wissen verfestigt, das nicht mehr aktuell ist und wie wichtig eine Einzelfallprüfung ist.

Bevollmächtigte gab es auch vorher schon, nur anders

Auch nach der bisherigen Rechtslage gibt es in einigen Ländern bereits eine Bevollmächtigten-Pflicht (z. B. Österreich, Spanien, Portugal, Griechenland, Slowenien, Slowakei). Mitunter gelten hierbei Bagatellgrenzen, allerdings zu anderen Konditionen und mit anderen Voraussetzungen als künftig unter der PPWR. Bei der Benennung eines Bevollmächtigten dürften künftig länderspezifische Schlupflöcher verschwinden.

Dass auf EU-Ebene keine Ausnahmen von der Bevollmächtigten-Pflicht geplant sind, zeigt sich auch an der aktuell blockierten Debatte: Der EU-Rat hat gerade erst entschieden, die Beratungen über eine Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht nicht fortzuführen. Eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten sprach sich dagegen aus.

Praxistipps für Händler

So verständlich der Wunsch nach einer einfachen Antwort ist, so wenig lässt sich das pauschal beantworten. Die PPWR harmonisiert die Grundpflichten EU-weit, während die einzelnen Mitgliedstaaten mit deutlich unterschiedlichem Tempo und mit unterschiedlichen Übergangsregelungen kämpfen. Ein weiterer Grund: Die neue Verpackungsverordnung harmonisiert nicht alle Regelungen, sondern überlässt die praktische Umsetzung (etwa Registerstruktur, Gebühren) weiterhin den einzelnen Mitgliedstaaten.

Wer heute auf eine vermeintliche Bagatellgrenze oder Ausnahme stößt, sollte sie deshalb nicht ungeprüft übernehmen, sondern für jedes Zielland und jeden Produktbereich einzeln nach aktuellem Recht verifizieren. Im Zweifel mit Unterstützung eines spezialisierten Dienstleisters oder einer Rechtsberatung vor Ort.

Sicher ist derzeit vor allem eins: Wer ab dem 12. August 2026 grenzüberschreitend versendet, kommt an einer Einzelfallprüfung nicht vorbei.

Veröffentlicht: 28.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
32 Kommentare
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Jens
05.08.2026

Antworten

Ich konnte bisher aber noch nirgendwo lesen, wie die Einhaltung all dieser geisteskranken Pflichten überprüft werden soll. Es gilt in der EU das Postgeheimnis - uneingeschränkt, Zoll und andere dürfen hier nicht reinschauen. Wenn eine Sendung unauffällig ist, keine großen Werbeaufkleber etc. enthält, wenn als Absender bei Einzelunternehmen z.b. juristisch korrekt immer nur der Name des Inhabers steht und wenn der Versender nur sehr gelegentlich Pakete in die Länder schickt, also nicht durch größere Mengen auffällt .... ... wie soll das jemand merken?
BNW
30.07.2026

Antworten

Dieser ganze Irrsinn... wieder Mehraufwand, wieder Dienstleister dazwischen schalten, wieder mehr Gebühren... Wo soll man noch ansetzen, um seinen Lebenstandard zu halten? Zu halten wohlgemerkt - nicht verbessern, denn das ist durch ständige Preissteigerungen nicht mehr möglich. Was bleibt kleinen Händlern also noch? Viele machen dicht. Dem kleinen Händler, der seine Existenz sichern will, den Kühlschrank voll- und die Kids sattkriegen, Steuern, Versicherung und Miete zahlen, vielleicht sich noch die Hypothek und ein Auto leisten, wird ständig was zwischen die Beine geworfen. Die Großen, mit ihren dicken Autos, ihrer Villa und am Wochenende auf der Yacht, mit Champagner, Koks und Nu**en, zucken mit den Schultern und zahlen das halt aus der Portokasse. Und klar, am Ende bleiben dann eben auch nur die wenigen, gut kontrollierbaren Großunternehmen. Den Mittelstand vom Markt gedrängt, lässt sich auch vieles einfacher überblicken - und regulieren. DAS ist die neue EU. Schade eigentlich, ich hielt den Europäischen Gedanken mal für großartig. Aber es kommt zu viel überbordernde Bürokratie von korrupten, machtgierigen Leuten, die keine Ahnung davon haben, was es bedeutet, jeden Tag aufs Neue zu kämpfen. Oder es interessiert schlichtweg nicht. Man ist sich eben doch lieber selbst der Nächste... von wegen "Gemeinschaft"! Wer sagte es nochmal? "Kurz vor dem Untergang einer Kultur, werden dessen Gesetze immer verrückter." Für mich ist das das letztes Aufblähen in genau der Art Spätrömischer Dekadenz... bevor alles irgendwann in ein großes, tiefes, schwarzes Loch fällt. Aber selbst das wird von der EU noch streng reguliert werden müssen, mit ordnungsgemäßer Registrierung und einer länderübergreifenden Lizensierungspflicht - unter Beachtung der DSGVO, mit klickbarem WEEEE-Link, versteht sich... da könnte ja sonst jeder kommen, der die Omnibus-Richtlinie nicht beachtet! Und wehe dem, der dann kein Cookie-Banner rechtssicher laut Elektroaltgerätegesetz integriert hat! Wirklich schade, dass es die Zentrale Streitschlichtungsstelle nicht mehr geben wird. Denn die hat wohl irgendwie nichts gebracht. Hat man dann wieder abgeschafft... Aber dafür haben wir jetzt ja - Gott (also EU) sei Dank - den Widerrufsbutton. Und wem das nicht reicht, dem bleibt - neben der PPWR und dem wunderschönen GARAN-Label - immerhin noch das gute alte Gesetz zur Energieeffizienzkennzeichnungspflicht. Brave New World
Helma Spona
30.07.2026

Antworten

Die Deutsche Recycling hat mir letzte Woche am Telefon gesagt, Belgien und Niederlande hätten den Beginn der Bevollmächtigtenpflicht auf den 1.1.2027 verschoben.
DK
29.07.2026

Antworten

Hallo, mal eine Frage . . . Im Händlerbund Marketplace wird vom Händlerbund Verpackungsmaterial verkauft. Bei einem Maxi-Karton steht explizit "verkauft von Händlerbund . . . . Leistungserbringung durch Händlerbund Verpackungen GmbH" Ist dieser Karton lizensiert bzw. ist der Händlerbund lizensiert? Gibt es dazu ein Konformitätserklärung? Wenn der Händlerbund Verpackungsmaterial verkauft, dann hat er sich doch sicher auch mit den lokalen Anforderungen des jeweiligen EU Landes beschäftigt und sollte in der Lage sein, eine für Laien verständliche Übersicht der Anforderungen / To-Dos zu erstellen. Oder hat der HB einen Konflikt bezügl. PPWR - einerseits Rechtsberatung, andererseits Händler? Sorry, ist doch mehr als eine Frage geworden . . . Viele Grüße DK
Jean-Pierre Wartique
29.07.2026

Antworten

Ich finde, ein System wie das OSS-Verfahren wäre ideal gewesen. Eine einzige Meldestelle, die alles zentral verwaltet, und anschließend eine faire Verteilung auf die einzelnen Länder.
JM
29.07.2026

Antworten

Hallo, kann jemand helfen ? PPWR: Gibt es Ausnahmen ? Eine Briefmarke ist ein historisches / Zeithistorisches Dokument. Ich verkaufe die auch in die EU. Versand als einfachen normalen Brief. Lizensierung ja oder nein ? Sind ja eigentlich nur Dokumente und das soll ja wohl nicht die Bestimmungen einfließen.
Ralph
29.07.2026

Antworten

Hallo, was für mich nicht ganz klar ist: ich versende nur innerhalb Deutschlands Ware. Eigentlich muss ich mich dann nicht mehr bei LUCI registrieren!? Nun habe ich bei Shops, die Kartons verkaufen nachgefragt, ob diese lizensiert sind (ich war der Meinung, das sie das tun müssen). Sie antworten aber, das man als Haendler lizensieren muss, da man (sinngemaäß) den Karton das erste mal mit Ware füllt. Wäre gut, wenn es da mal eine korrekte Klarstellung gäbe. Wie muss man handeln, das man als Händler nicht mehr Lizensieren muss? (und ja, das mit dem Versandlabel ist noch nicht klar. Gruß Ralph
Firma Christina Kübler
29.07.2026
Hallo Ralf Sofern dein Jahresumsatz unter 2.000.000 Jahresumsatz liegt und du weniger als 10 Mitarbeiter hast, Tritt bei die Kleinunternehmerreglung in Kraft und dann liegt diese Pflicht bei deinem Lieferant der dir deine Verpackung liefert. Lieferanten wehren sich gerne dagegen aber Gesetz ist Gesetz und Der Schwarze Peter liegt deswegen bei deinem Lieferanten. Diese Auskunft kriegst du aber bei deinem Entsorgungsbetrieb bei dem du gemeldet bis. Registrierung bei Lucid entfällt nicht. Hoffe dir geholfen zu haben, hatte das gleiche Problem. Weise dein Lieferant auf die Kleinunternehmerreglung hin. Grüsse Thomas
Andreas
01.08.2026
Hallo Ralf, ich Frage permanent bei meinen Liefernaten nach, die wissen meist gar nichts von dem Gesetz oder wollen davon nicht wissen. Aber irgentwo muss ich ja mein Versandmaterial bestellen und zwar zu Preisen die noch bezahlbar sind. Am schlimmsten finde ich dann, das ich nun für diese Kartons als Erzeuger gelte und dann in der Rolle künftig die Verantwortung für Konformitätsbewertungen, technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung trage. Mit dem Aufwand kann ich kein Geschäft als Kleinunternehmer mehr betreiben
Matthias
29.07.2026

Antworten

Ich vermisse sowas eine Unterschriftenkampagne oder Klage gegen solche Gängeleihen. Wo bleibt der Aufschrei, wenns zum Schluss doch "klaglos" hingenommen wird. Jeden Monat ein neues Stöckchen, spring drüber oder gib auf, scheint die Devise zu sein. Was ist übrigens mit Briefen? Fallen die auch darunter, gibts schon praktische Tipps zur Umsetzung. Gruß Matthias (klingt frustriert? Ich weiss bin ich auch)
Johanna
01.08.2026
Es gibt schon eine Petition: https://www.change.org/p/klein-und-kleinstunternehmen-nicht-aus-dem-eu-binnenmarkt-verdr%C3%A4ngen-5f2391ad-80dd-4fde-8a65-8cc83b0b0b2e?
Johanna
01.08.2026
Es gibt schon eine Petition bei Chance.org namens "klein-und-kleinstunternehmen-nicht-aus-dem-eu-binnenmarkt-verdrängen"
Ivonne
10.08.2026
Gibt auch noch ne zweite Petition, welche schon fast 20.000 unterschriften hat https://c.org/Hpgck4C9XG Und man kann hier Feeback abgeben, es haben sich schon über 1300 Leute gemeldet: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15352-Packaging-and-packaging-waste-rules-on-national-registers-of-producers_en
VQ
29.07.2026

Antworten

Wofür gibt es den Händlerbund, wenn er sich nicht dafür einsetzt, solchen Bürokratie- und Kostenwahnsinn zu stoppen? Klagt dagegen. Es kann doch nicht sein, dass das Ganze so kompliziert und teuer gestaltet ist. Das Ganze grenzt schon an einem mafiösen Verhalten, zumal wenn man gebrauchte Verpackungsmaterialien nimmt, diese mehrfach bezahlen muss. Wenn ein Karton mehrfach verwendet wird, muss dieser mehrfach lizensiert werden. Wenn das mal keine Abzocke ist!
Redaktion
29.07.2026
Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihren Unmut, den wir gut nachvollziehen können – die Belastung durch die PPWR-Vorgaben ist für viele Online-Händler tatsächlich erheblich. Wichtig ist uns aber, hier realistisch zu bleiben: Der Händlerbund kann nicht gegen geltendes EU-Recht klagen – die PPWR ist beschlossenes Recht, und rechtlich anfechtbar wären allenfalls einzelne nationale Umsetzungsdetails, nicht die Verordnung selbst. Eine Klage würde also ins Leere laufen. Was wir stattdessen tun: Wir nutzen unsere Reichweite und politischen Kontakte, um auf die praktischen Probleme der Umsetzung hinzuweisen – etwa bei der Auslegung durch die ZSVR oder bei unverhältnismäßigen Pflichten für kleine Händler. Dabei arbeiten wir eng mit dem BVOH und anderen Verbänden zusammen, um mit vereinter Stimme gegenüber Gesetzgeber und Behörden aufzutreten. Genau solche Rückmeldungen wie Ihre helfen uns dabei, konkrete Praxisbeispiele in diese Gespräche einzubringen.
Redaktion
29.07.2026
Wir verstehen den Frust, aber gegen geltendes EU-Recht können wir nicht klagen – die PPWR ist beschlossen. Was wir tun können und tun: unsere Reichweite nutzen, um auf unverhältnismäßige Umsetzungsdetails aufmerksam zu machen, und uns dabei eng mit dem BVOH und anderen Verbänden abstimmen, um politisch Druck aufzubauen.
MK
29.07.2026

Antworten

Folgendes verstehe ich immer noch nicht: Es heißt immer, dass ab dem 12. August ein Bevollmächtigter in jedem EU-Land notwendig ist. Wenn ich den angebotenen Lizenzero-Check benutze steht bei Ländern wie Belgien oder den Niederlanden "Keine Verpflichtung gefunden". Ich habe nur sehr wenige Sendungen pro Jahr in diese Länder. Frankreich und Österreich beispielsweise habe ich bereits wegen der bisherigen Bevollmächtigten-Regelung ausgeschlossen, da es sich selbst da wegen den Kosten nicht lohnt.
Jens
05.08.2026
Das wird der tagesaktuelle rechtliche Stand sein. Ab dem 12. August sieht das dann wahrscheinlich anders aus.
GB
29.07.2026

Antworten

Ja die EU machte alles Leichter, das Reisen, das Bezahlen und und und........ aber nur wenn man es sich leisten kann. Auf gut Deutsch..... ich sch..... auf Brüssel. Sorry für die Wortwahl. Aber was anderes fällt mir dazu nicht mehr ein.
Günther Seidel
29.07.2026

Antworten

Hallo, die feinen Herren in Brüssel wundern sich jedesmal erneut, so als hätten sie kein Gehirn oder kein Denkvermögen, wie auch immer, warum soviele Menschen gegen die EU sind? Mit der PPWR ist ein weiterer Grund entstanden(Einschränkung des Binnenmarktes) . Allderings bin ich nicht gegen das System EU(Förderung des Binnenmarktes) , aber gegen Bürokraten ohne Hirn, die sich von Lobbyisten so manipulieren lassen das sie mal wieder Gesetze erlassen die kleine Unternehmen "klein" halten und die grossen und Reichen immer reicher werden lassen. Ich werde schon aus Prinzip alle EU Länder von der Belieferung ausschliessen, nur noch in Länder ausserhalb der EU wird Ware versendet. Und das Umweltbewusstsein wird auch Schaden nehmen, denn Zwang ist eine Emotion die Freiheit sucht und das Gegenteil von dem auslöst was man zu erreichen versucht. Die Umwelt wird sich bedanken...
Frank Pagenkemper
29.07.2026

Antworten

Die EU schafft mit dieser Regelung, was bisher Trump und Putin nicht gelungen ist. Die Zerschlagung des EU Binnenmarktes, zumindest für die meisten KMU's. Wenn sich die EU auf diese Weise selber abschaffen will, dürfen sich die jetzt agierenden Politiker nicht wundern, wenn das Wahlvolk es ihnen gleichtut. Leider haben wir keine europäischen Visionäre mehr. Es sind alles nur graue Bürokraten, die uns Zeit und Lebensqualität stehlen. Klingt nach Momo, ist aber bittere Realität.
Tom
29.07.2026

Antworten

Blöde Frage. 🤔 wenn über das Portal WhatNot verkauft wird, gibt es keine Einschränkung bei den Ländern die kaufen dürfen. Wenn eine Sendung also für 10€ Wert nach Frankreich / Griechenland oder Holland verschickt wird, brauche ich selbst für 1x monatlich oder so einen Bevollmächtigten in dem Land? Bzw muss mich im landesspezifischen Register anmelden? Ist das wirklich richtig?
PS
29.07.2026

Antworten

Hi ich habe eine Verständnisfrage zur PPWR, bei der ich bisher keine eindeutige Antwort gefunden habe. Nach meinem Verständnis betrifft Art. 45 PPWR die Benennung eines Bevollmächtigten durch den "Producer". Gleichzeitig scheint die Definition des "Producer" jedoch von der jeweiligen Vertriebskette abzuhängen. Mich interessiert daher folgender Fall: Ein deutsches Unternehmen verkauft seine verpackten Lebensmittel ausschließlich B2B an Wiederverkäufer in anderen EU-Mitgliedstaaten (z. B. über Faire). Die Ware wird also nicht direkt an den Endverbraucher verkauft, sondern zunächst an einen Händler, der sie anschließend in seinem Land weiterverkauft. Meine Frage lautet: Gilt das deutsche Unternehmen in diesem Fall weiterhin als "Producer" im Sinne der PPWR und muss deshalb einen Bevollmächtigten im jeweiligen Mitgliedstaat benennen? Oder gilt der dort ansässige Wiederverkäufer als "Producer", weil er die Produkte erstmals auf seinem nationalen Markt bereitstellt? Ich frage ausdrücklich nicht nach dem klassischen Fernabsatz direkt an Endverbraucher, sondern ausschließlich nach dem B2B-Verkauf an Wiederverkäufer. Falls möglich, wäre ich Ihnen für eine Antwort mit Bezug auf den entsprechenden Artikel oder Erwägungsgrund der PPWR dankbar. LG
Micha
29.07.2026

Antworten

Ende des Auslandsversandes !!!ab August bei 100.000den Händlern , die Post Freut sich endlich halbtags arbeiten
Adam
29.07.2026

Antworten

Hallo, wie ist es wenn ein Kunde aus dem Ausland (z.B. Belgien oder Niederlade) das Paket mit eigener Spedition abholen möchte ?
Franz Josef Stadler
29.07.2026

Antworten

Gibt es zum PPWR für die jeweiligen Länder eine Anlaufstelle zum die PPWR zu melden Muss hier jeder Händler eine andere Meldestelle für das jeweilige Land haben oder gibt es einen Sammelstelle.
cf
29.07.2026

Antworten

Meinung: Ich finde eure Beiträge eigentlich super, aber der Satz "Dies zeigt exemplarisch, wie schnell sich Wissen verfestigt, das nicht mehr aktuell ist und wie wichtig eine Einzelfallprüfung ist." passt in diesem Kontext irgendwie nicht. Müsste er nicht eher lauten: "Dies zeigt, wie die überbordenden und stetig komplexer werdenden EU-Regularien dazu führen, dass in Unternehmen zusätzlich zum Erfüllungsaufwand auch noch Kosten für themenbezogene Rechtsberatungen entstehen, welche die Wirtschaft zusätzlich belasten."
Redaktion
29.07.2026
Hallo cf, ja, leider müssen wir da auch zustimmen :( Viele Grüße, die Redaktion
oliver K
28.07.2026

Antworten

Vielleicht wäre das für den haendlerbund ja mal eine super Sache, eine solche Liste - vielleicht auch nur für Mitglieder um den Aufwand finanziell abzufedern - für alle Länder weltweit zu erstellen. Zumindest für die "Grundbedürfnisse" im Versand, also Verpackung, Elektro, Batterie. EU ist ja prinzipiell geklärt ab 12.8.26
Jean-Pierre Wartique
29.07.2026
Ich finde, ein System wie das OSS-Verfahren wäre ideal gewesen. Eine einzige Meldestelle, die alles zentral verwaltet, und anschließend eine faire Verteilung auf die einzelnen Länder.
Oli P
29.07.2026
@Oliver K: Das macht für den Händlerbund natürlich keinen Sinn da man eine Kooperation mit Lizenzero hat die einem pro Land mindestens 299,--€ abnehmen möchten auch wenn es Ausnahmen geben würde ;) (Ich finde das Angebot übrigens gut und werde es für ein paar Länder wohl nutzen müssen...)
Redaktion
30.07.2026
Weltweit wäre eine solche Übersicht leider kaum realistisch. Wir schauen aber gern, ob wir für einige besonders relevante Länder eine entsprechende Übersicht mit den wichtigsten Informationen zusammenstellen können.