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Pflichtfeld: Darf man das Geburtsdatum der Kunden abfragen?

Veröffentlicht: 05.05.2026
imgAktualisierung: 05.05.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
05.05.2026
img 05.05.2026
ca. 2 Min.
Abfrage des Geburtsadtums in Online-Shop
Erstellt mit ChatGPT
In der Praxis vieler Shops gehört die Angabe des Geburtsdatums zum Standard. Ist das legal?


Während viele Händler die Altersangabe standardmäßig als Pflichtfeld im Check-out führen, zeigt mittlerweile sogar die Rechtsprechung eine klare Kante: Wer ohne gesetzlichen Grund nach dem Alter fragt, riskiert Bußgelder.

Abfrage auf Vorrat nicht erlaubt

Zentraler Ankerpunkt ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Grundsatz der Datenminimierung. Das bedeutet: Personenbezogene Daten dürfen nur dann erhoben werden, wenn sie für den spezifischen Zweck zwingend erforderlich sind oder es eine anderweitige wichtige Grundlage gibt.

Ein häufiges Argument im Handel ist die Absicherung gegen Zahlungsausfälle oder die Vorbereitung möglicher Mahnverfahren bei Minderjährigen. Doch dieser pauschalen Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Az. 14 LA 1/24) Anfang 2024 einen Riegel vorgeschoben. Hypothetische Szenarien wie spätere Rechtsstreitigkeiten rechtfertigen demnach keine präventive Datenerhebung bei allen Kunden. Für eine Identifizierung im Ernstfall reichten Name und Anschrift meist aus.

Für Shops bedeutet das vor allem eines: Aufräumen im Check-out. Jedes unnötige Pflichtfeld erhöht nicht nur das rechtliche Risiko durch Aufsichtsbehörden, sondern schmälert auch die Conversion-Rate. Kunden reagieren zunehmend sensibel auf die Abfrage privater Daten.

Wann das Pflichtfeld zur Pflicht wird

Es gibt jedoch Szenarien, in denen Händler nicht nur fragen dürfen, sondern müssen. Dies betrifft vor allem Waren, die unter das Jugendschutzgesetz fallen. Wer Tabakwaren, hochprozentigen Alkohol oder Medien ohne Jugendfreigabe (FSK 18) versendet, ist zur Altersprüfung verpflichtet. Hier greift jedoch eine wichtige Nuance: Ein einfaches Pflichtfeld im Shop genügt rechtlich nicht.

Eine Ausnahme bildet zudem die Wahl bestimmter Zahlungsarten wie der Rechnungskauf, sofern der externe Zahlungsdienstleister für die Bonitätsprüfung zwingend darauf angewiesen ist. In diesem Fall darf die Abfrage aber erst dann erscheinen, wenn der Kunde diese spezifische Zahlungsart auch auswählt. 

Veröffentlicht: 05.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 05.05.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Jeanette
07.05.2026

Antworten

Es ist schon traurig, dass man Bürger so dermaßen schützen muss vor dem eigenen Rechtssystem. Das kommt ja aus dem Rechtssystem selber. Das sind die Punkte wo ich immer sage, eigentlich müsste es für solche einfachen Dinge mal einfach so sein dass die KI über diese ganzen Gesetze drüber geht und die verrotteten Gesetzte, Verordnungen uw. von uns unzulänglichen Menschen wieder neu zusammensetzt und so ein Regelwerk generiert, dass auch von Anfang an und immer 100-prozentig Regeln ohne Fehler ergibt. Ansonsten bleibt es immer das Flickwerk das Patchwork was es jetzt im Moment leider Gottes ist und was immer schlimmer wird. Man sollte einfach die KI als Partner nehmen der einfach global viel mehr Verknüpfung Möglichkeiten hat als ein einzelner Mensch. Und dann sollte das dann natürlich von Menschen geprüft werden. Dass die KI nur Wahrscheinlichkeiten wiedergibt wie man das ja jetzt so sagt und schon anfängt die KI auch noch zu verteufeln, das ist ja zum Teil auch eine Wahrheit aber mittlerweile hat man ja tatsächlich schon Systeme die sich gar nicht mehr an Wahrscheinlichkeiten orientieren sondern die tatsächlich komplexe Vorgänge tatsächlichen mit Wahrheiten errechnen können.