Seit die GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung) gilt, erreichen uns immer wieder dieselbe Frage: Muss das wirklich direkt auf das Produkt? Ich kann doch einen Zettel beilegen! Die Antwort hängt von einer klaren Reihenfolge ab – und die lässt keinen Spielraum für persönliche Vorlieben.

Was muss draufstehen?

Die GPSR verlangt zwei Kategorien von Pflichtangaben:

Produktidentifikation: Eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer – irgendetwas, das das konkrete Produkt identifizierbar macht. Bei Handmade-Artikeln genügt oft eine einfache Artikelnummer.

Herstellerkennzeichnung: Name (oder Handelsname/Marke), Postanschrift und E-Mail-Adresse. Falls ihr über einen anderen Kontaktweg erreichbar seid als über eure Hauptadresse, muss auch das angegeben werden.

Die Reihenfolge ist entscheidend

Das Gesetz schreibt eine Prioritätskette vor – und jede Stufe darf nur genutzt werden, wenn die vorherige tatsächlich nicht möglich ist:

  1. Direkt am Produkt – das ist der Normalfall und immer die erste Wahl.
  2. Auf der Verpackung oder in einer beigefügten Unterlage (z. B. ein Beileger, eine Kärtchenkarte) – beide Optionen sind nach der GPSR gleichwertig und greifen, wenn die Anbringung am Produkt aufgrund von Größe oder Beschaffenheit nicht möglich ist.

Aus praktischer Sicht empfiehlt sich jedoch die Verpackung, wenn eine vorhanden ist: Sie bleibt beim Kauf direkt mit dem Produkt verbunden, geht nicht verloren und ist für Käufer unmittelbar sichtbar. Ein loser Beileger kann im Versand herausfallen oder vom Käufer versehentlich weggeworfen werden – was im Streitfall Nachweisprobleme schaffen kann.

Flussdiagramm zur Produktkennzeichnung mit Entscheidung zwischen Angabe am Produkt, Verpackung oder Beileger gemäß GPSR

Wichtig bleibt: Bequemlichkeit oder Optik sind kein Grund, die Anbringung am Produkt selbst zu umgehen. Wer ein Produkt schlicht schöner ohne Stempel verkaufen möchte, kann sich nicht auf die Ausnahme berufen.

Praktische Beispiele

Kunstdrucke (A4 oder größer) Ein Kunstdruck hat Rückseite, Rand oder Passepartout – Platz ist vorhanden. Die Kennzeichnung gehört direkt auf den Druck, zum Beispiel klein auf die Rückseite. Wer den Druck eingerahmt verkauft, kann auf die Verpackung oder einen beiliegenden Echtheitssticker ausweichen, sofern das Aufbringen auf dem Druck selbst die Ware beschädigen oder dauerhaft entstellen würde – das ist jedoch im Einzelfall zu begründen.

Postkarten Postkarten sind klein, aber sie haben zwei Seiten. Die Rückseite bietet ausreichend Fläche für einen kurzen Abdruck. Ausnahmen greifen hier kaum. Ein beigelegter Zettel reicht nicht, wenn die Karte einzeln (ohne Umschlag/Verpackung) verkauft wird.

Schlüsselanhänger Hier kann die Größe tatsächlich zum Problem werden. Ein winziger Anhänger von 2 × 3 cm lässt keine lesbare Kennzeichnung zu – das ist ein echtes Hindernis. In diesem Fall darf auf die Verpackung (Polybeutel, Klemmkarte) ausgewichen werden. Wird der Anhänger ohne jede Verpackung verkauft, kommt ein fest befestigter Anhänger (Etikett, Kärtchen an einer Öse) als „beigefügte Unterlage" in Betracht.

Taschen Taschen haben in aller Regel ausreichend Material: Innenseite, Innentasche, ein eingenähtes Etikett. Die Kennzeichnung gehört direkt in die Tasche, zum Beispiel als eingenähtes oder aufgenähtes Label. Dieses ist bei Markenartikeln ohnehin Standard. Handmade-Produkte ohne Label müssen nachrüsten – das ist kein Hexenwerk und kostet wenig.

Handmade-Produkte allgemein „Handgemacht" ist kein Freifahrtschein. Die GPSR gilt unabhängig davon, ob ein Produkt industriell oder in Heimarbeit hergestellt wurde. Wer also Kerzen, Seife, Schmuck oder Textilien verkauft, muss prüfen: Gibt es eine Stelle am Produkt, die sich für eine lesbare Kennzeichnung eignet? Oft reicht ein kleines Etikett, ein Stempel oder ein Anhänger. Nur wenn das wirklich nicht funktioniert, darf auf Verpackung oder Beileger ausgewichen werden.

Kurz zusammengefasst

Die Faustregel lautet: erst schauen, ob es am Produkt geht – und den Ausweg auf Verpackung oder Beileger nur wählen, wenn es am Produkt objektiv nicht möglich ist. Wer diese Reihenfolge einhält, ist auf der sicheren Seite.