Kurz gesagt: In den allermeisten Fällen ja. Viele Händler gehen davon aus, dass sie auf den Widerrufsbutton verzichten können, wenn sie ausschließlich individualisierte oder nach Kundenwunsch gefertigte Produkte anbieten. Schließlich sind solche Waren regelmäßig vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ganz so einfach ist die Rechtslage jedoch nicht.
📌 Faktenbox: Widerrufsbutton im Online-Shop
- Pflicht ab: 19. Juni 2026
- Gilt für: Nahezu alle B2C-Online-Shops
- Zweck des Buttons: Übermittlung der Widerrufserklärung durch Verbraucher:innen
- Wichtig: Der Button entscheidet nicht, ob der Widerruf wirksam ist
- Platzierung: Ständig verfügbar und leicht zugänglich (z. B. Header, Footer, Kundenkonto)
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