Wer die Marke Lego seit einigen Jahren verfolgt, dürfte sich über die News nicht wundern: Lego hat erneut ein Unternehmen wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung verklagt.
Wer die Marke Lego seit einigen Jahren verfolgt, dürfte sich über die News nicht wundern: Lego hat erneut ein Unternehmen wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung verklagt.
Konkret geht es laut Informationen des Sterns um eine niederländische Firma, die Formen für Betonklötze herstellt. Diese Formen haben Noppen, sodass sich die fertig gegossenen Steine – wie Klemmbausteine – übereinander stapeln lassen. Entsprechend vergleicht die Firma sein System mit Lego. Lego findet das alles andere als lustig und strebt aktuell eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen an. Der Vergleich schade der Marke. Das Unternehmen hingegen spricht von „Schikane“. Der Begriff Lego für diese Art von Betonklötzen sei bereits seit Jahren in der Branche üblich.
Schaut man sich die Liste an Abmahnungen und Klagen von Lego der letzten Jahre an, so ist dieses Vorgehen nur ein weiterer – man möge mir verzeihen – Baustein in der Mauer, mit der Lego versucht, seine Marke abzuschotten. So wurde der YouTuber und Klemmbaustein-Enthusiast „Held der Steine“ schon mehrfach in Rechtsstreitigkeiten verwickelt.
Lego selbst hat durch dieses rigorose Vorgehen gegen jeden kleinen Hauch einer möglichen Markenrechtsverletzung jedenfalls seinen Ruf teilweise weg. Allerdings ist dieses Vorgehen gar nicht so abwegig: Es wird immer wieder diskutiert, ob Lego nicht mittlerweile ein Gattungsbegriff ist. Sprich: Lego hat seine Marke im Bereich der Klemmbausteine so bekannt gemacht, dass sie als Synonym verstanden werden könnte. Gleichzeitig klingt das aber auch wie eine Bestrafung. Getreu dem Motto: „Stecke ganz viel Energie in deine Marke, baue sie auf, mach sie bekannt – und verliere dann genau deswegen deine Markenrechte.“ Klingt irgendwie nicht sehr motivierend. Eine Möglichkeit, diese Entwicklung trotz Bekanntheit zu verhindern, ist das Vorgehen gegen jede potenzielle Markenrechtsverletzung. Wehren sich Unternehmen nicht, so müssen sie sich unter Umständen den Vorwurf gefallen lassen, dass sie es mit der Marke nicht ernst meinen und daher der Markenrechtsschutz verfällt.
Das neueste rechtliche Vorgehen von Lego gegen die niederländische Firma, die Formen für noppenbesetzte Betonklötze herstellt, spiegelt also lediglich eine langjährige Strategie des Unternehmens wider.
Dieser Fall offenbart die schwierige Balance zwischen dem Schutz einer weltweit bekannten und geschätzten Marke und der Gefahr, dass diese Marke verwässert, wenn sie nicht verteidigt wird. Dennoch wäre es doch manchmal wünschenswert, wenn Lego nicht gleich das Damoklesschwert einer gerichtlichen Verfügung oder Abmahnung mit einhergehenden Kosten aus der Aktentasche holt. Lego beschäftigt doch sicherlich auch inhouse kluge Menschen, die mit den Unternehmen, die möglicherweise die Marke angreifen, ins Gespräch gehen können.
Letzten Endes zeigt die Marke einmal mehr, dass sie kein gutes Händchen bei der Abwägung zwischen der Art des Vorgehens und der Außenwirkung hat. Denn eins muss man sagen: Es wirkt schon etwas verzweifelt, als Hersteller von Plastikspielzeug gegen ein Bauunternehmen wegen Gießformen für Beton vorzugehen. Was kommt als Nächstes? Eine Abmahnung, weil man Klötze anmalt?
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
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