PayPal hat seine Nutzerinnen und Nutzer per E-Mail über eine bevorstehende Anpassung der Nutzungsbedingungen informiert. Die Änderungen treten am 22. Januar 2026 in Kraft und betreffen zentrale Bereiche des Zahlungsdienstes, darunter Regelungen für Händlerkonten, neue Funktionen sowie Präzisierungen bei bereits bestehenden Pflichten.
Die Mitteilung hat bei vielen Unternehmen Fragen aufgeworfen: Was genau wird geändert, wer ist betroffen, und welche Handlungsoptionen bestehen? Der folgende Überblick fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Schwerpunkt: Erweiterung der „verbotenen Aktivitäten“
Mit der neuen Fassung der Nutzungsbedingungen präzisiert PayPal den Abschnitt zu den sogenannten „verbotenen Aktivitäten“. Diese Liste beschreibt Handlungen, die als Vertragsverletzung gelten und zu Maßnahmen wie Kontoeinschränkungen oder Kündigung führen können.
In der bisherigen Version war die Bewerbung von PayPal-Kreditprodukten nur am Rande erwähnt (vorletzter Punkt)– sie durfte lediglich mit behördlicher und schriftlicher Genehmigung erfolgen. Ab Januar 2026 wird diese Regelung deutlich erweitert und inhaltlich neu strukturiert.
Künftig umfasst der Passus ausdrücklich auch „Später bezahlen“-Angebote und andere verbraucherkreditbasierte Zahlungsinstrumente. Hinzu kommt eine klare Verpflichtung, die Regeln des PayPal Advertising-Programms einzuhalten oder vorab eine individuelle Freigabe durch PayPal einzuholen. Neu ist außerdem, dass PayPal sich ausdrücklich das Recht vorbehält, Inhalte und Werbematerialien zu prüfen oder abzulehnen, falls diese nicht konform sind.
Die Änderung ist bedeutsam, weil Verstöße gegen PayPals Werbevorgaben nun ausdrücklich als Vertragsverletzung gelten und damit unmittelbar sanktioniert werden können. Zudem wird die Einhaltung der offiziellen Werberichtlinien erstmals zur verbindlichen Pflicht, wodurch sich der rechtliche Stellenwert und die Kontrolle durch PayPal erhöhen könnte. Unternehmen, die PayPal-Zahlungsoptionen auf ihrer Website, in Werbematerialien oder im Check-out kommunizieren, sollten bestehende Inhalte prüfen.
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