Gilt das auch, wenn PayPal technische Probleme hat?
Wenn es sich um eine technische Störung handelt, greifen nicht die „Einbehaltungs-Klausel“ in den AGB, sondern die Regelungen zur Serviceverfügbarkeit/Haftung. Diese schränken die Rechte von Händlern stark ein – PayPal muss also in den meisten Fällen nicht für Folgeschäden haften.
Gibt es Rechtsprechung zulasten von PayPal?
Deutsche Gerichte haben solche Klauseln und das Vorgehen beim Einbehalt von Zahlungen (auch bekannt bei Plattformen wie Amazon) bisher nicht generell für unwirksam erklärt, prüfen aber die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall.
Ein Beispiel ist das Landgericht Dortmund (Urteil vom 15.01.2016, Az. 3 O 610/15). Dort hatte PayPal Guthaben in fünfstelliger Höhe einbehalten. Das Gericht sah darin einen existenzgefährdenden Eingriff in den Gewerbebetrieb des Händlers. Ergebnis: PayPal musste im Wege einer einstweiligen Verfügung die Gelder freigeben.
Muss PayPal mir den Grund für die Sperre nennen?
Ja. Ohne Transparenz wächst das Risiko einer rechtlichen Angreifbarkeit, denn dann kann der Betroffene sich nicht auf die Vorwürfe einstellen.
Passt keine Aufsichtsbehörde auf PayPal auf?
Doch. PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (R.C.S. Luxembourg B 118 349) sitzt in Luxemburg und wird von der CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) beaufsichtigt. Beschwerden können dorthin eingereicht werden (283 Route d’Arlon, 1150 Luxembourg, http://www.cssf.lu).
Was sollte ich als betroffener Händler jetzt tun?
- PayPal-Support kontaktieren und Begründung für die Sperre verlangen.
- Transaktionsnachweise (Rechnungen, Versandbelege, Kundenkommunikation) bereithalten, um mögliche Vorwürfe zu entkräften.
- Bei unverhältnismäßiger oder unberechtigter Sperre rechtlichen Beistand einholen und weitere Schritte prüfen lassen.
Kann ich mein PayPal-Konto jetzt kündigen?
Ja. Händler können ihr Konto jederzeit kündigen. Allerdings bleibt PayPal berechtigt, bereits zurückgehaltene Gelder bis zum Ablauf der Einbehaltungsfrist einzubehalten.
Kann ich Schadensersatz von PayPal verlangen, wenn ich durch die eingefrorenen Guthaben selbst Forderungen nicht erfüllen kann?
In der Theorie ja, wenn PayPal rechtswidrig Gelder einbehält und dadurch nachweisbar ein Schaden (z. B. Verzugszinsen, Mahnkosten) entsteht. In der Praxis ist das aber schwer durchzusetzen, da PayPal sich auf die AGB beruft. Hier wären individuelle Klagen notwendig.
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen PayPal klagen möchte?
Wenn Verbraucher:innen gegen PayPal klagen, können sie das am Gericht ihres Wohnortes machen. Bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro ist das Amtsgericht des jeweiligen Wohnortes zuständig, liegt der Streitwert über 5.000 Euro, ist das Landgericht zuständig.
Wenn Unternehmer:innen gegen PayPal klagen wollen, gilt die Gerichtsstandsvereinbarung nach Artikel 25 EuGVVO, sodass der Gerichtsstand ausschlaggebend ist, der in den Vertragsbedingungen vereinbart wurde. Paypal hat als Gerichtsstand Luxemburg festgelegt, sodass PayPal in Luxemburg verklagt werden muss.
Unter Umständen kann auch eine Klage in Deutschland möglich sein, da PayPal Zweigstellen in Deutschland hat. In ähnlichen Fällen wurden Klagen teilweise in Deutschland angenommen, teilweise aber auch abgewiesen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben