In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es um ein aufgerissenes Paket: Ein Kunde meldet sich unmittelbar nach Erhalt seiner Bestellung beim Online-Shop: Das Paket sei bei der Lieferung sichtbar beschädigt gewesen – eine Seite regelrecht aufgerissen. Ein Teil der Ware fehlt. Der Kunde dokumentiert den Schaden mit Fotos.
Der Shop kontaktiert daraufhin den Versanddienstleister. Dessen Rückmeldung: Das Paket habe das Logistikzentrum unversehrt verlassen – laut interner Überwachung. Der Shop lehnt daraufhin eine Haftung ab und verweist darauf, dass der Kunde die Annahme hätte verweigern müssen, wenn das Paket beschädigt gewesen sei.
Nun fordert der Kunde die Erstattung des fehlenden Produkts und setzt eine Frist. Doch wer ist in der Pflicht – Shop oder Kunde?
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