In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
Diesmal geht es um ein verlorenes Paket: Ein Kunde bestellt bei einem Händler verschiedene Produkte im Wert von insgesamt etwa 110 Euro. Der Händler sendet die Ware ab und laut Sendungsverfolgung wird das Paket auch abgegeben. Der Kunde behauptet allerdings, kein Paket erhalten zu haben. Der Händler meldet dies dem Versandunternehmen, welches sodann eine „eidesstattliche Erklärung“ über den Nichterhalt des Pakets fordert. Das entsprechende Dokument übersendet der Verkäufer mit Bitte um Unterschrift an den Käufer. Dieser weigert sich aber, zu unterschreiben und fordert den bereits gezahlten Kaufpreis zurück. Dreist oder berechtigt?
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