In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es um einen Fall, der an uns via Instagram heran getragen wurde: Eine Kundin ist während des Zustellversuchs nicht zu Hause. Die Ware geht zurück zur Händlerin. Die Kundin eröffnet einen Klarna-Fall. Sie habe die Ware nicht erhalten. Die Händlerin geht mit der Kundin ins Gespräch und bietet ihr aus Kulanz einen Gutschein oder die nochmalige Versendung an. Die Kundin wählt den Gutschein, lässt den Fall bei Klarna aber offen. Obwohl die Händlerin sämtliche Nachweise an Klarna schickt, entscheidet Klarna den Fall zu Gunsten der Kundin – und bürdet der Händlerin 15 Euro Bearbeitungsgebühr auf. Ist hier die Kundin im Recht?
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