In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
Diesmal dreht sich alles um eine Ersatzzustellung: Vor rund drei Wochen bestellte ein Kunde bei einer Händlerin eine Winterjacke. Nun geht bei ihr per E-Mail die Widerrufserklärung ein. Die Händlerin weist ihn darauf hin, dass die Frist bereits abgelaufen sei. Der Kunde widerspricht: Das Paket sei bei einem Nachbarn abgegeben worden, dieser sei jedoch unerwartet ins Krankenhaus gekommen – daher habe er die Jacke nicht früher abholen können. Ein Blick in die Sendungsverfolgung bestätigt: Das Paket wurde tatsächlich beim Nachbarn zugestellt. Bleibt die Frage: Ist der Kunde damit im Recht?
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