1. Was ist eine Abstellgenehmigung überhaupt?
2. Wer haftet bei Verlust oder Beschädigung, wenn der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt hat?
4. Wie kann ich als Händler prüfen, ob eine Abstellgenehmigung vorliegt?
5. Was sollte ich tun, bevor ich bei Transportschäden Ersatzware verschicke?
6. Welche Risiken gehe ich ein, wenn ich sofort Ersatzware schicke?
Ein Händler berichtet im Sellerforum von folgendem Fall:
Ein Ebay-Kunde meldete, dass das gelieferte Paket beschädigt angekommen sei. Der Händler schickte daraufhin umgehend Ersatzware und leitete einen Schadensfall beim Versanddienstleister ein. Die Antwort, die er erhielt, lautete:
„Erteilt der Empfänger eine Abstellgenehmigung, können weder Packlink noch DPD für etwaige Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden. Mit der Genehmigung übernimmt der Empfänger die volle Verantwortung.“
Nun fragt sich der Händler, ob er mit dem erneuten Versand zu voreilig gehandelt hat.
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