Paket beschädigt trotz Abstellgenehmigung – Händler:innen in der Haftungsfalle?

Veröffentlicht: 17.07.2025
imgAktualisierung: 17.07.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
17.07.2025
img 17.07.2025
ca. 2 Min.
Frau in gelbem Kleid nimmt Paket von Lieferant durch überdimensionales Smartphone entgegen.
Vadmary / Depositphotos.com
Ein Händler liefert vorschnell Ersatz bei beschädigter Ware – doch lag eine Abstellgenehmigung vor? Der Fall zeigt, wer wirklich haftet.


Ein Händler berichtet im Sellerforum von folgendem Fall:

Ein Ebay-Kunde meldete, dass das gelieferte Paket beschädigt angekommen sei. Der Händler schickte daraufhin umgehend Ersatzware und leitete einen Schadensfall beim Versanddienstleister ein. Die Antwort, die er erhielt, lautete:

„Erteilt der Empfänger eine Abstellgenehmigung, können weder Packlink noch DPD für etwaige Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden. Mit der Genehmigung übernimmt der Empfänger die volle Verantwortung.“

Nun fragt sich der Händler, ob er mit dem erneuten Versand zu voreilig gehandelt hat.

Was ist eine Abstellgenehmigung überhaupt?

Eine Abstellgenehmigung erlaubt dem Paketdienst, Sendungen ohne persönliche Übergabe an einem vorher vereinbarten Ort (z. B. vor der Haustür) abzustellen.

Wer haftet bei Verlust oder Beschädigung, wenn der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt hat?

In der Regel geht mit der Abstellgenehmigung die Haftung auf den Empfänger über. Weder der Shop noch der Versanddienstleister haften dann für Schäden oder Verluste.

Muss ich als Händler:in trotzdem Ersatz liefern, wenn ein Paket mit Abstellgenehmigung beschädigt wurde?

Rechtlich gesehen hängt das vom konkreten Fall ab. Bei dokumentierter Abstellgenehmigung kann der Händler die Haftung ablehnen.

Wichtig ist, dass:

Wie kann ich als Händler prüfen, ob eine Abstellgenehmigung vorliegt?

Das lässt sich meist über das Tracking-System des Versanddienstleisters oder über den Schadensmeldungsprozess klären. Manche Anbieter stellen diese Info auch im Versandportal bereit.

Was sollte ich tun, bevor ich bei Transportschäden Ersatzware verschicke?

Vorab klären:

  • Liegt eine Abstellgenehmigung vor?
  • Ist der Schaden dokumentiert (Fotos)?
  • Ist der Schaden während des Transports oder nach dem Abstellen eingetreten?

Welche Risiken gehe ich ein, wenn ich sofort Ersatzware schicke?

Du bleibst unter Umständen auf den Kosten sitzen, wenn der Schaden nicht erstattungsfähig ist – etwa wegen einer bestehenden Abstellgenehmigung.

Und: Handelte der Händler aus dem Fall nun voreilig?

Ja und nein: Grundsätzlich ist es in solchen Fällen empfehlenswert, genau zu prüfen, wann der Schaden eingetreten ist. Ist er vor dem Abstellen eingetreten, haftet der Shop gegenüber der Kundschaft und kann eventuell den Versanddienstleister in Regress nehmen. Haftung bedeutet in dem Fall, dass im Wege des Gewährleistungsrechts ein neues Produkt geliefert werden muss. Ist der Schaden erst nach dem Abstellen eingetreten, also weil das Paket vielleicht der Witterung ausgesetzt war, dann haftet die Kundschaft. In dem Fall muss der Shop nichts weiter unternehmen. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 17.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 17.07.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
Kommentar schreiben

Ralf
18.07.2025

Antworten

Und wie findet man als Händler heraus, ob der Schaden nach oder vor dem Abtellen passiert ist? Wie hätte der Händler im konkreten Fall das herausfinden können? Und wie sieht die Beweispflicht aus? Muss der Empfänger nachweisen, dass das Paket vor dem Abstellen beschädigt war oder muss der Händler beweisen, dass es nach dem Abstellen passiert ist oder muss dies das Versandunternehmen beweisen? Dokumentieren die Versanddienste denn eine Abstellung immer mit einem Foto. Bezweifele, selbst wenn dieser Schaden vor dem Abstellen schon da war, dass das Versandunternehmen dies zugegeben hätte. In der Praxis sieht es so aus. Wenn der Empfänger sich nicht verplappert, keine Chance. Letztendlich bin ich nach diesem Artikel genauso schlau wie vorher.