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Paket aufgerissen, Produkt weg – Wer muss für den Verlust aufkommen?

Veröffentlicht: 04.09.2025
imgAktualisierung: 04.09.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
04.09.2025
img 04.09.2025
ca. 2 Min.
Zerdrückter Karton mit Riss an der Ecke, braunem Paketband und sichtbarem Versandetikett.
Mickis-Fotowelt / Depositphotos.com
Transportschäden und Paketverluste sind ärgerlich, werfen aber konkrete Haftungsfragen auf.


Transportschäden gehören zu den wohl ärgerlichsten Geschehnissen im Online-Handel. Immerhin stellen sie Händler:innen immer wieder vor Fragen. Im Ebay-Forum schildert ein Verkäufer folgenden Fall:

„Ich hab vor ein paar Tagen eine recht teure Pokemonkarte bei Ebay verkauft und als versichertes Paket versendet. Heute ist das Paket beim Käufer angekommen. Leider war der Boden des Pakets aufgerissen und der Inhalt entnommen. Der Käufer hat entsprechende Fotos gesendet. Er hat nun eine Anfrage auf Rückgabe wegen fehlendem Inhalt bei Ebay eröffnet. Ich habe lediglich die Möglichkeit, die Rückgabe zu akzeptieren oder eine Erstattung anzubieten. Ich habe den Packvorgang per Video aufgenommen und kann ausschließen, dass ich ein leeres Paket versendet habe. Ich habe dem Käufer eine Nachricht geschrieben, dass ich die Rückgabe nicht akzeptieren kann und mich an den Support gewendet. Da sagte man mir, ich müsse bis zum 24.7. warten bis man sich den Fall genauer anschauen kann um zu entscheiden. Gibt es etwas, was ich jetzt beachten muss bzw. tun sollte?“ – Ein Händler im Ebay-Forum

Wer haftet für den Verlust der Ware?

Sobald ein Verbraucher bestellt, trägt der Händler die Verantwortung für die Ware – und zwar bis zur tatsächlichen Übergabe an den Kunden. Das bedeutet: Geht ein Paket unterwegs verloren, haftet der Händler. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Lieferung liegt bei ihm.

Achtung bei B2B- und Privatverkäufen: Anders sieht es bei Verkäufen an Unternehmen (B2B) oder im rein privaten Kontext aus. In diesen Fällen trägt die Kundschaft das Transportrisiko. Das heißt: Sobald die Ware ordnungsgemäß versendet wurde, geht die Gefahr auf den Käufer über – selbst wenn das Paket unterwegs verloren geht.

Muss die Ware bei Paketverlust neu versendet werden?

Nein, ein erneuter Versand ist in der Regel nicht erforderlich. Wenn der Händler nachweislich alles unternommen hat, um die Ware ordnungsgemäß zu versenden (z. B. mit einem zuverlässigen Versanddienstleister und Sendungsverfolgung), reicht es aus, den Kaufbetrag zu erstatten. Ein zweiter Versand auf eigenes Risiko ist nicht verpflichtend.

Müssen Kunden einen Nachforschungsauftrag abwarten?

Auch hier gilt: Kunden dürfen nicht endlos hingehalten werden. Ein Nachforschungsauftrag bei der Post oder beim Paketdienst ist zwar sinnvoll, darf jedoch nicht dazu führen, dass Kunden wochenlang auf eine Lösung warten müssen. Händler sollten zügig handeln und im Zweifel die Erstattung vornehmen – unabhängig vom Ergebnis der Nachforschung.

Fazit: Geld erstatten

Für den Händler aus dem Ebay-Forum bedeutet das, dass er das Geld erstatten muss – schließlich kann er nachweisen, dass er die Ware versendet hat. Die Klärung mit Ebay und/ oder dem Versanddienstleister ist Sache des Händlers.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 04.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 04.09.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Yüksel
09.09.2025

Antworten

Ich bin gewerblicher Verkäufer. Ich hatte mal am selben Tag und der selben Uhrzeit zwei Pakete an zwei unterschiedliche Kunden verschickt. Ein Kunde meldete daß das Paket angekommen sei allerdings ohne Inhalt. Während ich mit Ihm kommunizierte meldete sich der andere Kunde. Der gleiche Fall.!! Leere Verpackung. Darauf habe ich mir von beiden Käufern Von der Verpackungen Bilder schicken lassen. Es war schon klar. Verpackungen aufgerissen Ware entwendet. Paket wieder verklebt. Allerdings das Packband passte nicht zu meinem. Nämlich das Packband das ich verwendet hatte war farblich auffällig und bedruckt. Darauf habe ich den Versand Unternehmen angeschrieben, Das sagte mir die Sendungen wurden ordnungsgemäß zugestellt. Ich sagte „die Ware fehlt! Was nun? Doch die stellten sich qwer. Ich bin zur Paket Annahmestelle ( ein Foto Shop) gegangen um zu Fragen wie sowas passieren konnte. Der Betreiber sagte die Pakete werden an der ersten Station gewogen. Jetzt kam es raus. Nämlich ein Käufer berichtete daß das Paket, laut Aufkleber (von der ersten Station ) 360 gr wog. Es sollte aber aber 600 gr wiegen. Also die Ware wurde vor dem Wiege Prozess aus der Verpackung geklaut. Für mich war der Verdächtige entweder Der (!) vom Paket Shop oder der Fahrer der die Pakete abholt. Zurück zum Besuch zum Paket Annahmestelle; der Mann hatte einen komischen Gesichtsausdruck bekommen, wie ich Ihn fragte. Es sah nämlich nach Schulgefühl aus. Die Sache war jetzt klar; DIE PERSON VON DER ANNAHMESTELLE. Doch wie will man es beweisen. Ich saß auf insgesamt 300 Euro Schaden sitzen. Ich habe seit dem Versandfirma gewechselt. LG
Andreas Dill
07.09.2025

Antworten

Die Frage ist doch, warum der Paketdienst nicht haftet! Ich hatte so einen Fall, bei dem offensichtlich DHL Mitarbeiter eine teure Gitarre geklaut hat und das Paket leer weitergesendet hat. DHL hat nach einigem gezicke "aus Kulanz" 500€ bezahlt.
Ilona
05.09.2025

Antworten

Ich vermisse stets den Hinweis, dass ohne die Mitwirkung des Empfängers eine Klärung mit Ebay und/ oder dem Versanddienstleister gar nicht möglich ist. Der korrekte Weg wäre das aufgerissene Paket vom Versanddienstleister dokumentieren zu lassen, wenn es dann schon angenommen wurde. Vom Versanddienstleister gibt es dann eine Vorgangsnummer, mit derer der Versender eine Schadensmeldung / -regulierung in die Wege leiten kann. Ohne diese Mitwirkung steht doch Aussage gegen Aussage. Wer kann denn ausschließen, dass der Empfänger selbst das Paket aufgerissen hat? Ebay macht es sich dabei immer sehr einfach, ein Nachweis, dass das Paket bereits in dem Zustand angekommen ist, wird nie gefordert und jeder kann behaupten, die Ware nicht erhalten zu haben.
Karl Ranseier
07.09.2025
Mit der Annahme hat der Empfänger das Paket im gelieferten Zustand akzeptiert. Entfernte Ware ist also in grauer Theorie sein Bier. Rein praktisch schieben aber alle Plattformen das Risiko dem Verkäufer in die Schuhe, der am wenigsten gegen den Diebstahl unternehmen kann. Weil der Kunde ja König ist. Ein mündiger Bürger würde übrigens ein geöffnetes Paket dem Boten melden und es so nicht annehmen. Aber der Mündige Bürger existiert halt nur noch in sehr geringen Mengen.