In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es um einen hypothetischen Fall aus dem Sellerforum: Der Kunde gibt für seine Bestellung im Shop eine Abstellgenehmigung. Das Paket soll in der Kiste vor der Haustür abgelegt werden. Laut Sendungsverfolgung wurde das Paket auch abgestellt. Der Kunde behauptet nun aber, er habe das Paket nicht erhalten. Könne er auch nicht, schließlich habe er am besagten Tag die Kiste gar nicht raus gestellt. Er verlangt nun die Neulieferung. Zu Recht?
„Hallo,
kennt ihr die Rechtslage wie es ist, wenn als fiktives Beispiel ein Endkunde gegenüber dem Paketdienst eine Abstellgenehmigung "im Kasten links vor der Tür" gibt und er den Kasten wenn er eine Lieferung erwartet vor die Tür stellt.
Nun ist eine Lieferung erfolgt, laut Paketdienst gemäß Ablagegenehmigung zugestellt.
Der Empfänger aber behauptet, dass er den Kasten an diesem Tag gar nicht vor die Tür gestellt hätte.
Der Paketdienst behauptet: Gemäß Ablagevertrag ordnungsgemäß zugestellt.
Hat der Kunde ein Recht auf Neulieferung vom Versender?
Oder muss der Kunde den Paketdienst ggf. in Regress nehmen?“ – Thread im Sellerforum vom 18. September 2025.
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