Auch wenn der OS-Link bald Geschichte ist: Bis zum 20. Juli müssen Händler:innen den Link noch richtig angeben, sowohl im eigenen Shop als auch auf dem Marktplatz. Gerade die Besonderheiten des Marktplatzes müssen dabei beachtet werden. Ist der OS-Link nicht richtig hinterlegt, kann es sowohl zu Abmahnungen als auch zu Problemen mit dem Marktplatz, im schlimmsten Fall sogar zu einer Sperrung, kommen. Wir erklären, wie der Link bei Kaufland hinterlegt werden muss.

Hier muss der OS-Link angegeben werden

Bei Kaufland muss der Link unter der Überschrift „Zusätzliche Kontaktdaten“ in das Feld „Informationen oder Link zur Europäischen Online-Streitbeilegungsplattform-Plattform“ eingetragen werden. 

Dabei ist zu beachten, dass der Link in folgendem Format eingetragen werden muss:

[url]http://ec.europa.eu/odr[/url]

Wird der Link nicht in dieser Form hinterlegt, ist er nicht klickbar und Händler:innen laufen Gefahr, abgemahnt zu werden.

Darüber hinaus dürfen keine weiteren HTML-Tags verwendet werden.

Wird der Link nicht in diesem Format hinterlegt, kann er vom System entfernt oder nicht richtig angezeigt werden und Händler:innen können ebenfalls abgemahnt werden. 

Bis wann muss der Link noch eingebunden sein?

Ab dem 20. Juli 2025 muss der OS-Link entfernt werden, da hier die Plattform abgeschaltet wird. Danach sollte der Link weder im eigenen Shop noch im Marktplatz hinterlegt sein. Händler:innen sind selbst dafür verantwortlich, den Link zu entfernen und können sich nicht darauf verlassen, dass dieser vom Marktplatz automatisch entfernt wird. 

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