Auch wenn der OS-Link bald Geschichte ist: Bis zum 20. Juli müssen Händler:innen den Link noch richtig angeben, sowohl im eigenen Shop als auch auf dem Marktplatz. Gerade die Besonderheiten des Marktplatzes müssen dabei beachtet werden. Ist der OS-Link nicht richtig hinterlegt, kann es sowohl zu Abmahnungen als auch zu Problemen mit dem Marktplatz, im schlimmsten Fall sogar zu einer Sperrung, kommen. Wir erklären, wie der Link bei Kaufland hinterlegt werden muss.
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