Kann der OS-Link schon am 20. März entfernt werden?

Veröffentlicht: 14.02.2025
imgAktualisierung: 14.02.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.02.2025
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Ab dem 20. März können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Kann der Link schon aus dem Shop?


Es sollte eine einfache und kostengünstige Lösung zur Streitschlichtung werden, entpuppte sich allerdings in erster Linie als Abmahnfalle: die OS-Plattform. Weil sie zu wenig genutzt wurde und der Aufwand des Betreibens der Plattform nicht im Verhältnis zum Nutzen stand, wird sie nun abgeschaltet. Ab dem 20. März 2025 können keine Anträge mehr eingereicht werden und zum 20. Juli wird die Plattform abgeschaltet. Mit dieser Übergangsfrist soll sichergestellt werden, dass gestellte Anträge noch abgearbeitet werden können. 

Wann kann der Link aus dem Shop?

Auch wenn ab dem 20. März bereits keine neuen Anträge mehr gestellt werden können, sollte der Link erst ab dem 20. Juli aus dem Shop entfernt werden. Denn erst ab dem 20. Juli tritt die Verordnung, die den Link vorschreibt, außer Kraft. Um auf Nummer sicher zu gehen und keine Abmahnung zu riskieren, sollte der Link so lange noch im Shop vorhanden sein. Ab dem 20. Juli sollte der Link dann allerdings endgültig verschwunden sein, sonst könnte sich ein neuer Abmahngrund ergeben: Ein Verweis auf eine Plattform, die es gar nicht mehr gibt. 

Muss ich auch auf dem Marktplatz tätig werden?

Nicht nur im eigenen Shop müssen Händler:innen tätig werden. Auch beim Verkauf auf dem Marktplatz muss darauf geachtet werden, dass der Link entfernt wird. Da Händler:innen in den meisten Fällen den Link selbst einstellen mussten, müssen sie diesen nun auch entfernen. Ebay hat seine Händler:innen bereits darüber informiert, was zu tun ist. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 14.02.2025
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
7 Kommentare
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Marc
25.02.2025

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als Händler darf man eigentlich keinen Urlaub machen.... so wie anderen Menschen in der Mitte des Jahres
Ricardo
20.02.2025

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Es wäre schön, wenn die Abkürzung OS auch erklärt werden würde inkl. dem Link zu der Plattform. Erst nach eigener Recherche, wurde ich fündig.
Köxal
17.02.2025

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Selbst seine Abschaffung wird zu einer Abmahnfalle 😊
cf
17.02.2025

Antworten

Ob die EU mittlerweile einen Deal mit den Anwaltskammern der Länder hat, dass sie ein Teil der Provis einstreicht? Link rein - Abmahnwelle, Link raus - Abmahnwelle; Cookies rein - Abmahnwelle, bald Cookies raus - Abmahnwelle... Hallo? Noch jemand zu Hause?
Robert
15.02.2025

Antworten

Wenn man rechtlich laut Artikel auf Nummer sicher gehen will, muss man also den Link zur OS-PLattform bis 19.07.2025 23:59:59 publiziert lassen, und spätestens am 20.07.2025 00:00:01 muss dieser verschwunden sein, sonst könnte es zu einer Abmahnung kommen. Da warte ich lieber ab, bis echte Experten dazu ein Statement abgeben, wie ab Mitte/Ende März hier verfahren werden soll.
Daniel
15.02.2025

Antworten

Hallo, da viele eine Abmahnung erhalten haben – mich eingeschlossen – frage ich mich, ob ich Probleme mit der Unterlassungserklärung bekomme, wenn ich den Link nach Ablauf des angegebenen Datums entferne. Ich habe ja unterschrieben, dass ich den Link online halte. Verfallen diese Ansprüche automatisch, oder muss ich sie kündigen oder eine Feststellungsklage einreichen? Über einen Rat würde ich mich freuen.
Redaktion
17.02.2025
Hallo Daniel, das ist tatsächlich eine gute Frage, auf die wir hier eingegangen sind: Wegfall OS-Link: Was passiert nun mit der Unterlassungserklärung?