In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es um einen Transportschaden: Ein Kunde bestellt in einem Shop einen Ventilator. Der Shop versendet diesen direkt in der Orginalverpackung, also ohne extra Versandverpackung. Als die Ware beim Kunden ankommt, ist die Verpackung deutlich beschädigt. Der Kunde dokumentiert das und beim Auspacken wird klar: Auch den Ventilator hat es erwischt. Er meldet sich umgehend beim Shop. Dieser stellt direkt ein Versandlabel zur Verfügung und bittet darum, den Ventilator in einem Versandkarton zurückzusenden. Das sieht der Kunde aber nicht ein. Immerhin hat der Händler auch nur die OVP verwendet. Zu Recht?
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