In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
Diesmal geht es um einen Preisfehler: Ein Kunde sucht online nach Markisen. Bei einem Händler wird er fündig: 29,90 Euro sollen diese dort kosten. Über dem Preis wird mit 98 Prozent Rabatt geworben. Ein echtes Schnäppchen also. Der Kunde schlägt zu und bekommt auch prompt die Bestellbestätigung, mit der laut den AGB auch der Vertrag geschlossen wird. Der Verkäufer verweigert die Lieferung allerdings. Es handle sich um einen Preisfehler. Die Markisen sollen eigentlich 1.499,00 Euro kosten, wobei die UVP bei 2.990,00 Euro lag. Der Kunde besteht nun aber auf der Lieferung zum günstigen Preis und setzt dem Händler eine Frist. Zu Recht?
Kommentar schreiben