In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es wieder um das Gewährleistungsrecht: Eine Kundin bestellt eine CD. Diese befindet sich in einem Pappschuber und wird eingeschweißt in einer Folie geliefert. Wenige Tage nach der Lieferung meldet sich die Kundin beim Händler. Nach dem Entfernen der Folie ist ihr aufgefallen, dass der Pappschuber mehrere Zentimeter an der Seite eingerissen ist. Die CD an sich funktioniert, dennoch möchte sie eine Neulieferung. Der Händler erklärt ihr, dass ein Umtausch wegen des Öffnens der Originalverpackung ausgeschlossen sei. Dies stünde so in seinen AGB. Außerdem sei der Mangel unerheblich. Immerhin funktioniert die CD noch. Aus Kulanz bietet er ihr fünf Euro Preisnachlass an. Die Kundin besteht weiterhin auf die Neulieferung. Zu Recht?
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