Produkt posten, Nachricht bekommen, Verkauf abschließen: Viele Händlerinnen und Händler verkaufen direkt über Instagram. Doch auch beim Kauf per Direktnachricht muss das Gewährleistungslabel eingebunden werden. Reicht dafür ein Story-Highlight oder gehört es in den Chat?
Das steckt hinter dem Label
Seit dem 27. September 2026 müssen Unternehmen beim Verkauf von Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher über das gesetzliche Gewährleistungsrecht mit der vorgegebenen EU-Mitteilung informieren. Diese wird häufig als Gewährleistungslabel bezeichnet. Die Pflicht gilt im stationären Handel ebenso wie online – und damit auch beim gewerblichen Warenverkauf über Instagram.
Entscheidend ist die Platzierung: Die Kundschaft muss das Label vor Vertragsschluss gut sichtbar erhalten. Vereinfacht gesagt muss es so in den Kaufprozess eingebunden werden, dass Käuferinnen und Käufer die Information wahrnehmen können, bevor sie sich verbindlich zum Kauf verpflichten.
Warum Story-Highlights und angepinnte Beiträge nicht reichen
Ein Story-Highlight mit dem Titel „Rechtliches“ oder ein angepinnter Beitrag wirken zunächst wie naheliegende Lösungen. Schließlich bleibt das Label dort dauerhaft erreichbar.
Als alleinige Einbindung sind diese Varianten jedoch aus unserer Sicht nicht ausreichend: Interessierte können beim Scrollen auf ein Produkt aufmerksam werden und direkt eine Nachricht schicken, ohne vorher das Profil oder die Story-Highlights aufzurufen. Das Label ist dann zwar irgendwo vorhanden, begegnet ihnen aber nicht zwingend im Kaufprozess.
Ähnlich ungünstig ist ein zusätzliches Bild in einem Karussellbeitrag. Wer sich für das Produkt auf dem ersten Bild interessiert, schaut möglicherweise nicht alle weiteren Bilder an. Wird das Label erst weiter hinten gezeigt, kann es leicht übersehen werden. Aus der Anforderung einer gut sichtbaren Information vor Vertragsschluss ergibt sich deshalb ein rechtliches Risiko bei solchen Platzierungen.
Die praktische Lösung: Das Label direkt per DM senden
Wird der Kauf über Direktnachrichten abgewickelt, bietet es sich an, auch das Gewährleistungslabel dort bereitzustellen. Händlerinnen und Händler sollten es gemeinsam mit den übrigen vorvertraglichen Informationen senden – etwa der Widerrufsbelehrung und, sofern verwendet, den AGB.
Das Label sollte dabei als vollständige, gut lesbare Grafik direkt im Chat erscheinen. Ein bloßer Hinweis auf das Story-Highlight oder einen anderen Beitrag vermeidet die beschriebenen Probleme nicht.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Die Informationen müssen die Kundschaft erreichen, bevor sie eine verbindliche Bestellung abgibt. Wer das Label erst nach abgeschlossenem Kauf zusammen mit der Zahlungsaufforderung verschickt, informiert zu spät.
Instagram macht die Umsetzung nicht einfacher
Beim Verkauf über Instagram sämtliche Informationspflichten einzuhalten, ist ohnehin eine Herausforderung. Das Gewährleistungslabel kommt nun hinzu. Die begrenzten Möglichkeiten der Plattform befreien Händlerinnen und Händler allerdings nicht von ihren Pflichten.
Für Verkäufe per DM ist die direkte Übersendung im Chat deshalb eine praktische Empfehlung: Sie bringt das Label dorthin, wo der Kauf tatsächlich angebahnt wird. Voraussetzung ist ein klarer Ablauf, bei dem die vollständigen Informationen vor der verbindlichen Bestellung bereitgestellt werden.
Sandra May
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
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