Für viele Online-Händler war das Verpackungsrecht über Jahre hinweg ein permanenter Schmerzpunkt. Registrierung im zentralen LUCID-Register, Abschluss von Systembeteiligungsverträgen, laufende Mengenmeldungen. Selbst kleinste Händler wurden mit Pflichten belastet, die nur nach Bürokratie, statt nach E-Commerce klangen.
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ändert sich dieses Grundverständnis jedoch. Zumindest für eine klar umrissene und in der Praxis recht häufige Konstellation bedeutet das: echte Entlastung. Schauen wir uns das nun näher an.
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Allerdings handelt sich dabei um einen Entwurf, über den noch abgestimmt werden muss. Die Regel mit den Bevollmächtigten ist also auch mit diesem Entwurf nicht vom Tisch.
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man muss auch nach der neuen EU-Verpackungsverordnung Verpackungen, die ins Ausland versendet werden, nicht in Deutschland lizenzieren, sondern im Zielland, für welches man einen Bevollmächtigten braucht. Diese Info ist leider nicht verfrüht.
Verpackungshersteller mussten bisher nicht lizenzieren, das stimmt. Mit der EU-Verpackungsverordnung besteht aber die Möglichkeit, Verpackungen, die in Deutschland produziert und für den nationalen Versand eingesetzt werden, vom Hersteller lizenzieren zu lassen. Aktuell sieht es auch so aus, als würde Deutschland die Lizenzierungspflicht für diese Kartons tatsächlich vom Händler auf den Hersteller verschieben.
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