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Neue Pflichten bei Verpackungen: Das ändert sich bei Lizenzierung und Registrierung

Veröffentlicht: 09.01.2026
imgAktualisierung: 13.01.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
09.01.2026
img 13.01.2026
ca. 3 Min.
Paket
patrick.daxenbichler / Depositphotos.com
Registrierung, Lizenzierung, Abmahngefahr: Das Verpackungsrecht war für Online-Händler jahrelang eine Last. Ändert sich das 2026 endlich?


Für viele Online-Händler war das Verpackungsrecht über Jahre hinweg ein permanenter Schmerzpunkt. Registrierung im zentralen LUCID-Register, Abschluss von Systembeteiligungsverträgen, laufende Mengenmeldungen. Selbst kleinste Händler wurden mit Pflichten belastet, die nur nach Bürokratie, statt nach E-Commerce klangen.

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ändert sich dieses Grundverständnis jedoch. Zumindest für eine klar umrissene und in der Praxis recht häufige Konstellation bedeutet das: echte Entlastung. Schauen wir uns das nun näher an.

Inlandsversand: Wann keine Lizenzierung mehr erforderlich ist

Wer fertige Versandverpackungen bezog und diese für den Versand nutzte, hatte bislang faktisch die volle rechtliche Verantwortung. Genau an diesem Punkt setzt die neue Verpackungsverordnung an. Sie stellt nicht mehr pauschal auf die Nutzung einer Verpackung ab, sondern auf die Frage, wer sie erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt. Das klingt technisch, hat aber enorme praktische Folgen.

Bezieht ein Unternehmen seine Versandverpackungen im Inland von seriösen, ordnungsgemäß registrierten Herstellern und nutzt diese ausschließlich für den Versand an Endkunden im selben Land, liegt die Verantwortung künftig beim Verpackungslieferanten. Der Händler ist in dieser Konstellation nicht mehr lizenzierungs- und registrierungspflichtig.

Die bisher selbstverständlichen Pflichten wie

  • eigene Registrierung, 
  • Systembeteiligung,
  • laufende Lizenzkosten

greifen in dieser Konstellation nicht mehr.

Es ist die erste spürbare Entlastung seit Einführung des Verpackungsrechts. Ganz frei von Verantwortung ist der Händler dennoch nicht. Die neue Verordnung entlässt ihn nicht aus der Sorgfalt. Statt selbst zu lizenzieren, muss er prüfen: Ist mein Lieferant korrekt registriert? Entsprechen die Verpackungen den Vorgaben? Bestehen Zweifel, darf die Verpackung nicht eingesetzt werden. Es handelt sich also um eine Kontrollpflicht, nicht mehr um eine Lizenzpflicht.

Keine eigene Registrierung und Verpackungslizenz mehr erforderlich, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  1. Der Online-Händler ist im Inland ansässig.
  2. Die Versandverpackungen werden ausschließlich im Inland bezogen.
  3. Die Verpackungen stammen von seriösen, registrierten Herstellern oder Lieferanten (Wichtig: Kontrolle nötig!).
  4. Der Versand erfolgt ausschließlich an Endkunden im Inland.
  5. Die Verpackungen werden unverändert genutzt (keine Eigenmarken, keine Sonderanfertigungen).

Das letzte Wort ist hier allerdings noch nicht gesprochen, denn die Verpackungsverordnung lässt nationale Abweichungen von dieser Entlastung zu. Der deutsche Gesetzgeber kann hier also bis zum Stichtag oder darüber hinaus noch abweichende Regelungen erlassen. Zum derzeitigen Stand sind diesbezüglich allerdings noch keine Bestrebungen bekannt.
 

Wann die bekannten Pflichten verschärft werden

Sobald Verpackungen aus dem Ausland bezogen werden, sobald Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten erfolgen oder individuelle Eigenmarken-Verpackungen ins Spiel kommen, greifen jedoch die gewohnten Registrierungs- und Lizenzierungspflichten, beziehungsweise werden sie sogar verschärft.

Ab dem 12.08.2026 kommt beim grenzüberschreitenden Versand eine weitere Pflicht hinzu. Online-Händler müssen für jedes EU-Mitgliedsland, in das sie Verpackungen an Endabnehmer liefern, einen Bevollmächtigten benennen und diesen per schriftlicher Vollmacht legitimieren. Aufgabe dieses Bevollmächtigten – voraussichtlich erneut spezialisierte Dienstleister – ist es, die Registrierung und Verpackungslizenzierung im jeweiligen Zielland zu übernehmen. Der Versand ist künftig nur noch in diejenigen Länder zulässig, für die ein entsprechender Bevollmächtigter benannt wurde.

Auch Marktplätze wie Amazon oder Ebay werden hierfür einen Registrierungsnachweis verlangen, wodurch zusätzliche Auskunftspflichten entstehen. Um einen reibungslosen Handel sicherzustellen, müssen also rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

Registrierung und Verpackungslizenzierung bleiben erforderlich, sobald mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:

  1. Grenzüberschreitender Versand an Endkunden in andere EU-Mitgliedstaaten.
  2. Bezug von Versandverpackungen aus dem Ausland.
  3. Versandmodelle mit Dropshipping oder komplexen Lieferketten

Ab 12.08.2026:
Für jedes EU-Zielland muss ein Bevollmächtigter benannt werden, der die Registrierung und Lizenzierung sicherstellt.

Kritik: Doppelte Bezahlung für Versandkartons?

Allerdings sorgt dieses neue System für Bedenken hinsichtlich einer doppelten Zahlung: Bezieht ein deutscher Online-Händler seine Kartonagen im Inland, nutzt sie aber für den Versand nach Italien, werden dieselben Verpackungen sowohl in Deutschland als auch über den Bevollmächtigten in Italien registriert und lizenziert, mit Entsorgungskosten in zwei Ländern für ein und denselben Karton.

Mehr Informationen zur neuen Verpackungsverordnung:

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 09.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 13.01.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
68 Kommentare
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Stefan
14.06.2026

Antworten

Hallo zusammen, und wie ist jetzt der Stand?
Jenny
17.02.2026

Antworten

Hallo liebes Team, Sie schreiben: Ab 12.08.2026: Für jedes EU-Zielland muss ein Bevollmächtigter benannt werden, der die Registrierung und Lizenzierung sicherstellt. Woher kommt dieser Bevollmächtigte? Ist das ein Lizenzunternehmen wie es sie hier in Deutschland auch gibt? Ich habe bisher gut erhaltene Kartonagen und Schuhkartons zum Versand genommen. Wie muss ich damit künftig umgehen?
Martina
27.01.2026

Antworten

Ehrlich gesagt bin ich es nur noch leid mich um diesen ganzen Wahnsinn zu kümmern. Uns kleinen Händlern werden nicht nur Steine, sondern ganze Felsbrocken in den Weg gelegt und kaum ist man mit einem Thema durch, muss man sich um den nächsten Irrsinn kümmern. Wir haben Österreich bereits ausgeschlossen und wenn es so kommen sollte, werden wir schweren Herzens eben nur noch in D verkaufen. Wir wollen und werden keine Bevollmächtigten beauftragen, denn dass sich dies bei uns nicht rechnet, wenn man Kosten und Aufwand mal zusammenzählt ist klar.
Matthias
26.01.2026

Antworten

Ganz dumme Frage: Wer genau ist als „Endkunde" zu verstehen? Sind damit ausschließlich Privatpersonen gemeint (also B2C-Geschäfte) oder lediglich die Stellen, die das Produkt verbrauchen (also nicht wieder weiterverkaufen)? Das könnten dann ja auch Firmen oder öffentliche Einrichtungen sein und würde somit auch B2B-Geschäfte einschließen.
Redaktion
27.01.2026
Gar keine dumme Frage! Ein Endkunde ist die Person oder Stelle, die ein Produkt selbst nutzt und nicht weiterverkauft. Der Begriff beschreibt also die Rolle, nicht den rechtlichen Status. Entsprechend kann eine Behörde auch der Endkunde sein.
ralf
20.01.2026

Antworten

Na wie wird das wohl ausgehen. Ich will ein bestimmtes Produkt bei einem französischen Händler kaufen. Der aber nicht nach Deutschland liefert, weil er sich den Bevollmächtigten nicht leisten kann/will. In Deutschland und Resteuropa gibt es das Produkt nicht, aber in gleicher oder ähnlicher Form gibt es das Produkt bei Temu.......... Vielleicht sollte man sich als Händler eh mal ausserhalb des EU-Binnenmarktes umsehen, da sind 96 % der Weltbebevölkerung, die keine EU Vorschriften haben.
Andreas
20.01.2026

Antworten

Das bedeutet wenn ich "nur" in Deutschland versende benötige ich kein Lizenzenro mehr?
Andre Höfler
19.01.2026

Antworten

Man gewinnt doch immer mehr den Eindruck, dass kleine Händler mit allen Mitteln zum aufgeben gedrängt werden. Denn vieles aus der Abteilung "Regulierungs-Wahn" ist wenig durchdacht und macht nicht wirklich Sinn. Wie soll es denn für einen kleinen Händler möglich sein, Bevollmächtigte in 26 Ländern zu benennen?
Ernest
18.01.2026

Antworten

Ist es ein Ausweg, wenn ich Kunden im Ausland per Häkchen bestätigen lasse, dass sie als Unternehmen und nicht als Endverbraucher bestellen?
Redaktion
19.01.2026
Davon wollen wir dringend abraten, da dass als Umgehung des Verbraucherschutzes gewertet werden kann, wenn es sich um einen B2C-Shop handelt.
Andreas
18.01.2026

Antworten

Vielen Dank an die EU für diese wundervolle, großartige BIg Bürokratie Entlastung. Ich betreibe ein Kleingewerbe und habe im Monat ca. 15 bis 20 Sendungen ins EU Gebiet. Bei meinem sowieso geringen Umsatz werde ich mir die Kosten für die EU weite Registrierung vermutlich nicht leisten können, was bedeutet, dass ich auf diesen Umsatz verzichten muss.
Sven
18.01.2026

Antworten

Mal eine Grundsatzfrage, wie weiß das System,bzw. EU Abmahnanwälte... wohin ich meine Pakete versende? Wir haben strenge Datenschutzrichtlinien, die es eigentlich ?unmöglich machen, extern rauszufinden, wohin die Ware versendet werden. Oder sind die Versender und Plattformen angehalten, genau diese Daten vorzuhalten oder gar zu melden?
Redaktion
19.01.2026
Hallo, du musst ja angeben, in welche Länder du versendest. Das ist schon ein starkes Indiz dafür, dass du das auch tatsächlich tust.
dirk
17.02.2026
...es gibt keine "EU Abmahnanwälte". Dieser Irrsinn, dass Anwälte über Abmahnungen Geld für vermeintliche Vertöße anderer Marktteilnehmer direkt eintreiben können, gibt es (meines Wissens) nur in Deutschland. In anderen Ländern muss man den Rechtsweg beschreiten... Ein Hersteller aus Frankreich hat mich mal fast ausgelacht, als wir in Deutschland für einen Markenrechtsverstoß SEINER regulär bezogenen Artikel Abmahngebühren von 3.000 € zahlen mussten...
Joachim
17.01.2026

Antworten

Es ist ein Wahnsinn was inzwischen verlangt wird. Lieferketten, Verpackungsregistrierung und jetzt in jedem Land einen Bevollmächtigten. Was ist denn der eigentliche Sinn des ganzen, wenn man die Gebühren, die zu zahlen sind, einfach mal weg lässt?
Stefan
17.01.2026

Antworten

"Online-Händler müssen für jedes EU-Mitgliedsland, in das sie Verpackungen an Endabnehmer liefern, einen Bevollmächtigten benennen und diesen per schriftlicher Vollmacht legitimieren. Aufgabe dieses Bevollmächtigten – voraussichtlich erneut spezialisierte Dienstleister – ist es, die Registrierung und Verpackungslizenzierung im jeweiligen Zielland zu übernehmen. Der Versand ist künftig nur noch in diejenigen Länder zulässig, für die ein entsprechender Bevollmächtigter benannt wurde." Es wird hier immer so geschrieben, als wenn das so sein wird. Die EU-Kommission stimmt derzeit darüber ab, genau diese Benennung abzuschaffen und sie der Freiwilligkeit zu überlassen. Ihr seid mit eurem Rechtstexten schon sehr gut am Markt aufgestellt, diese Panikmache als Sales-Instrument ist arm. Holt euch lieber nen Business Development Spezialisten und entwickelt coole Produkte. Tipp: Eine KI-gesteuerte täglich Abgfrage der aktuellen länderspezifischen Regulierungen für internationale Händler - aktuell muss man alles mehr oder weniger selbst im Blick haben. Baut so viele Minitools als Händlerportal. Macht irgendwas, was mehr IT und weniger Sales benötigt, ist auch als Skalierung besser (könntet Ihr dann auch international als Portal aussenden, expansion?).
Redaktion
19.01.2026
Aktuell gibt es Diskussionen um Vereinfachungen, das stimmt. Die Idee ist, die Pflicht zum Bevollmächtigten bis 2035 auszusetzen. Die Mitgliedstaaten können entweder vorsehen, dass Hersteller mit Sitz in Drittländern bei der erstmaligen Bereitstellung von Verpackungen oder verpackten Produkten auf ihrem Hoheitsgebiet im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung durch schriftliches Mandat einen Bevollmächtigten benennen müssen, oder sie stellen die Rückverfolgbarkeit und Durchsetzung gegenüber Verpackungsherstellern mit Sitz in Drittländern durch alternative Maßnahmen sicher.

Allerdings handelt sich dabei um einen Entwurf, über den noch abgestimmt werden muss. Die Regel mit den Bevollmächtigten ist also auch mit diesem Entwurf nicht vom Tisch.
Daniel
17.01.2026

Antworten

Wäre da nicht eine Petition fällig? Es kann doch nicht sein, dass ich plötzlich Auslandskunden im Zeitalter vom Online-Handel nicht mehr beliefern kann, weil die Kosten pro Land größer sind, als die Menge die ich versende. Da kann man doch gleich den ganzen Gedanke dahinter vergessen. Es wird uns kleine Firmen wieder nur Schaden und die Arbeit erschweren.
boboo
17.01.2026

Antworten

Wie sieht es aus mit "Privatversand" nach EU-Ausland? EU-Endkunde bestellt, lässt durch einen Bekannten (rein zuffälig mein Neffe ;-) ) abholen. Dann verschickt der Neffe das, als Privatperson, an den EU-Bekannten. Muss man bei solchem privaten Versand auch einen Bevollmächtigten haben?
KD
16.01.2026

Antworten

Ob man für vorlizenzierten Verpackungen evtl doppelt zahlen würde, zB wenn man sie ins Ausland schicken sollte, wäre für mich das kleinste Problem. Ich würde sogar erwägen, weiterhin eine deutsche Lizenz zu zahlen, um gebrauchte Kartons und Zeitungspapier nutzen zu können. Das viel größere Problem ist doch, dass für uns kleine Händler der Versand in andere EU Länder komplett wegfallen wird, weil es extrem teuer wird für relativ wenige Sendungen pro Land. Obwohl es wenige Sendungen pro EU Land sind, machen sie, zusammengenommen, einen relevanten Teil des Jahresumsatzes aus.(Bei mir ca 15%)
Tom
14.01.2026

Antworten

Ich halte diesen Artikel für verfrüht. Das letzte Wort ist überhaupt noch nicht gesprochen. Man musste noch nie Verpackungen in DE lizensieren, die ins Ausland gingen und das wird auch so bleiben. Auch musste ein Verpackungshersteller bisher keine Verpackungen lizensieren, da sie ja sein Produkt und nicht seine Verpackung sind, lediglich die Verpackung seiner Verpackungen musste lizensiert werden. Ich wette darauf, dass für die meisten Händler alles bleiben wird, wie es ist. Der sinnvollste Ansatz wäre es vermutlich gewesen, alle Verpackungshersteller oder Verpackungsimporteure in die Pflicht zu nehmen, deren Lizensierungskosten auf EU-Ebene zu sammeln, bei der Rechnungsstellung an die Verpackungshersteller den Exportanteil Ex-EU abzuziehen und den Verpackungsherstellern zu erstatten und per Schlüssel die Lizensierungskosten an die Länder bzw. deren Entsorger auszuschütten. Mit dieser Alles-Inland-Regel werden ja Verpackungshersteller dazu gezwungen zu lizensieren und damit die Preise generell anzuheben, zu Lasten all jener Händler, die ins Ausland senden. Das wäre ein bisschen absurd und vor allem schlecht für den Binnenhandel.
Redaktion
15.01.2026
Hallo Tom,

man muss auch nach der neuen EU-Verpackungsverordnung Verpackungen, die ins Ausland versendet werden, nicht in Deutschland lizenzieren, sondern im Zielland, für welches man einen Bevollmächtigten braucht. Diese Info ist leider nicht verfrüht.

Verpackungshersteller mussten bisher nicht lizenzieren, das stimmt. Mit der EU-Verpackungsverordnung besteht aber die Möglichkeit, Verpackungen, die in Deutschland produziert und für den nationalen Versand eingesetzt werden, vom Hersteller lizenzieren zu lassen. Aktuell sieht es auch so aus, als würde Deutschland die Lizenzierungspflicht für diese Kartons tatsächlich vom Händler auf den Hersteller verschieben.
Robert H
14.01.2026

Antworten

Ich hab irgendwie den Punkt mit der Entlastung überlesen. War der irgendwo zu finden? War mal der Meinung es sei eine europäische UNION. Stattdessen gibt an sich jetzt wieder größte Mühe grenzüberschreitenden Handel zu erschweren.
Marcin
13.01.2026

Antworten

Wir machen diesen Unsinn nicht mit und beschränken den Versand daher auf Deutschland und Österreich. Wieder einmal schlecht durchdacht in Brüssel: Statt den Handel zu fördern, wird die Auswahl für Endverbraucher kleiner – und wir sind sicher nicht der einzige Betrieb, der da nicht mitmacht.
Max Sonntag
15.01.2026
Genau das haben wir ab 2026 auch gemacht: DE, AT und CH. Wir weisen in unserem Shop auch genau darauf hin, warum das jetzt so ist. Der Kunde soll schließlich wissen, wer im das eingebrockt hat. Wir haben bislang in alle EU-Länder verschickt - teilweise auch nur 2-3 Lieferungen pro Jahr. Dafür lohnt sich der Aufwand und die Kosten für einen Repräsentanten pro Land nicht. Also bleibts. Der Leidtragende ist der Kunde, der sich nun anderweitig kümmern muß.
Günter Habetz
13.01.2026

Antworten

was heißt das für mich, verwende zu 80 % gebrauchte schon benutzte Kartons. 95 %Inlandsversand .Was mach ich wenn ich ein Paket mit gebrauchten Kartons nach Italien sende. Gruß Günter Habetz
Karoline H
19.01.2026
Wir verwenden immer schon ausschließlich gebrauchte Kartons. Habe sie trotzdem immer lizenziert. Denn ich kann ja nicht nachweisen, dass die Kartons bereits lizenziert sind. So auch für die Bestellungen ins Ausland.
Micha
12.01.2026

Antworten

dann endet ab dem Datum der Auslandsversand ... es kostet für jedes Land ca 100euro ...danke an sie EU
andreas
12.01.2026

Antworten

Wir erhalten Folie, die wir mit einer eigenen Maschine mit Luft befüllen und verscheißen, so damit Lufkissen als Verpackungsmaterial für unseren Versand herstellen. à) Müssen wir diese Lizenzieren ? b) müssen wir nun ein Blatt über die INhaltsstoffe der Folie beilegen. Oder muss diese Info sogar auf die Luftkissen geklebt werden. ?
Michael
12.01.2026

Antworten

Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich z.B. französische Kartons kaufe, die in die Frankreich bereits vom Hersteller lizensiert wurden? Könnte ich mit denen dann Waren nach Frankreich senden, ohne die Verpackung lizensieren zu müssen?
Maik
20.01.2026
Das wäre der genau umgekehrte Weg und du müsstest nach meinem Verständnis die in/aus Frankreich gekauften Kartons dann hier wieder lizensieren, quasi als Hersteller oder Inverkehrbringer. Aber hey, Deutschland ist ein Exportland, wir schaffen das! Lohnt sich doch alles bei den Magen die wir alle am Versand verdienen und macht auch noch nicht Spaß, oder? Wie hieß nochmal der Bevollmächtigte von Temu?
Michi
12.01.2026

Antworten

Für jedes EU Land einen eigenen Bevollmächtigten! Es wird immer irrer. Aus diesem Grund versende ich seit 2 Jahren nur noch an inländische Kunden, so leid mir das für meine EU Kunden tut. Wieder eine weitere politische Hürde, um die kleineren Händler/Herstellerinnen aus dem EU Markt zu drängen! Wieder ein weiterer Einschnitt, den Menschen EU-müde zu machen. So traurig, denn eigentlich fühle ich mich als Europäerin.
JAN
12.01.2026

Antworten

Ich versende ins Ausland nur Briefe, gilt das dann etwa auch ???
Anke
12.01.2026

Antworten

Es ist so schade! Mit meinem kleines Business habe ich mal in viele Länder verschickt. Aber es werden einem immer mehr bürokratische Steine in den Weg gelegt. Ich kann es mir nicht leisten, weder zeitlich noch finanziell, 27 Verpackungslizenzen zu beantragen. Warum wird das nicht endlich vereinfacht? Ich sehe in diesen neuen Regelungen mit Verpackungsbeauftragten keinerlei Vorteile für Händler oder Verbraucher oder für die Umwelt. Der Markt wird so immer monotoner und nur noch die großen Player können es sich leisten, daran teilzunehmen.
TM
12.01.2026

Antworten

Weniger Bürokratie? Davon ist nichts zu spüren. Kleine Händler werden systematisch benachteiligt und mit hohen Kosten konfrontiert. Das System ist nur noch für Amazon usw ausgelegt, die es sich leisten können, solche Kosten zu tragen. Da wurde gute Lobbyarbeit geleistet. Ich finde es nur noch ekelhaft!
Andreas
12.01.2026

Antworten

Wie verhält es sich beim Einkauf der Kartonagen in Deutschland Teilversand ins Ausland, muss hier nur der Anteil registriert werden der ins Ausland geht?
meret
17.01.2026
interessiert mich auch!
Robert Flachenäcker
12.01.2026

Antworten

Es geht doch nichts über einen einfachen und unkomplizierten Binnenhandel innerhalb der EU. Genau so stelle ich mir einen einfachen, funktionierenden Binnenmarkt vor, der sein Gewicht gegen die anderen Weltmächte wie U.S.A., China, Indien, Afrika und Lateinamerika in den Ring werfen will. Meanwhile: Schicken die Chinesen - einfach so - jeden Tag 700.000 zollfreie Pakete in die EU. Mehr Satire geht nicht, oder?
Dirk
12.01.2026

Antworten

Frage: Wenn ich das richtig verstehe, greift das neue Gesetz erst zum 12.08.2026. Die Registrierungspflichten bei Lucid und den Systemen (Grüner Punkt etc.) gelten jedoch üblicherweise für ganze Kalenderjahre. Muss man für 2026 jetzt komplett keine Lizensierung und Anzeige bei Lucid mehr abgeben? Oder anteilig bis zum 12.08.? Oder wie?
Manuela
12.01.2026
Das interessiert mich auch! Danke für deine Frage. Ich hoffe jemand kann antworten.
Redaktion
13.01.2026
Wir werden dazu zeitnah einen extra Artikel veröffentlichen.
Uwe
02.02.2026
@ Redaktion: Das ist von großem Interesse.
Steve
12.01.2026

Antworten

Wie verhält es sich beim Dropshipping, wenn die bestellte Ware z.b. aus Frankreich direkt an den Kunden in Deutschland gehr?
Andree
12.01.2026

Antworten

Ach so nun überall einen Bevollmächtigten.... Weniger Bürokratie.... Und es muss ja auf jeder Verpackung also nicht nur Versandkartons sondern doch auch bei den Verpackungen angegeben sein, was drin ist und wie es entsorgt werden muss, mit QR Code. Weil ja die Leute nun auch alle Verpackungen mit dem Handy nun scannen werden. Aufgrund der Verpackungsgeschichte die zuvor schon ein Wahnsinn war, wie Spanien, Polen etc habe ich einige Länder schon vor 2 Jahren ausgeschlossen: Bulgarien Luxemburg Polen Rumänien Slowakei Spanien Die sind alle schon jetzt ausgeschlossen. Eben wegen dem Verpackungswahnsinn.
vva
12.01.2026

Antworten

Hallo ich hab eine Frage bezüglich Systembeteiligung, laufende Lizenzkosten- ich hab das im voraus für das ganze 2026 Jahr gemacht bzw bezahlt und wenn das am 12.08 abgeschafft wird was passiert mit der Zahlung? Rückerstattung? Danke
andreas
12.01.2026
Ganau, ich hab die gleiche Frage.
Redaktion
13.01.2026
Wir werden dazu zeitnah einen extra Artikel veröffentlichen.
Ralf
12.01.2026

Antworten

Wie stellen sich die Damen und Herren der Gesetzgebung eigentlich die Lebensrealität eines kleinen Händlers vor? Wir versenden ca 20 - 30 Pakete pro Monat. Wie soll ich da für jeden Artikel (vom Briefumschlag bis zur Speditionssendung) neue Verpackungen realistisch bevorraten? Bei uns als Handwerksbetrieb fallen durch Wareneinkauf so viele gebrauchte Verpackungen an, daß wir neue Verpackungen kaum brauchen. Was ist daran sinnvoll, eine gebrauchte Verpackung zunächst zu schreddern um daraus eine neue Verpackung herzustellen, anstatt sie - so wie sie ist - einfach ein zweites Mal zu verwenden? Der Nachhaltigkeitsgedanke scheint dabei ja nun wirklich nicht im Vordergrund zu stehen. Wenn man es mit der Entbürokratisierung wirklich ernst meint, sollte es hier Ausnahmen für kleine Mengen geben.
Tanja
12.01.2026

Antworten

Mal wieder völlig irre... wer verkauft schon nur im Inland. Ich hoffe, die Lizenzanbieter stellen Ansprechpartner bereit.
Markus
14.01.2026
Wir verkaufen nur noch im Inland, denn bei Elektronikartikeln kommen noch wahnsinnig viele andere Dinge dazu, wenn man ins Ausland verkaufen will. Und das schon seit fast 10 Jahren. Vereintes Europa, das ich nicht lache....
FH
19.01.2026
Das ist richtig. Wir vertreiben Elektronikgeräte in alle europäischen Länder. Ich weiß, was alles hinten dran hängt. Zusätzlich kommt noch hinzu, wenn schon so ein Bürowahnsinn, dann macht es wenigstens in allen Ländern einheitlich. Aber das ist ja auch nicht möglich. Und ganz EHRLICH: Was genau ist der Nutzen/Vorteil dieses Wahnsinns? Das konnte mir noch niemand glaubhaft erklären....
JM
12.01.2026

Antworten

Wie verhält es sich denn, wenn ich Ware ins Ausland versende, dafür aber nur Briefumschläge verwende / benötige ???
Michael
12.01.2026
Ist eine Versandverpackung und müsste lizensiert werden.
Wilfrid
12.01.2026

Antworten

Letztendlich finanzieren wir drei Personen: das Recyclingunternehmen, den Bevollmächtiger und den Notar für die Beglaubigung, zusätzlich zu den Kosten für die Kartonverpackung und Porto in ein Land der Europäischen Union...
Matthias
12.01.2026

Antworten

Soll ich allen ernstes als 1-Mann Betrieb 27 Bevollmächtige in 27 EU-Staaten "benennen", selbst wenn ich in ein Land eventuell gerade einmal 1 oder zwei Pakete im Jahr schicke? Wo und wie muss ich diese Bevollmächtigten kenntlich machen? Der einfachste Weg rechtssicher zu sein läuft darauf hinaus, einfach nichts mehr außerhalb von Deutschland zu verkaufen. Ein hoch auf Europa ohne Grenzen!!!
Jeanny
12.01.2026

Antworten

Ich benutze nur bereits gebrauchte Kartons. Wie verhält es sich damit?
Redaktion
12.01.2026
Gebrauchte Kartons müssen nach aktueller Rechtslage in vielen Fällen auch lizenziert werden. Hintergrund ist, dass du nachweisen musst, dass die von dir verwendeten Versandverpackungen lizenziert sind. Da du das bei gebrauchten Kartons in der Regel nicht kannst, musst du diese zur Sicherheit anmelden. Daran ändert auch die neue Rechtslage nichts.
Swen
12.01.2026
Gleiches gilt wenn man z.B. alte Zeitung zum Auspolstern benutzt, diese muss (müsste) lizensiert werden !!
Torsten
12.01.2026
Mfg. T.Miege Wenn das dann so eintreten sollte ist für uns die Konsequenz das wir nur noch innerhalb von Deutschland versenden und die Kunden im Ausland das nachsehen haben werden. Wir sind nicht bereit und haben auch kein verstätniss mehr für den nächsten Bürokratischen Wahnsinn aus Brüssel oder Berlin.Es wird immer nur vom Abbau der Vorschriften geredet aber das Gegenteil wird gemacht…………auch eine Belebung der Binnekonjunktur EU-Gebiet usw. wird somit bestimmt nicht angekurbelt. Fazit: Immer so weiter mit dem Vorschriften – Wahnsinn dann wird der Knall schon irgendwann kommen.
Simon
10.01.2026

Antworten

Absoluter Witz für kleine Händler. Ein Bevöllmächtifgter in jedem EU-Land soll weniger Bürokratie sein als bisher? Wer verkauft denn im Internet-Zeitalter nur im Inland?
Daniel
12.01.2026
Ich halte es sogar für unmöglich und werde perspektivisch meinen Versand ins EU-Ausland einstellen, was zu Umsatzeinbußen führen wird. Ein innerhalb weniger Jahre jährlich stark gewachsenes (noch) kleines Gewerbe wird so massiv zurückgeworfen. Denn nach bisheriger Erfahrung (Österreich) kostet so ein „Service“ des Bevollmächtigten schnell mehrere Hundert €. Das für jedes EU-Land? Unmöglich. Bin gespannt was die Anbieter da an Paketen schnüren. Für Konzerne kein Problem. Für kleine evtl. der Todesstoß
Matius
12.01.2026
Ich verkaufe nur im Inland wegen zu komplizierter Verfahren. Ja, es gibt diese Inlandverkäufer und angesichts der Portokosten ist dieses auch gar nicht so selten.
K.I
12.01.2026
Meinung: Die Müllmafia will unser Geld - sonst nichts! Wir versenden ab 2026 nur noch im Inland und Österreich. Jeglichen Versand in andere EU Länder haben wir komplett eingestellt. Es ist nicht mehr bezahlbar und trägt zusätzlich den bürokratischen Aufwand mit sich. Super das der Job des Bevollmächtigten geschaffen wurde! Der verdient mit nichts richtig gutes Geld! Alles richtet sich unter dem Deckmantel von Umweltschutz gegen kleine und mittelständische Onlinehändler! Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht! Wie dumm und Lobbyisten unterwandert doch die Politik in der EU und Deutschland ist. Kein Wunder das die deutsche Wirtschaft so schlecht ist. Das Ergebnis von jahrelanger Selbstzerstörung durch fehlendes Fachpersonal und all den hilflosen Politikern!
Hardelt Claus
12.01.2026
es sind Zahlen von 3000 bis 4000 Euro im Gespräch für alle 27 EU-Länder. Wie schon hier erwähnt werde ich KEINE EU-Staaten mehr beliefern, nur noch Drittländer, da brauche ich das Gedöns hier nicht.
cf
09.01.2026

Antworten

Hallo, wie ist eigentlich die Regelung für bereits vor dem Stichtag eingekaufte Verpackungen? Wir haben relativ große Mengen an Lager, welche sicher bis in das nächste Jahr ausreichen. Müssen wir diese bis dahin selber melden? Und wenn ich mich recht erinnere, dann müssen doch bestimmte Kennzeichnungen auf den Versandverpackungen aufgedruckt werden!? Diese fehlen natürlich auch bei den bereits eingekauften Kartons. Müssen wir hier etwas mit Aufklebern oder so versehen, oder dürfen wir diese einfach weiterverwenden?
Swen
12.01.2026
Am besten den Lieferanten mal fragen, viele Verpackungen sind jetzt bereits lizenziert, im Zweifel einfach nochmal für dieses Jahr "freikaufen", wir haben als kleiner Händler einfach pauschal nochmal 500KG Papier/Pappe freigekauft um auf der sicheren Seite zu sein...
KF
12.01.2026
Ich schließe mich den Fragen von cf an! ...und wenn die neue PPWR ab 12. August 2026 in Kraft tritt, muß ich dann bei Verpackungsverkauf aus dem Inland und Versand innerhalb Deutschland in diesem Jahr noch Einträge bei Lucid machen und bis 12. August 2026 eine Lizensierung vornehmen?
KF
17.01.2026
Gute gefragt, cf, diese Frage beschäftigt mich auch! Was bedeutet "Freikaufen" in diesem Zusammenhang?