Neue Vorgaben sollen Verbrauchern Garantien und Gewährleistungsrechte beim Online-Kauf auf einen Blick in Form von neuen Labels verdeutlichen. Doch die Realität nach Ablauf der Umsetzungsfrist ernüchtert: Statt klar sichtbarer Information herrscht auf den großen Handelsplattformen oft Suchspiel-Atmosphäre. Eine aktuelle Stichprobe offenbart große Lücken.
Versteckspiel statt Verbraucherschutz
Die rechtlichen Rahmenbedingungen verlangen eine leicht erkennbare Darstellung der gesetzlichen Mängelrechte sowie möglicher Herstellergarantien in hervorgehobener Weise. Die großen Marktplätze hatten im Vorfeld angekündigt, die Vorgaben zentral steuern zu wollen. Ein Praxistest zeichnet jedoch ein ernüchterndes Bild der tatsächlichen Umsetzung.
Amazon
Bei Branchenprimus Amazon verlief die Suche nach den geforderten Hinweisen auf Gewährleistung und Garantie bei Stichproben im Sande. Weder auf den Produktdetailseiten noch im Checkout-Prozess stieß man auf entsprechende Labels. Selbst unter Berücksichtigung komplexer, verschachtelter Menüstrukturen und Vorkenntnissen, wonach wir gezielt suchen müssen, fehlte von einer leicht zugänglichen Information jede Spur. Lediglich ein dezenter Hinweis auf das allgemeine Gewährleistungsrecht war verborgen in der rechten Seitenleiste bei „Mehr anzeigen“ zu finden, ein Label gab es aber nicht aufzurufen.

Update vom 30.09.2026
Amazon blendet das Gewährleistungslabel im Checkout ein unter dem Link Haftungsausschlüsse. Klickt man darauf erscheint ein Popup-Fenster welches wiederum über einen Verweis auf das Gewährleistungsrecht im ersten Absatz zu einer englischen Seite mit dem Gewährleistungslabel in englischer Sprache führt.



Ebay
Deutlich transparenter zeigt sich Ebay. Das Gewährleistungslabel befindet sich dort in der rechten Seitenleiste, platziert unterhalb der Kauf-Buttons und oberhalb der eigentlichen Artikelbeschreibung. Der Verweis inklusive weiterführendem Link direkt zum Label ist vorhanden und auch mit Augenzudrücken auffindbar, wenngleich sich der Marktplatz für den umstrittenen verschachtelten Weg entschieden hat.

Otto
Weder direkt beim Produkt noch deutlich innerhalb der Kaufabwicklung sind die vorgeschriebenen Hinweise auffindbar. Es gibt lediglich einen dezenten Link im Footer, der aber immerhin eindeutig bezeichnet ist und zum Gewährleistungslabel führt. Voraussetzung ist jedoch, dass das Drop-Down-Menü „Gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren“ und „Gesetzliche Gewährleistung“ ausgeklappt ist.

Kaufland
Der Marktplatz hatte angekündigt, dass die Labels im unteren Bereich der Produktdetailseite (unter der Rubrik „Garantie-Informationen“) eingesehen werden können. Allerdings war eine solche Kategorie aktuell nicht vorhanden.
Update vom 30.09.2026
Auf unsere Berichterstattung hin teilte Kaufland mit, dass das Gewährleistungslabel im Footer rechts unter Gesetzliche Informationen zu finden ist.

Etsy
Trotz Ankündigungen von Behelfslösungen zeigt sich im Test ein geteiltes Bild. In eigenen Stichproben waren keinerlei Hinweise zu finden, während Händler Screenshots teilen, die immerhin einen funktionierenden Reiter für „Garantien und Gewährleistungen“ unterhalb der Warenkorb-Buttons zeigen. Auch ein Garantielabel soll gesehen worden sein. Es wird berichtet, dass das bei Etsy dort eingestellt werden kann, wo auch die GPSR-Daten im Händler-Backend hinterlegt werden. Alles in allem deutet das auf einen stufenweisen Rollout oder Tests hin.
Von der Möglichkeit, das Gewährleistungslabel im Checkout zu platzieren, hat offenbar keiner der Marktplätze Gebrauch gemacht.
Auch ein Garantielabel ist abgesehen von Etsy gesichtet worden. Das lässt jedoch nicht automatisch darauf schließen, dass die Umsetzung ungenügend ist, sondern kann auch bedeuten, dass Händler ihrer Pflicht noch nicht nachgekommen sind, die entsprechenden Daten zu hinterlegen, um daraus das Garantielabel zu generieren. Hierfür bieten fast alle Plattformen einen integrierten Editor an, der nach Eingabe der Garantiedaten ein entsprechendes Label ausgibt.
Die Folgen für den Markt
Dass die großen Plattformen neue Auflagen bevorzugt über globale Einstellungen steuern wollten, war angekündigt worden und auch eine praxisnahe Herangehensweise. Die aktuellen Ergebnisse zeigen jedoch, dass selbst Minimalanforderungen nicht flächendeckend greifen. Für Händlerinnen und Händler entsteht dadurch eine unsichere Übergangsphase: Während die Marktplätze technisch nachbessern müssen, wächst das Risiko rechtlicher Beanstandungen.
Bei großen und bekannten Online-Shops sieht die Lage übrigens auch nicht besser aus. Das Gewährleistungslabel wird entweder konsequent ignoriert (z. B. H&M) oder im Footer zwischen unzähligen anderen (gesetzlichen) Informationen versteckt (z. B. Saturn).
Hinweis zur Methodik: Unsere Stichproben wurden am 28. September durchgeführt. Da globale Systemänderungen auf großen Marktplätzen häufig phasenweise ausgerollt werden, können die Anzeigen je nach Nutzerkonto oder Zeitpunkt variieren. Eine optimale und gesetzeskonforme Lösung bieten die aktuellen Übergangszustände jedoch keinesfalls.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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