Was gilt, wenn das Gewerbe nur ein Hobby ist? Erzielt man mit seinem Gewerbe keinen nennenswerten Umsatz, kann das Finanzamt das ganze als „Liebhaberei“ einstufen. In der Folge müssen zwar keine Steuern mehr auf die Einkünfte gezahlt werden; gleichzeitig können Betriebsausgaben aber auch nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Wie sieht es aber mit Widerrufsbelehrung, AGB und Co. aus?
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