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Lidl-App vor dem BGH: Ist die App „kostenlos“?

Veröffentlicht: 07.10.2025
imgAktualisierung: 07.10.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
07.10.2025
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ca. 1 Min.
Lidl App
rafapress / Depositphotos.com
Darf Lidl seine App als kostenlos bezeichnen, wenn Kund:innen dafür ihre Daten geben müssen?


Vor knapp zwei Wochen hatte das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Lidl seine App weiterhin als „kostenlos“ bezeichnen darf. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband, der der Auffassung war, dass die App nicht als kostenlos bezeichnet werden darf, wenn die Kundschaft im Gegenzug ihre Daten herausgeben muss. 

OLG: Preis ist „ein zu zahlender Geldbetrag“

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zugunsten des Discounters. Das deutsche Gesetz spricht beim Begriff „Preis“ von einem „zu zahlenden Geldbetrag“ und auch Verbraucher verstünden den Begriff „kostenlos“ so, dass kein Geld bezahlt werden muss. 

Diese Entscheidung will der Verbraucherzentrale Bundesverband allerdings nicht hinnehmen. 

BGH soll über das Zahlen mit Daten entscheiden

Die Frage, ob es sich um eine kostenlose App handelt, wenn Nutzer:innen mit ihren Daten „zahlen“, soll nun höchstrichterlich entschieden werden, wie der Focus berichtete. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter:innen die Revision zu. Der Verbraucherzentrale Bundesverband spricht von einem Pilotverfahren.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 07.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 07.10.2025
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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