Licht, Deko, Bürokratie: Was beim Einbau von LEDs in Produkte gilt

Veröffentlicht: 26.11.2025
imgAktualisierung: 26.11.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
26.11.2025
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Landschaftsbild mit beleuchtetem Bergsee bei Sonnenuntergang in einem Holzrahmen auf Holzoberfläche.
Erstellt mit KI
Viele fragen sich, ob LED-beleuchtete Dekoprodukte registriert werden müssen. Dieser Beitrag erklärt, wann CE- und WEEE-Pflichten greifen.


In der Herbst- und Weihnachtszeit werden Produkte gern zum Leuchten gebracht. Egal, ob Bilderrahmen oder Tischdeko: Lichterketten, Elektrokerzen und Co. sollen die kalten Abende gemütlich machen. Dabei müssen sich Händler:innen aber die Frage stellen, ob man diese Zusammenstellungen bei der Stiftung EAR registrieren muss und ob die Produkte ein CE-Zeichen brauchen.

Diese Frage kam auch im Sellerforum auf:

„[...] Ich betreibe als Kleinunternehmen einen kleinen Shop, in welchem ich verschiedene dekorative Displays, auch nach Kundenwunsch, herstelle. Nun hatte ich in letzter Zeit mehrfach Anfragen, ob ein solches Display auch beleuchtet zu haben sei, also quasi wie eine Lightbox, welche das Display von innen heraus beleuchtet. Meine erste Idee war einfach einen LED-Lightstrip zu verbauen (eingekauft mit CE, RoHS etc.), welcher durch den Endkunden einfach über USB an Netzteil, PC, Powerbank etc. angeschlossen werden kann. Da bin ich dann aber schnell zu dem Punkt gekommen, dass ich wohl neuer Hersteller wäre und somit WEEE, CE etc. für mein „neues“ Produkt benötige, stimmt das so?

Da sich der Mehraufwand zeitlich, kostentechnisch, bürokratisch kaum lohnt für einen kleinen Aufpreis von vielleicht 10 Euro, suche ich nach einer eleganten Lösung um eventuell doch noch ans Ziel zu kommen. Die Optionen die mir in den Sinn kamen, damit die WEEE etc. Pflichten beim Hersteller der Beleuchtung bleiben:

1. Ich lege den LED-Streifen nur bei, oder verkaufe ihn separat in meinem Shop, als Ergänzung zum Display. Der Kunde muss ihn dann selber reinwurschteln.

2. Eine nicht fest verbaute Beleuchtung, z.B. kann die LED Beleuchtung vom Kunden in das Gehäuse gestellt /gelegt werden, ohne dass diese fest verbaut ist. Vergleich zu diesen elektrischen Teelichtern.[...]“ – Beitrag im Sellerforum vom 20. November 2025

Wann wird aus einem bestehenden Produkt ein neues?

Die Gretchenfrage ist, ab wann aus verschiedenen, bereits existierenden Produkten ein neues wird. Denn wenn ein neues Produkt entsteht, müssen entsprechende Pflichten, wie etwa die Elektro-Registrierung und die Konformitätsbewertung (CE) durch die Händler:innen, die dann zu Hersteller:innen werden, durchgeführt werden.

Ein neues Produkt entsteht dann, wenn aus bestehenden Einzelteilen eine neue, funktionale Einheit entsteht, die als eigenständiges Gerät auf dem Markt erscheint.

Für die drei Konstellationen, die im Beitrag des Sellerforums erwähnt sind, ergibt sich daher folgendes:

Version 1: Licht wird fest im Rahmen verbaut

Wird ein LED-Strip fest eingebaut, verschraubt, verklebt oder konstruktiv integriert, entsteht ein neues elektrisches Produkt. Damit gehen CE- und WEEE-Pflichten auf denjenigen über, der diese Kombination herstellt. Unabhängig davon, ob die LED-Beleuchtung bereits bei der Stiftung EAR registriert ist und ein CE-Zeichen trägt, müssen diese Pflichten neu für die neue Produkteinheit erfüllt werden.

Version 2: LED-Streifen wird beigelegt

Bleiben Display und LED-Beleuchtung klar getrennte Produkte, weil das Lichtelement nur beigelegt und selbst von der Kundschaft eingesetzt werden muss, handelt es sich um kein neues Produkt.

Version 3: LED-Produkt wird extra verkauft

Hier gilt das gleiche wie bei Version 2.

Praxistipp: Lichtelemente als Zubehör beilegen

Wer Produkte mit Beleuchtung anbieten möchte, sollte Lichtelemente am besten als Zubehör beilegen oder separat als ergänzendes Produkt verkaufen. Auch thematisch passende Sets sind eine gute Option. So lässt sich zusätzlicher bürokratischer Aufwand vermeiden.

Wichtig ist jedoch, dass die verwendeten Lichtelemente sämtliche erforderlichen Anforderungen erfüllen – insbesondere Elektro-Registrierung und CE-Kennzeichnung.

Zudem können beim Angebot von Elektronik Rücknahmepflichten nach dem ElektroG entstehen, über die entsprechend informiert werden muss.

Veröffentlicht: 26.11.2025
img Letzte Aktualisierung: 26.11.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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