In der Herbst- und Weihnachtszeit werden Produkte gern zum Leuchten gebracht. Egal, ob Bilderrahmen oder Tischdeko: Lichterketten, Elektrokerzen und Co. sollen die kalten Abende gemütlich machen. Dabei müssen sich Händler:innen aber die Frage stellen, ob man diese Zusammenstellungen bei der Stiftung EAR registrieren muss und ob die Produkte ein CE-Zeichen brauchen.
Diese Frage kam auch im Sellerforum auf:
„[...] Ich betreibe als Kleinunternehmen einen kleinen Shop, in welchem ich verschiedene dekorative Displays, auch nach Kundenwunsch, herstelle. Nun hatte ich in letzter Zeit mehrfach Anfragen, ob ein solches Display auch beleuchtet zu haben sei, also quasi wie eine Lightbox, welche das Display von innen heraus beleuchtet. Meine erste Idee war einfach einen LED-Lightstrip zu verbauen (eingekauft mit CE, RoHS etc.), welcher durch den Endkunden einfach über USB an Netzteil, PC, Powerbank etc. angeschlossen werden kann. Da bin ich dann aber schnell zu dem Punkt gekommen, dass ich wohl neuer Hersteller wäre und somit WEEE, CE etc. für mein „neues“ Produkt benötige, stimmt das so?
Da sich der Mehraufwand zeitlich, kostentechnisch, bürokratisch kaum lohnt für einen kleinen Aufpreis von vielleicht 10 Euro, suche ich nach einer eleganten Lösung um eventuell doch noch ans Ziel zu kommen. Die Optionen die mir in den Sinn kamen, damit die WEEE etc. Pflichten beim Hersteller der Beleuchtung bleiben:
1. Ich lege den LED-Streifen nur bei, oder verkaufe ihn separat in meinem Shop, als Ergänzung zum Display. Der Kunde muss ihn dann selber reinwurschteln.
2. Eine nicht fest verbaute Beleuchtung, z.B. kann die LED Beleuchtung vom Kunden in das Gehäuse gestellt /gelegt werden, ohne dass diese fest verbaut ist. Vergleich zu diesen elektrischen Teelichtern.[...]“ – Beitrag im Sellerforum vom 20. November 2025
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