Rechtssichere Methoden der Altersverifikation
Eine feste Vorgabe, wann und wie eine Altersverifikation analog zu Supermarkt, Gaststätte oder Elektronikmarkt zu erfolgen hat, existiert nicht. Es ist nach der Rechtsprechung des BGH jedoch erforderlich, dass in zwei Stufen sinnvoll und stichhaltig kontrolliert und sichergestellt wird, dass die jeweiligen Artikel ausschließlich Personen mit dem erforderlichen Mindestalter zugänglich gemacht werden. Laut einem neueren Urteil des Landgerichts Bochum (Urteil vom 23.01.2019, Az.: I-13 O 1/19) wurde bestätigt, dass Online-Händlerinnen und -Händler verpflichtet sind, besondere Prüf- und Sicherheitsvorkehrungen beim Handel mit Alkoholika zu treffen. Diese schauen wir uns nun an.
Vorbemerkung: Altersabfrage oder Personalausweis-Check zu unsicher
Besprechen wollen wir vorab eine Option, die jedoch keine (!) Sicherheit verspricht. Unter anderem bringt es wenig, einen sog. Personalausweis-Check durchzuführen. Bei einigen Shops wird das Alter der Kunden dafür manuell durch Einsenden einer Kopie des Personalausweises überprüft. Diese Methode ist zum einen unsicher und zum anderen unbequem und zeitaufwändig. Es bleibt bei diesem Vorgehen ein erhebliches Manipulations- und Täuschungspotential bestehen. Die Abfrage des Geburtsdatums im Check-out oder das Abhaken eines Bestätigungsfeldes, dass die Person volljährig ist, hat erst recht wenig bis gar keinen Nutzen.
Schritt 1: Eingeschränkte Sichtbarkeit
Bevor es an die Bestellung und Auslieferung geht, muss eine Kategorie besonders ins Auge genommen werden, denn die setzt noch eine Stufe vorher an. Hier dürfen Kinder und Jugendliche noch nicht einmal sehen, was sie erwartet. Zu nennen sind hier die indizierten und schwer jugendgefährdenden Medien. Sie dürfen nur im Versandhandel angeboten oder überlassen werden, wenn sichergestellt wird, dass bereits das Angebot nur Erwachsene ansehen können (vergleichbar mit einem Erwachsenenbereich in Videotheken) und z. B. noch nicht einmal Titel, Cover oder Ausschnitte sichtbar sind.
Nur in sog. geschlossenen Benutzergruppen (bei welchen vor dem Zugang eine Alterskontrolle stattfindet) dürfen solche Artikel gezeigt werden. Hier ist in der Vorstufe also eine zuverlässige Altersverifikation erforderlich. Praktisch kann man das mit einem Altersverifikationsverfahren umsetzen, welches man beispielsweise bei der Eröffnung eines Online-Girokontos oder des virtuellen Darlehensantrags kennt, und die über ein Video-Ident umgesetzt werden.
Schritt 2: Technische Lösungen für eine altersgerechte Bestellung
Ganz so streng ist es natürlich nicht bei allen Artikeln, denn es stellt nach den Jugendschutzvorschriften noch keine Beeinträchtigung dar, wenn Kinder oder Jugendliche Alkohol oder Tabak-Webseiten ansehen können. Nur eine Bestellung und erst recht eine Auslieferung darf nicht möglich sein. Dazu kommen wir nun.
Altersverifikation bei der Bestellung
In der ersten Stufe ist eine Alterskontrolle dahingehend durchzuführen, nach welcher das Auslösen der Bestellung nur für die betreffende Altersgruppe möglich ist, z. B. über das Altersverifikationsverfahren von SofortIdent oder den E-Post-Brief der Deutschen Post.
Altersverifikation bei der Lieferung
Bei der Lieferung wird im nächsten Schritt durch eine weitere Prüfung sichergestellt, dass die Zustellung ausschließlich an die bestellende Person erfolgt (z. B. persönliche Übergabe der DHL oder Versand als Einschreiben eigenhändig) oder an eine Person ausgeliefert wird, die das erforderliche Mindestalter nachweist. Zu denken wäre an die diversen Spezialversandarten, bei denen eine Altersprüfung durchgeführt wird (z. B. Postident der Deutschen Post oder der Adult Signature Required-Dienst von UPS). Das Zustellunternehmen überprüft dabei ggf. den Ausweis der Empfänger oder Empfängerinnen.
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