Das Widerrufsrecht sorgt im Online-Handel regelmäßig für Aufwand und offene Rechtsfragen. Eine davon tritt immer wieder auf: Was passiert, wenn ein komplett leerer Karton zurückkommt? Müssen Händler:innen trotzdem erstatten? Und macht es einen Unterschied, ob eine Widerrufserklärung vorliegt oder nicht?
Wir werfen einen Blick auf die zwei praxisrelevanten Situationen.
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