Lange DHL-Lieferzeiten: Welche Anpassungen sind im Online-Shop nötig?

Veröffentlicht: 04.09.2025
imgAktualisierung: 04.09.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
04.09.2025
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ca. 3 Min.
Auf einem Smartphone ist das DHL-Logo zu sehen
seemantaduttaskv@gmail.com / Depositphotos.com
Verzögerte DHL-Lieferungen verärgern Kunden und Händler seit einer Weile. Fragt sich daher: Welche Auswirkungen hat das auf den Shop?


Seit Anfang 2025 häufen sich die Beschwerden über lange Lieferzeiten bei DHL. Besonders das neue DHL-Kleinpaket sorgt für Ärger: Statt der üblichen ein bis zwei Werktage sind Sendungen oft vier bis sieben Tage oder länger unterwegs. Hinzu kommen Personalmangel in Verteilzentren und regionale Engpässe, die die Laufzeiten zusätzlich verlängern. Für Online-Händler:innen bedeutet das nicht nur unzufriedene Kund:innen, sondern auch rechtliche Stolperfallen. Wir wurden gefragt, wie man seinen Shop auf diese Situation umrüstet, Ärger und Abmahnungen vermeidet – und Kund:innen nicht mit langen Lieferzeiten vergrault.

Pflicht zur korrekten Lieferzeitangabe

Online-Shops sind gesetzlich verpflichtet, konkrete Lieferzeiten anzugeben. Ein Hinweis wie „Lieferung in 1–2 Werktagen“ findet sich standardmäßig in jedem Shop und wird schließlich auch zum Bestandteil des Vertrags. Gerichte haben zudem mehrfach entschieden, dass Formulierungen wie „voraussichtlich“ oder „in der Regel“ nicht zulässig sind, weil sie zu ungenau sind. Daher hilft auch das in der aktuellen Situation nicht weiter. Wer die angegebene Lieferzeit voraussichtlich nicht einhalten kann, muss sie folgerichtig anpassen und verlängern, auch wenn das auf Kosten des Services geht.

Wichtig: Disclaimer oder pauschale Hinweise wie „Lieferung kann sich aufgrund von aktuellen Problemen bei DHL verzögern“ reichen nicht aus, wenn die zu kurze Frist weiter im Shop kommuniziert wird. Solche Hinweise schaffen vielmehr Widersprüche zwischen verbindlicher Lieferzeit und Zusatzhinweis – ein gefundenes Fressen für Wettbewerber oder Abmahnvereine.

Was droht bei Überschreitung der Lieferfrist?

Werden die im Shop angegebenen Lieferzeiten nicht eingehalten, kann das für Händler:innen unangenehme Folgen haben. Zunächst steht Kund:innen grundsätzlich das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu, wenn die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist geliefert wird. Allerdings gilt in den meisten Fällen: Vor einem Rücktritt muss eine angemessene Nachfrist gesetzt werden, da die Lieferzeitangabe im Shop keine nach dem Kalender bestimmte Frist ist. Erst wenn diese verstreicht, darf der Vertrag gelöst werden. Eine Ausnahme bilden sogenannte Fixgeschäfte, also Fälle, in denen die Lieferung zu einem bestimmten Termin wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Beispiele sind etwa ein Brautkleid für die Hochzeit, ein personalisierter Adventskalender oder eine ausdrücklich vereinbarte Lieferung „spätestens bis zum 24.12.“. Kommt die Ware hier verspätet, können Kund:innen sofort zurücktreten.

Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche entstehen, wenn den Kund:innen durch die verspätete Lieferung ein konkreter Schaden entstanden ist – etwa weil sie den Artikel dringend benötigten und kurzfristig Ersatz beschaffen mussten. Allerdings muss auch hierzu erst eine Frist gesetzt werden. 

Auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht wird es kritisch: Wer weiterhin mit Lieferzeiten wirbt, die in der Praxis nicht eingehalten werden, handelt schnell irreführend im Sinne von § 5 UWG. Das kann Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände nach sich ziehen, verbunden mit hohen Kosten.

Praxistipps für den Umgang mit DHL-Verzögerungen im Online-Handel

  • Lieferzeiten realistisch anpassen
    Statt „2–3 Werktage“ sollten aktuell eher großzügige Angaben wie „3–7 Tage“ gemacht werden. Das schafft Rechtssicherheit und verhindert falsche Erwartungen.
  • Transparenz im Kundenservice
    Klarheit zahlt sich aus: Ein Hinweis wie „DHL benötigt derzeit länger als üblich. Wir haben unsere Lieferzeiten daher angepasst und tun unser Bestes, um früher zu liefern.“ nimmt Kund:innen Unsicherheit und beugt Beschwerden vor.
  • Alternative Versandoptionen anbieten
    Wo möglich, sollten weitere Versanddienstleister eingebunden werden. Wichtig ist, die jeweils realistischen Lieferzeiten im Shop anzugeben. Im Checkout können Kund:innen zudem die Wahl erhalten – etwa auch Express-Optionen gegen Aufpreis.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 04.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 04.09.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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Michaela
05.09.2025

Antworten

Warum sind wir Verkäufer gesetzlich gezwungen, eine konkrete Lieferzeit zu nennen, obwohl das ja gar nicht möglich ist?? Warum dürfen wir nicht auch unsere AGB's anpassen, wie es die Versanddienstleister machen dürfen?? Warum schließen wir Händler/Verkäufer uns nicht endlich zu einer Lobbyorganisation oder einer Genossenschaft zusammen?? Es wäre wirklich an der Zeit. Ich glaube sonst ändert sich da nichts und das Spinnennetz wickelt sich immer fester um uns. Erst wenn der letzte Einzelunternehmer und Mittelständler seinen Laden dichtmacht werdet ihr euch umschauen, wo die Vielfalt hin ist und warum die Arbeitslosenstatistik noch mauer aussieht ...:-(
TL
05.09.2025

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Es reicht. Wir sollten alle mal unsere Shops für eine Woche schliessen, dann wachen die Leute auf, da sie nichts mehr kaufen können und der Staat, da er in dieser Zeit keine Steuern kassiert.
Konstantin
05.09.2025

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Es bleibt ein großes Problem: Nach den AGB von DHL verpflichtet sich DHL zu keinerlei festen Lieferfristen. Der Verkäufer hingegen ist gesetzlich verpflichtet, dem Kunden eine konkrete Lieferzeit zu nennen. Diese Angabe kann er aber nur auf Basis seiner Erfahrungswerte machen – da der Zusteller selbst keine verbindlichen Fristen garantiert. Das führt zu einem Widerspruch: Der Verkäufer haftet, wenn die angegebene Lieferzeit nicht eingehalten wird. Der Zusteller haftet nicht, da er sich in seinen AGB von festen Fristen freihält. Damit trägt der Händler das volle Risiko und kann selbst bei Verzögerungen, auf die er keinerlei Einfluss hat, rechtlich belangt werden. Gleichzeitig besteht keine Möglichkeit, Regressansprüche gegen DHL oder andere Zusteller geltend zu machen, da deren Vertragsbedingungen sie absichern. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Verantwortung wird auf den kleinen Händler abgewälzt, während die großen Logistikkonzerne rechtlich abgesichert sind. Ein weiteres Beispiel dafür, wie die Gesetzeslage – durch Lobbyismus begünstigt – zu Lasten kleiner und mittlerer Händler gestaltet ist.
Max Sonntag
06.09.2025
Genau das ist der Punkt und zeigt wieder sehr deutlich auf, dass diejenigen, die Gesetze machen, keinerlei Ahnung von der Realität und den Abhängigkeiten im Versandhandel haben. Anders kann man sich derlei Widersprüche nicht erklären.
johfrit@yahoo.de
05.09.2025

Antworten

Es eine Schande was DHL leistet. Die DDR Post war um Klassen besser national und international. Profitgier über alles. Es lebe der Kapitalismus zu Lasten und der Dividende der Aktionäre Leider glauben noch die meisten Kunden an die Zuverlässigkeit der Post und damit haben alle Händler Unverdient Ärger.
H.B.
05.09.2025

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Gebühren ganz hoch, Service ganz runter scheint der neue Grundsatz bei DHL zu sein. Im Erfinden neuer Gebühren sind sie Weltmeister, am originellsten ist der Peak in Peak-Zuschlag, so dreist muss man erstmal sein