In unserer Reihe „Fake oder Fakt?“ beleuchten wir scheinbar eindeutige Rechtsbehauptungen und untersuchen, ob sie tatsächlich korrekt sind oder nur auf gängigen Missverständnissen beruhen. Auf unserem Instagram-Profil können unsere Follower miträtseln und sich direkt mit uns über das Thema austauschen.
Bei der Auslieferung von Paketen zur Kundschaft kann es mitunter vorkommen, dass diese – aus welchen Gründen auch immer und auch bei einer noch so guten Verpackung – beschädigt werden und der Inhalt zu Bruch geht. Manchen Päckchen sieht man schon auf den ersten Blick von außen an, dass sie schon einiges durchgemacht haben. In anderen Fällen wird der Schaden erst nach dem Öffnen des Pakets bemerkt. In jedem Fall ist die Kundschaft jedoch verpflichtet, die entstandenen Schäden sofort zu melden. Aber ist das tatsächlich so? Ist die Aussage Fake oder Fakt?
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