In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es wieder um das Gewährleistungsrecht: Ein Händler verkauft über Ebay Technik. Er macht der Käuferin klar, dass das Produkt nicht geupdatet werden darf. Die Kundin macht es trotzdem, das Gerät funktioniert nicht mehr und die Kundin meldet die Ware als defekt. Im Ergebnis entscheidet Ebay zu Gunsten der Kundin. Was kann der Händler tun?
„Wieder genau das gleiche Spiel. Käuferin macht ein nicht unterstütztes Update, obwohl klar kommuniziert wurde, was das Gerät kann und was nicht.
Danach heißt es plötzlich „technisch defekt“.
Ich erkläre mehrfach ausführlich, dass es sich um eine klare technische Grenze dieses Modells handelt und neuere Versionen schlicht nicht unterstützt werden.
Trotzdem werden mir hier falsche Tatsachen unterstellt.“ – Aus dem Ebay-Forum
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