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Kundin meldet angeblich defekte Ware für Gratis-Retoure

Veröffentlicht: 16.03.2026
imgAktualisierung: 16.03.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
16.03.2026
img 16.03.2026
ca. 2 Min.
Paket vor Haustür auf Fliesenboden, Person mit Sneakern tritt aus geöffneter Tür – kontaktlose Lieferung.
monkeybusiness / Depositphotos.com
Eine Kundin meldet defekte Ware, um eine kostenlose Retoure zu erhalten – doch der Schaden ist nicht vorhanden.


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

In dieser Woche geht es um einen angeblich beschädigten Artikel: Eine Kundin bestellt bei einer Händlerin Ware und leitet dann die Rückgabe über das Marktplatzsystem ein. Dabei gibt sie an, der Artikel sei beschädigt gewesen. Entsprechend wird ihr kostenlos ein Retourenlabel zur Verfügung gestellt. Als die Ware ankommt, muss die Händlerin aber feststellen, dass es gar keinen Schaden gibt. Dreist, oder berechtigt?

„Hallo 😊 wir haben eine Kundin, die bereits mehrfach aufgefallen ist. Ihre Masche: um eine kostenlose Retoure zu erhalten, gibt sie an, dass Artikel defekt sind. Bilder folgen dann aber keine bzw es ist kein Schaden erkennbar. Diesmal ist sie soweit gegangen, dass die Artikel tatsächlich kaputt waren, der Schaden kann aber nicht durch den Transport entstanden sein. Wir vermuten, dass sie diese mutwillig zerstört hat.

Mal abgesehen, dass wir ihr in Zukunft nichts mehr liefern, haben wir ihr nun ein Rücksendelabel für die defekten Artikel zur Verfügung gestellt. Was passiert, wenn sie weitere Artikel retourniert, die ihr einfach nicht gefallen, Retouren sind bei uns nicht kostenlos. Darf ich etwas dafür berechnen?“ – aus dem Händlerbund-Forum

Grundsatz: Sachmangel oder Widerruf?

Dass Ware zurückgesendet wird, hat unterschiedliche Gründe. Meist wird das Widerrufsrecht ausgeübt; manchmal geht es aber auch um einen Mangel. Beim Widerruf können Shops die Kosten für die Rücksendung auf die Verbraucher:innen umlegen; beim Sachmangel sind die Kosten zwingend vom Shop zu tragen. Entsprechend versuchen manche Verbraucher:innen Systeme auszutricksen, indem sie als Rückgabegrund angeben, die Ware sei beschädigt.

Fazit: Trick zieht nicht

Was bedeutet das für unseren Fall? Gibt die Kundschaft an, die Ware sei beschädigt und kommt diese mangelfrei an, handelt es sich nicht um eine Rücksendung im Rahmen des Gewährleistungsrechts. In so einem Fall zu lügen, um Versandkosten zu sparen, ist natürlich dreist. Aber: Wie reagieren Shops am besten? Sinnvoll kann es sein, zu warten, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist und sich dann bei der Kundschaft zu melden. So verhindert man, dass Kundschaft noch schnell doch noch den Widerruf erklärt. Im Ergebnis müsste die Kundschaft die Ware auf eigene Kosten zurücknehmen. Alternativ kann man das Ganze aus Kulanz natürlich noch in einen Widerruf umdeuten und entsprechend die Versandkosten für den Rückweg nachberechnen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 16.03.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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Jetzt mal anonym
19.03.2026

Antworten

Passiert bei uns ständig und ist der Hauptgrund, warum wir kein FBA mehr machen! Kunde kauft Gerät für rund 700 Euro, nutzt dieses fast zwei Jahre, eröffnet Amazon-Fall zur Rücksendung wegen Defekt und sendet einen vollkommen funktionalen Artikel zurück, der von Amazon ungeprüft an uns weitergeleitet und dem Kunden vollständig erstattet wird. Mehr oder weniger zeitgleich kommt dann eine neue Bestellung des Kunden über das selbe Gerät rein. Das er dann wieder knapp zwei Jahre nutzen wird… und so weiter … … …
joachim
18.03.2026

Antworten

ebay Rücksendungen sind etwa 95 % Betrug bei uns, ruhig auch mal andere Sachen zurückgesand... Aber bei Amazon werden die Produkte unverpackt versand, hier ist immer was kaputt bei uns oder es wird geklaut... Aber PayPal und ebay erstatten sofort ohne Abzuwarten...
A.H.
17.03.2026

Antworten

In der Theorie alles toll aber bei Ebay ist es schon für viele schon Routine anzugeben das der Artikel von der Beschreibung abweicht , recht bekommen die dann immer. Genauso bei Fällen über Paypal ! Alles inzwischen viel zu verbraucherfreundlich, Kunden kommen mit allem durch und werden immer dreister.
Kerstin
18.03.2026
ein Käufer muss doch nur bestimmte Stichworte bei Google eingeben und bekommt zig Vorschläge, wie er vorgehen kann. Der Onlinehandel ist doch nur noch der Depp. Neben dem Alltagsgeschäft, hechelt man doch nur noch irgendwelchen blödsinnigen Regularien hinterher und befriedigt die Kunden, die scheinbar nur ein Hobby haben - bestellen und retournieren. Letzteres dann noch so, dass man die Rücksendung komplett entsorgen muss und/oder auf einem Berg von Abfall im Paket sitzen bleibt und das dann angeekelt mit spitzen Fingern trennt und entsorgt.
Robert
17.03.2026

Antworten

Und das versucht man dann mal bei Amazon und Co. :D Wie viele Sachen da ständig kaputt sind, oder von der Beschreibung abweichen ist schon verrückt.