In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es wieder um das Gewährleistungsrecht: Eine Kundin bestellt einen Stiftehalter für unter zehn Euro. Dieser kommt leicht verbogen an. Die Kundin schickte daraufhin ein Foto als Beweis an die Händlerin. Diese bietet direkt an, einen neuen zuzusenden. Die Kundin allerdings lehnt dies ab und besteht stattdessen auf einer Rückzahlung des Kaufpreises. Bei günstigen Produkten hätte sie schließlich ein Recht auf sofortige Rückzahlung. Stimmt das?
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