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Wenn Kunden es übertreiben: Die spannendsten Streitfälle im Online-Handel

Veröffentlicht: 08.01.2026
imgAktualisierung: 08.01.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
08.01.2026
img 08.01.2026
ca. 3 Min.
Zwei Hände aus gegensätzlichen Richtungen halten eine goldene Krone vor geteiltem Hintergrund.
Erstellt mit KI
Diese 7 realen Fälle aus dem Online-Handel zeigen, wann Kundenforderungen berechtigt sind – und wann Händler sich dagegen wehren sollten.

Fall 1: Ebay-Käufer erteilt Abstellgenehmigung – haftet jetzt der Händler?

Der Fall: Ein Kunde greift selbst in den Zustellungsprozess ein und erteilt eine Abstellgenehmigung. Das Paket ist anschließend nicht auffindbar.

Die Lösung: Im B2C-Verhältnis tragen Händler:innen grundsätzlich das Versandrisiko – auch dann, wenn die Kundschaft eigenverantwortlich in den Zustellprozess eingreift. Der Händler muss daher klären, ob das Paket tatsächlich wie vereinbart abgestellt wurde und erst danach abhandengekommen ist (etwa durch Diebstahl). Bis zur ordnungsgemäßen Übergabe bleibt er in der Verantwortung.

>> Alles zum Fall. << 

Fall 2: Irreführendes Produktbild – Muss der Händler fehlende Ware nachliefern?

Der Fall: Auf dem Produktfoto waren zehn Garnrollen abgebildet, geliefert wurde jedoch nur eine. Die Kundin verlangte die Nachlieferung der fehlenden neun Rollen.

Die Lösung: Der Bundesgerichtshof stellte mit Urteil vom 12.01.2011 (Az. VIII ZR 346/09) klar: Produktfotos sind Bestandteil des Kaufvertrags. Sie sind damit ebenso verbindlich wie die Produktbeschreibung.

Folge: Die Forderung der Kundin ist berechtigt.

>> Alles zum Fall. << 

Fall 3: Ausnutzen von Marktplatzsystemen

Der Fall: Kund:innen bestellen Meterware, schneiden sich ein Stück ab und reklamieren die Ware anschließend beim Marktplatz als mangelhaft. Die Frage ist hier weniger „dreist oder berechtigt?“, sondern eher: Wie dreist kann man auf einer Skala von 1 bis 10 eigentlich sein?

Die Lösung: Betrug ist kein Kavaliersdelikt. Entscheidet ein Marktplatz dennoch zugunsten der Kundschaft, müssen Händler:innen das nicht einfach hinnehmen. Gegen unberechtigte Reklamationen und Fehlentscheidungen können und sollten sie sich zur Wehr setzen.

>> Alles zum Fall. << 

Fall 4: Waschmaschine ausprobiert und widerrufen

Der Fall: Ein Kunde bestellt eine Waschmaschine. Nach dem Einbau erklärt er den Widerruf.

Die Lösung: Der Händler muss die Waschmaschine zwar zurücknehmen, kann jedoch Wertersatz verlangen. Denn Anschluss und Probedurchlauf gehen über die zulässige Prüfung der Beschaffenheit hinaus und sind nicht mehr von der bloßen Warenprüfung umfasst.

>> Alles zum Fall. << 

Fall 5: Kunde will Ersatzlieferung – darf der Händler ablehnen?

Der Fall: Eine Sendung geht verloren. Der Kunde verlangt daraufhin eine Ersatzlieferung.

Die Lösung: Der Händler darf die Ersatzlieferung verweigern und stattdessen den Kaufpreis erstatten. Ein Anspruch auf eine erneute Lieferung besteht in diesem Fall nicht.

>> Alles zum Fall. <<

Fall 6: Lieferverzug: Muss der Händler die Rücksendekosten tragen?

Der Fall: Eine Ware wird verspätet geliefert. Der Kunde beschafft sich das Produkt daraufhin anderweitig, retourniert die Ware mit der Begründung, sie sei mangelhaft, und verlangt die Erstattung der Versandkosten.

Die Lösung: Eine verspätete Lieferung stellt keinen Sachmangel dar. Der Kunde kann zwar vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Muss er laut Widerrufsbelehrung die Rücksendekosten selbst tragen, hat er diese auch selbst zu tragen.

>> Alles zum Fall. <<

Fall 7: Gewährleistungspflicht nach einem Jahr? So funktioniert die Beweislast im E-Commerce

Der Fall: Eine Kundin meldet sich nach 13 Monaten beim Händler und teilt mit, ihre Nähmaschine sei defekt und verweigere immer wieder den Dienst. Sie verlangt daher eine Neulieferung.

Die Lösung: Nach mehr als einem Jahr greift die Beweislastumkehr nicht mehr. Die Kundin muss also darlegen und beweisen, dass der geltend gemachte Mangel bereits bei Lieferung vorlag.

>> Alles zum Fall. <<

Veröffentlicht: 08.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 08.01.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Lars
09.01.2026

Antworten

Na, was denn nun ? "Diese 7 realen Fälle aus dem Online-Handel zeigen ..." und "Hier haben wir für euch noch einmal die zehn Fälle zusammengestellt, die euch am meisten interessiert haben." Einem Händler würde bei solchen widersprüchlichen Angaben schon eine Abmahnung drohen.
Redaktion
12.01.2026
Upsi. Da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Wir haben die Passage entsprechend angepasst.