Kostenfalle im Umlauf: Forderung von 1.300 Euro für Markenverlängerung

Veröffentlicht: 08.07.2025
imgAktualisierung: 08.07.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
08.07.2025
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Comicstil-Porträt mit erhobener gelber Hand im Vordergrund als Stoppsignal vor dem Gesicht.
Erstellt mit Dall-E
Ein Schreiben der DMSV UG fordert 1.300 Euro für eine Markenverlängerung – dabei kostet der amtliche Weg beim DPMA nur 750 Euro.


Ein Schreiben der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG erweckt den Anschein amtlicher Post vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), fordert jedoch 1.300 Euro netto für die Verlängerung einer Marke in bis zu drei Klassen. Tatsächlich kostet die amtliche Amtsgebühr beim DPMA lediglich 750 Euro – der Rest von 550 € ist ihr reines Honorar für eine einfache Überweisung. Die Schreiben kann man bei WBS Legal einsehen.

Das Schreiben wirkt durch Registerdaten und einen Adler im Briefkopf sehr offiziell. Allerdings findet sich der entscheidende Hinweis auf das kommerzielle Angebot nur im kaum lesbaren Kleingedruckten.

Unternehmen sollten daher:

  • Nicht reagieren – weder unterschreiben noch zahlen.
  • Markenverlängerungen direkt selbst via DPMA beantragen – günstiger und rechtssicher.
  • Bei Unsicherheiten einen spezialisierten Anwalt konsultieren.

Fazit: Marke schützen, aber rechtssicher und ohne unnötige Kosten

Markeninhaber:innen sollten wachsam bleiben. Solche Angebote sind rechtlich zwar nicht verboten, aber unnötig teuer. Die Verlängerung kann direkt beim DPMA beantragt werden – ohne Zwischenhändler und mit klar kalkulierbaren Kosten.

Um Fristen nicht zu versäumen, empfiehlt sich die Einrichtung automatischer Erinnerungen. So lassen sich unnötige Zusatzkosten vermeiden und die Markenrechte kosteneffizient erhalten.

Veröffentlicht: 08.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 08.07.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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