Woran erkenne ich einen rechtssicheren Impressumsanbieter?
Wenn auf einen Impressumsanbieter zurückgegriffen werden soll, müssen ein paar Punkte beachtet werden. Im Wesentlichen gibt es zwei Lösungen, die oft bei solchen Anbietern zur Verfügung gestellt werden.
- Geschäftsadresse: Es wird eine „echte“ Geschäftsadresse vergeben. Das heißt, man bekommt tatsächlich ein Schild an der Tür und kann tatsächlich auch dort hingehen, um zum Beispiel zu arbeiten.
- c/o-Kürzel: Die kostengünstigere Alternative ist eine c/o-Adresse. Das Kürzel steht für „care of“, also „unter Obhut von“. Solche Adressen sind in Impressum grundsätzlich erlaubt (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07. Mai 2015, Az. 27 W 51/15).
Wichtig ist in beiden Fällen, dass eine Person anwesend ist, die dazu bevollmächtigt ist, Zustellungen entgegenzunehmen. Entsprechend muss zwangsläufig eine Vollmacht erteilt werden, damit das ganze seriös ist.
Reicht eine einfache Weiterleitung der Post?
Nein, Services, bei denen so gesehen einfach ein Briefkasten gemietet wird und dann irgendeine Person die Post weiterleitet, reichen nicht aus, da keine bevollmächtigte Person angetroffen werden kann.
Kann ich solche Dienste auch für die GPSR-Hersteller-Angabe nutzen?
Ja, denn: Seit dem 13. Dezember 2024 müssen Händler:innen laut der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) bei ihren Online-Angeboten die Hersteller:innen samt Anschrift und elektronischer Adresse hinterlegen. Für Handmade-Hersteller:innen heißt das natürlich, dass sie ihre eigene Adresse angeben müssten. Da eine ladungsfähige Anschrift angegeben werden soll, kann auch hier auf einen Impressumsdienst zurückgegriffen werden.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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Gruß, die Redaktion
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wolltest du die Grafikkarte denn privat oder gewerblich verkaufen? Bei ersterem wärst du als verkaufender Verbraucher nicht zu der Adressangabe verpflichtet.
Gruß, die Redaktion