In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
Diesmal geht's in die Möbelschreinerei: Ein Tischler fertigt auf Bestellung ein massives Eichenregal und verkauft es über seinen Online-Shop. Der Käufer baut das Regal auf und stellt fest, dass eine der Schrauböffnungen leicht versetzt gebohrt wurde – dadurch sitzt ein Fachboden minimal schief. Der Tischler bietet an, kostenlos vorbeizukommen und die Bohrung in wenigen Minuten nachzubessern. Der Käufer lehnt ab: Er verlangt ein komplett neues Regal, schließlich stehe ihm laut Gesetz die Wahl zwischen Reparatur und Ersatzlieferung zu – und er entscheide sich eben für Letzteres. Dreist oder berechtigt?
Kommentar schreiben