2. Beispiel 1: Frei erfundenes Produktfoto
3. Beispiel 2: KI-generiertes Model trägt KI-generierte Kleidung
4. Beispiel 3: Bearbeitung eines echten Kundenfotos
5. Beispiel 4: Produkt in einer Fantasy-Landschaft
6. Beispiel 5: Synthetisches Testimonial mit Prominenten-Anmutung
Viele Online-Händler nutzen mittlerweile KI-Tools, um Produktbilder zu optimieren, Model-Fotos zu erstellen oder Hintergründe auszutauschen. Doch nicht jedes KI-generierte Bild ist automatisch ein Deepfake im Sinne der KI-Verordnung – und nur wenn ein Deepfake vorliegt, greift die Kennzeichnungspflicht.
Einordnung: Hier ist Vorsicht geboten. Zwar existiert die abgebildete Landschaft in dieser konkreten Form nicht, doch das allein schließt einen Deepfake nicht zwingend aus. Entscheidend ist nicht, ob der Ort real existiert, sondern ob das Bild eine realistische Wirkung entfaltet – also den Eindruck erweckt, eine echte Fotografie zu sein. Gerade bei generischen Berglandschaften, wie es sie in ähnlicher Form vielerorts tatsächlich gibt, lässt sich diese Grenze kaum trennscharf ziehen: Für Betrachter ist nicht erkennbar, ob es sich um einen realen, ihnen nur unbekannten Ort handelt oder um eine reine KI-Erfindung. Da der Rucksack zudem als real existierendes Produkt fotorealistisch dargestellt wird, spricht einiges dafür, im Zweifel von einem Deepfake auszugehen – mit entsprechender Kennzeichnungspflicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte solche Inhalte vorsorglich kennzeichnen, statt sich auf die fehlende reale Existenz des Motivs zu verlassen.
Hinzu kommt ein praktisches Problem: KI-Bildgeneratoren orientieren sich an riesigen Mengen existierender Mode-Fotografie. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein generiertes Kleidungsstück einem real existierenden Design zum Verwechseln ähnlich sieht, ist entsprechend hoch – und Ähnliches gilt für KI-Models, die oft verblüffend nah an echte Personen heranreichen, ohne dass dies beabsichtigt ist. Für Außenstehende ist zudem grundsätzlich nicht erkennbar, ob ein abgebildetes Model real existiert oder nicht – die fehlende reale Existenz lässt sich also auch kaum zuverlässig nachweisen.
Einordnung: Kein Deepfake, da die Umgebung offensichtlich fiktiv ist und keinem realen Ort ähnelt. Da hier zudem klar erkennbar ist, dass es sich um eine gestalterische Inszenierung handelt, besteht auch nicht der Eindruck, es handle sich um einen „echten" Inhalt.
Entscheidend ist dabei nicht der Inhalt, sondern die erkennbare Machart: Je klarer ein Bild als künstlerische, comichafte oder erkennbar unrealistische Darstellung zu erkennen ist, desto eher scheidet eine Verwechslungsgefahr mit der Realität aus – selbst wenn die Illustration im Stil einer real existierenden Person oder eines Orts gehalten ist.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben