Muss ich KI-generierte Produktbilder im Shop kennzeichnen?

Veröffentlicht: 17.10.2025
imgAktualisierung: 17.10.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
17.10.2025
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ca. 2 Min.
Auf einem Computer wird ein Bild bearbeitet
elenabs / Depositphotos.com
Viele Händler setzen auf KI-generierte Produktbilder. Muss man sie kennzeichnen oder gilt die Kennzeichnungspflicht erst mit dem AI Act?


In der E-Commerce-Welt ist der Einsatz von KI zur Erstellung von Produktbildern und -videos mittlerweile weit verbreitet. Die Technologie ermöglicht es, ansprechende visuelle Inhalte mit geringem Aufwand zu erzeugen. Doch mit dieser Nutzung kommen auch neue rechtliche Anforderungen auf Händler zu. Während viele Unternehmen KI-Tools bereits einsetzen, stellt sich eine zentrale Frage: Muss ich KI-generierte Produktbilder eigentlich kennzeichnen?

KI-generierte Produktbilder: Wie viel Transparenz ist Pflicht?

Aktuell gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, KI-generierte Produktbilder oder -videos als solche zu kennzeichnen. Die bestehende Gesetzeslage bezieht sich nicht auf eine Kennzeichnungspflicht von KI-Inhalten im Kontext des E-Commerce.

Zwar gibt es in Vorschriften wie der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) oder dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) allgemeine Anforderungen an Transparenz und die Vermeidung von Täuschung, jedoch keine expliziten Regelungen, die Unternehmen verpflichten, KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen, solange keine Irreführung der Verbraucher vorliegt.

Was ist der EU AI Act und wie ändert sich die Lage ab 2026?

Der AI Act wird jedoch neue Anforderungen an den Umgang mit KI stellen. Insbesondere könnte Artikel 50 des AI Act für den Handel relevant werden, da diese Vorschrift Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen definiert und verlangt, dass KI-generierte Inhalte sowohl für Menschen als auch für Maschinen als solche erkennbar sind.

Wie genau diese Anforderungen in der Praxis aussehen könnten, ist jedoch noch nicht vollständig geklärt und es bedarf weiterer Auslegung. Der Verordnungstext lässt Spielraum für unterschiedliche Interpretationen, und es gibt noch keine verbindlichen Klarstellungen, wie diese Vorschriften konkret auf den E-Commerce angewendet werden sollen. Eine Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten durch einen Hinweis wie „KI-generiert“ oder durch ein Wasserzeichen im Bild ist jedoch durchaus denkbar.

Kennzeichnungspflicht und mögliche rechtliche Konsequenzen

Ein weiterer Punkt, den Händler sowohl aktuell als auch künftig berücksichtigen sollten, ist, dass KI-generierte Bilder häufig Abweichungen vom tatsächlichen Produkt aufweisen können. Dies könnte dazu führen, dass Verbraucher eine falsche Vorstellung vom Produkt erhalten. Daher könnte eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht nicht nur aus Transparenzgründen, sondern auch zur Vermeidung von Irreführung notwendig werden.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 17.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 17.10.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Tanja Hammer
26.10.2025

Antworten

Eigentlich ist jedes Bild, dass man in Photoshop bearbeitet schon mit KI verändert.
tomski
26.10.2025

Antworten

Die Kennzeichnungswut in Deutschland und in der EU. Wir sind doch nur noch die Marionetten der Politik. Eigentlich ist es irgendwie verständlich das z. B. Meta in Deutschland keine VR-Brillen etc. mehr verkauft hat und unsere ganzen Weltkonzerne den Boden unter den Füßen verlieren, weil vor lauter Vorschriten, Kennzeichnungspflichten etc. etc. gar nichts mehr richtig entwickelt werden kann. Leider ist das sehr traurig und wird uns noch schwer schaden!
cf
17.10.2025

Antworten

Wir verwenden kaum bzw. keine Ki generierten Bilder, da die meisten doch eher unschön aussehen (ist natürlich eine Frage des persönlichen Geschmacks). Aber wenn, dann würde ich die Bilder jetzt sofort schon mit Wasserzeichen kennzeichnen. Denn wenn ich sowas nutze, dann können es die Kunden ruhig wissen (ist ja nix geheimes) und zudem spart es mir später ggf. eine Menge Aufwand, denn die Ki-Verordnung gibt da ja schon recht klare Vorgaben. Metadaten lassen sich später leicht ergänzen im Gegensatz zu Wasserzeichen, bei denen man ja schon darauf achtet, dass diese an einer nicht störenden Stelle im Bild sind.