Die Frage, ob KI-generierte Bilder urheberrechtlich geschützt sind und welche rechtlichen Risiken mit ihrer Nutzung verbunden sein könnten, sorgt immer wieder für Unsicherheit. Besonders bei beliebten KI-Tools wie DALL-E, MidJourney oder Stable Diffusion fragen sich viele Nutzer, ob die Verwendung solcher Bilder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann oder ob sie ohne Sorge und für jegliche Zwecke frei verwendet werden können.
Warum KI-Bilder in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt sind
Nach aktuellem Urheberrecht gilt, dass ein Werk nur dann Schutz genießen kann, wenn es eine sogenannte „persönliche geistige Schöpfung“ darstellt. Das bedeutet, dass ein Mensch kreativ tätig sein und seine Persönlichkeit in das Werk einbringen muss. KI-Bilder erfüllen dieses Kriterium nicht, da sie von einer künstlichen Intelligenz erstellt werden und keine direkte menschliche Urheberschaft zugrunde liegt.
Weder die KI selbst noch der Entwickler der Software oder der Nutzer, der das Bild mit Hilfe der Prompt individuell generiert hat, können als Urheber betrachtet werden. Das hat zur Folge, dass KI-generierte Bilder in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt sind. Sie können also theoretisch frei verwendet werden, solange die Nutzungsbedingungen des KI-Tools, mit dem das Bild erstellt wurde, dies erlauben. Das hat Einfluss auf die Exklusivität: Andere Nutzer desselben KI-Tools könnten dasselbe oder ein sehr ähnliches Bild generieren und ebenfalls verwenden. Außerdem dürfen andere deine KI-erstellten Bilder einfach von deiner Webseite „klauen“. Eine urheberrechtliche Abmahnung ist dann nicht möglich.
Vorsicht vor rechtlichen Grauzonen und Risiken
Allerdings kommt ein weiterer Aspekt ins Spiel: Viele KI-Systeme werden mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert oder bedienen sich öffentlich zugänglicher Inhalte aus dem Internet, was zusätzliche rechtliche Fragen aufwirft. Ein KI-generiertes Bild kann einem bereits bestehenden urheberrechtlich geschützten Werk ähneln, was potenziell zu rechtlichen Problemen führen kann. In solchen Fällen könnten Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz geltend gemacht werden.
Nun mag man auf folgende Idee kommen: Es wird einfach ein Stockfoto in eine KI geladen, um es „ein bisschen zu verändern“. Das bloße Verändern eines Stockfotos mithilfe einer KI macht dessen Nutzung aber nicht automatisch rechtlich unbedenklich. Auch wenn das Bild optisch angepasst wird, bleibt das Original urheberrechtlich geschützt und die echten Urheber können dagegen vorgehen, da es sich um eine unzulässige Bearbeitung handeln könnte. Die Bearbeitung ist nur dann erlaubt, wenn die Lizenzbedingungen des Stockanbieters eine KI-gestützte Veränderung und Weiterverwendung ausdrücklich zulassen. Andernfalls kann es sich um eine unzulässige Nutzung handeln, für die der Verwender haftet – insbesondere, wenn das Originalbild noch erkennbar ist oder gegen Lizenzvorgaben verstoßen wird.
Auch das Markenrecht kann relevant werden. Im Online-Handel sollten KI-generierte Produktbilder keine markenrechtlich geschützten Merkmale enthalten. Wer etwa ein Bild von Sportschuhen per KI erzeugen lässt, um Originalfotos der Hersteller – für die man keine Lizenz hat – zu ersetzen, läuft Gefahr, Markenrechte zu verletzen – insbesondere wenn das Design, Farben oder Logos erkennbar an die Marke erinnern oder diese 1:1 kopieren. Selbst ohne Originalfotos kann eine bildliche Anlehnung an bekannte Produkte eine Irreführung der Verbraucher darstellen und wettbewerbsrechtlich problematisch sein. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten nur neutrale, nicht wiedererkennbare Designs genutzt und markentypische Elemente konsequent ausgeschlossen werden.
Fazit
Die Nutzung von KI-generierten Inhalten im Online-Handel bietet viele Chancen – ist rechtlich aber komplex. Auch wenn KI-Bilder oder Texte keinen klassischen Urheber haben, können Markenrechte, Lizenzbedingungen oder das Wettbewerbsrecht schnell zum Problem werden. Wer Stockfotos verändert, Prompts kreativ nutzt oder Produkte visuell nachbildet, bewegt sich in einem Graubereich. Der rechtssichere Weg: KI-Inhalte nur mit Bedacht einsetzen, auf markenrechtliche Details achten und im Zweifel eigene, eindeutig lizenzierte Materialien verwenden. Kurz gesagt: Es ist kompliziert – aber mit dem nötigen Wissen beherrschbar.
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