Sind KI-generierte Bilder geschützt?

Veröffentlicht: 05.08.2025
imgAktualisierung: 05.08.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
05.08.2025
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ca. 3 Min.
Eine Hand eines Roboters zeichnet mit einem Pinsel Wolken
jayhermiony / Depositphotos.com
Dürfen KI-generierte Inhalte auf Webseiten genutzt werden? Wir klären die wichtigsten Fragen zu Urheberrecht und Haftungsfallen.


Die Frage, ob KI-generierte Bilder urheberrechtlich geschützt sind und welche rechtlichen Risiken mit ihrer Nutzung verbunden sein könnten, sorgt immer wieder für Unsicherheit. Besonders bei beliebten KI-Tools wie DALL-E, MidJourney oder Stable Diffusion fragen sich viele Nutzer, ob die Verwendung solcher Bilder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann oder ob sie ohne Sorge und für jegliche Zwecke frei verwendet werden können.

Warum KI-Bilder in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt sind

Nach aktuellem Urheberrecht gilt, dass ein Werk nur dann Schutz genießen kann, wenn es eine sogenannte „persönliche geistige Schöpfung“ darstellt. Das bedeutet, dass ein Mensch kreativ tätig sein und seine Persönlichkeit in das Werk einbringen muss. KI-Bilder erfüllen dieses Kriterium nicht, da sie von einer künstlichen Intelligenz erstellt werden und keine direkte menschliche Urheberschaft zugrunde liegt.  

Weder die KI selbst noch der Entwickler der Software oder der Nutzer, der das Bild mit Hilfe der Prompt individuell generiert hat, können als Urheber betrachtet werden. Das hat zur Folge, dass KI-generierte Bilder in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt sind. Sie können also theoretisch frei verwendet werden, solange die Nutzungsbedingungen des KI-Tools, mit dem das Bild erstellt wurde, dies erlauben. Das hat Einfluss auf die Exklusivität: Andere Nutzer desselben KI-Tools könnten dasselbe oder ein sehr ähnliches Bild generieren und ebenfalls verwenden. Außerdem dürfen andere deine KI-erstellten Bilder einfach von deiner Webseite „klauen“. Eine urheberrechtliche Abmahnung ist dann nicht möglich.

Vorsicht vor rechtlichen Grauzonen und Risiken

Allerdings kommt ein weiterer Aspekt ins Spiel: Viele KI-Systeme werden mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert oder bedienen sich öffentlich zugänglicher Inhalte aus dem Internet, was zusätzliche rechtliche Fragen aufwirft. Ein KI-generiertes Bild kann einem bereits bestehenden urheberrechtlich geschützten Werk ähneln, was potenziell zu rechtlichen Problemen führen kann. In solchen Fällen könnten Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz geltend gemacht werden.

Nun mag man auf folgende Idee kommen: Es wird einfach ein Stockfoto in eine KI geladen, um es „ein bisschen zu verändern“. Das bloße Verändern eines Stockfotos mithilfe einer KI macht dessen Nutzung aber nicht automatisch rechtlich unbedenklich. Auch wenn das Bild optisch angepasst wird, bleibt das Original urheberrechtlich geschützt und die echten Urheber können dagegen vorgehen, da es sich um eine unzulässige Bearbeitung handeln könnte. Die Bearbeitung ist nur dann erlaubt, wenn die Lizenzbedingungen des Stockanbieters eine KI-gestützte Veränderung und Weiterverwendung ausdrücklich zulassen. Andernfalls kann es sich um eine unzulässige Nutzung handeln, für die der Verwender haftet – insbesondere, wenn das Originalbild noch erkennbar ist oder gegen Lizenzvorgaben verstoßen wird.

Auch das Markenrecht kann relevant werden. Im Online-Handel sollten KI-generierte Produktbilder keine markenrechtlich geschützten Merkmale enthalten. Wer etwa ein Bild von Sportschuhen per KI erzeugen lässt, um Originalfotos der Hersteller – für die man keine Lizenz hat – zu ersetzen, läuft Gefahr, Markenrechte zu verletzen – insbesondere wenn das Design, Farben oder Logos erkennbar an die Marke erinnern oder diese 1:1 kopieren. Selbst ohne Originalfotos kann eine bildliche Anlehnung an bekannte Produkte eine Irreführung der Verbraucher darstellen und wettbewerbsrechtlich problematisch sein. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten nur neutrale, nicht wiedererkennbare Designs genutzt und markentypische Elemente konsequent ausgeschlossen werden.

Fazit

Die Nutzung von KI-generierten Inhalten im Online-Handel bietet viele Chancen – ist rechtlich aber komplex. Auch wenn KI-Bilder oder Texte keinen klassischen Urheber haben, können Markenrechte, Lizenzbedingungen oder das Wettbewerbsrecht schnell zum Problem werden. Wer Stockfotos verändert, Prompts kreativ nutzt oder Produkte visuell nachbildet, bewegt sich in einem Graubereich. Der rechtssichere Weg: KI-Inhalte nur mit Bedacht einsetzen, auf markenrechtliche Details achten und im Zweifel eigene, eindeutig lizenzierte Materialien verwenden. Kurz gesagt: Es ist kompliziert – aber mit dem nötigen Wissen beherrschbar.

Veröffentlicht: 05.08.2025
img Letzte Aktualisierung: 05.08.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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Markus B.
08.08.2025

Antworten

Wie verhält es sich denn, wenn ein KI generiertes Bild zur Anmeldung einer Bildmarke genutzt wird, ist das eine rechtlich zulässige Option?
Redaktion
08.08.2025
Hallo Markus, da das KI-Thema noch relativ neu ist, gibt es hier noch keine eindeutigen Urteile. Vermutlich wird es dabei darauf ankommen, ob es wirklich nur ein KI-generiertes Bild ist, oder ob das Bild nur Teil eines ganzen Erscheinungsbildes ist. Viele Grüße die Redaktion
ralf
06.08.2025

Antworten

Logisch ist das nicht. Ein KI Bild zu erstellen mittels einen Promptes ist aufwendiger, als auf den Auslöser einer Kamera zu drücken. Hier kann ich auch sagen, die Kamera hat das Bild erstellt. Zudem habe ich in der Regel das, was ich fotografiere ebenfalls nicht selber erstellt. Wie kann eine Fotografie nur Ansatzweise eine höheren Schöpfungswert haben? Ich erstelle viele KI Bilder und weiß wie aufwendig es ist, einen Prompt zu erschaffen um ein akzeptables Bild zu bekommen. Die KI ist nichts anders als ein Werkzeug wie eine Kamera oder ein Pinsel mit dem ich ein Werk erschaffe. Ich bin davon überzeugt, dass sich das in Zukunft ändern wird. Denn irgendwann wird es fast nur noch KI Bilder geben und somit wird das Urheberrecht auf Bilder im allgemeinen aussterben. Zumal KI Bilder so gut werden, dass ein Nachweiß, ob etwas fotografiert wurde oder mit KI erstellt worden ist, immer unmöglicher machen wird.
Jens
06.08.2025

Antworten

Liebe Redaktion, wie verhält es sich mit Bilder/Fotos, bei denen ich selbst Urheber des Originals bin? Sind diese nach KI-Bearbeitung weiterhin geschützt oder wird es "vogelfrei"? Grüße
Redaktion
06.08.2025
Hallo Jens, wenn du selbst das Ausgangswerk erstellt hast und die KI als Werkzeug deiner eigenen kreativen Entscheidung genutzt wird, bleibt das bearbeitete Bild urheberrechtlich geschützt – durch dich. Aber: Je mehr die KI „autonom“ erstellt und je weniger Einfluss du hast, desto eher verlierst du diesen Schutz. Viele Grüße, die Redaktion