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KFC bringt Döner raus – und läuft direkt in einen Markenstreit

Veröffentlicht: 29.04.2026
imgAktualisierung: 29.04.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
29.04.2026
img 29.04.2026
ca. 3 Min.
Gefülltes Fladenbrot mit gegrilltem Fleisch, Salat, Rotkohl und Tomaten auf Holzfläche vor orangem Hintergrund
Kesu01 / Depositphotos.com
Ein US-Konzern, ein neuer Produktname, eine eingetragene Marke – und ein Bielefelder Unternehmer, der sich nicht abspeisen lässt.


Seit dem 21. April 2026 bietet Kentucky Fried Chicken in seinen deutschen Filialen für begrenzte Zeit den „Krispy Kebab“ an – ein Hähnchenfilet im Fladenbrot, als KFC-Interpretation des Berliner Klassikers. Die Kampagne dazu: bundesweit, aufwändig, mit einem Augenzwinkern. Als Soundtrack wählte KFC den 90s-Hit „Alles nur geklaut“ von den Prinzen.

Das erwies sich als prophetisch.

Gleicher Name, eingetragene Marke

„Krispy Kebab“ ist kein erfundener Begriff – sondern der eingetragene Name einer Franchise-Kette aus Bielefeld, die unter exakt dieser Bezeichnung Döner-Imbisse betreibt. Der Inhaber Sergen Kolcu sieht durch die KFC-Kampagne seine Rechte verletzt und eine unmittelbare Verwechslungsgefahr. Kunden könnten fälschlicherweise annehmen, es handle sich um eine Kooperation zwischen den beiden Unternehmen.

Das ist kein rein theoretisches Problem: Eine eingetragene Marke schützt ihren Inhaber davor, dass Dritte identische oder ähnliche Bezeichnungen für vergleichbare Waren oder Dienstleistungen nutzen; auch dann, wenn der Dritte ein Weltkonzern ist.

KFC meldet sich — mit einem ungewöhnlichen Angebot

Inzwischen hat KFC Kontakt zu Kolcu aufgenommen. Laut Kolcu bot der Konzern an, in die Verpackung des KFC-Krispy-Kebabs einen Gutschein für das Bielefelder Original beizulegen. Als kostenlose Werbung gewissermaßen. Für Kolcu ist das keine Option. Er hat eine Anwaltskanzlei beauftragt, um seine Interessen zu vertreten.

KFC teilte dem WDR auf Anfrage mit: „Wir wollen keinen Beef!“ Man wolle schauen, was gemeinsam noch möglich sei.

Entschuldigung angenommen? Bislang nicht.

„KFC hat sich entschuldigt und gesagt, das haben sie alles nicht gewollt, und das sei nur ein Zufall gewesen“, sagte Kolcu der Deutschen Presse-Agentur. Die Entschuldigung hat er bislang nicht angenommen. Stattdessen hat er eine Forderung formuliert, um den Streit beizulegen — deren genauen Inhalt er öffentlich nicht nennen wollte.

KFCs mutmaßliche Gegenstrategie: Beschreibung statt Marke

Sollte es zum Rechtsstreit kommen, dürfte KFC argumentieren, dass „Krispy“ eine anglisierte Schreibweise von „crispy“, also knusprig — und „Kebab“ rein beschreibende Begriffe für die Beschaffenheit und Art des Gerichts sind. Dieser Einwand hat markenrechtliches Gewicht: Rein beschreibende Angaben sind grundsätzlich nicht schutzfähig, weil sie für alle Wettbewerber freizuhalten sind.

Die entscheidende Frage ist damit: Ist „Krispy Kebab“ als Kombination hinreichend unterscheidungskräftig — also mehr als eine bloße Beschreibung — oder beschreibt der Name letztlich nur, was auf dem Teller liegt?

Was auf dem Spiel steht

Wird die Marke als schutzfähig eingestuft, stünde KFC vor einem ernsthaften Problem. Im schlimmsten Fall müsste die gesamte Kampagne gestoppt und das Produkt unter einem anderen Namen vermarktet werden. Für einen Konzern, der bereits Millionen in die 360-Grad-Kampagne investiert hat, wäre das ein kostspieliges Ergebnis einer Recherche, die offenbar zu kurz geriet.

Für Online-Händler ist das keine abstrakte Geschichte: Wer neue Produkte oder Produktnamen einführt, sollte vor dem Launch eine Markenrecherche durchführen — im deutschen Markenregister, in der EU-Datenbank und für internationale Märkte entsprechend weiter. Was kreativ klingt, kann bereits vergeben sein.

Fazit

Der Fall zeigt, dass Markenschutz keine Frage der Unternehmensgröße ist. Eine regional aufgebaute Marke kann einem globalen Konzern markenrechtlich standhalten. Ob es zur Einigung kommt oder doch vor Gericht landet, ist offen — Kolcus ungenannte Forderung dürfte dabei das entscheidende Wort haben.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 29.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 29.04.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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