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Checkliste: Was die Kennzeichnungspflicht für dich bedeutet

Veröffentlicht: 14.04.2026
imgAktualisierung: 14.04.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.04.2026
img 14.04.2026
ca. 2 Min.
Wandern-Bild mit KI-Hinweis
Erstellt mit KI
Der AI Act kommt: Ab August müssen bestimmte KI-Inhalte markiert werden. Wir zeigen, wie Unternehmen ab dem Stichtag rechtssicher handeln.


Künstliche Intelligenz ist längst fester Bestandteil moderner Arbeitsabläufe in Unternehmen. Doch mit der technologischen Innovation wächst auch die Verantwortung. Die Europäische Union hat mit dem AI Act (deutsch: KI-Verordnung) einen Rahmen geschaffen, um mehr Transparenz zu schaffen.

Eine der wichtigsten Fristen rückt nun näher: Ab dem 2. August 2026 greifen die umfassenden Kennzeichnungspflichten. Ob Chatbots, generierte Texte oder täuschend echte Deepfakes: Nutzer müssen künftig klar erkennen können, wann sie mit KI interagieren. Für Betriebe bedeutet dies, dass sie ihre internen Prozesse anpassen müssen. Mit dieser Checkliste erfährst du, welche Inhalte kennzeichnungspflichtig sind, wo Ausnahmen bestehen und wie du das alles in die Praxis umsetzt.

Checkliste: KI-Kennzeichnungspflicht (Gültig ab 2. August 2026)

1. Bestandsaufnahme der KI-Anwendungsbereiche

  • Identifizierung aller Stellen, an denen KI zum Einsatz kommt, z. B. 
    in der Kommunikation direkt mit Menschen (z. B. Chatbots, automatisierte Telefon-Assistenz)
  • KI Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte

2. Welche Kennzeichnungspflichten habe ich?

Ab dem 2. August 2026 müssen bestimmte KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden. Dazu gehören:

  • Deepfakes (= Bild-, Ton- und Videoinhalte, die real existierenden Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise als echt wahrgenommen werden könnten, z. B. manipulierte Videos von Personen oder realitätsnahe, aber künstlich erzeugte Produktbilder, die wie echte Fotos aussehen.)
  • Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren (z. B. redaktionelle Beiträge)
  • Chatbots

3. Ausnahmen

  • Werden redaktionelle KI-Texte durch eine menschliche Instanz kontrolliert und verantwortet, entfällt die Kennzeichnungspflicht für Texte. Reine Produkttexte o. ä., die nicht redaktioneller Natur sind, fallen ebenfalls nicht unter die Kennzeichnungspflichten.
  • Nicht kennzeichnungspflichtig sind Inhalte, die offensichtlich fiktiv sind oder nicht täuschend wirken.
  • Ist der KI-Einsatz für Nutzer bereits offensichtlich, entfällt die Hinweispflicht ebenfalls (z. B. bei offensichtlich künstlichen Roboterstimmen).
  • Produktbilder, die nicht als Deepfakes gelten, unterliegen ebenfalls keiner Kennzeichnungspflicht.

4. Umsetzung der Kennzeichnungen

Bilder und Texte (soweit kennzeichnungspflichtig)

  • Die Kennzeichnung muss „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion in klarer und eindeutiger Weise erfolgen, z. B.:
    - „Dieser Inhalt wurde künstlich erzeugt.“  
    - „KI-generierter Inhalt.“  
    - „Dieses Bild wurde mit ChatGPT erstellt.“

Chatbots

Ein Kunde muss erkennen können, dass er mit einem KI-basierten System spricht und nicht mit einem Menschen. Wenn es sich nicht aus den Umständen ergibt: Deutliche Kennzeichnung (z . B.: „Dies ist ein automatisierter Chatbot. Bei Bedarf werden Sie an einen Mitarbeiter weitergeleitet.“). Der Hinweis erfolgt spätestens bei der ersten Interaktion oder beim ersten Kontakt mit dem Inhalt.

Veröffentlicht: 14.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 14.04.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Kai
16.04.2026

Antworten

Die Regelungen der KI-Verordnung halte ich persönlich für sinnvoll. Insbesondere, wenn die KI-Verordnung bei den KI-Systemen nach Risikostufen vorgeht und je nach Risikostufe unterschiedliche Pflichten vorsieht. Besonders „bürokratisch“ finde ich das nicht. Zudem hilft es beim Einschätzen der Authentizität und Verlässlichkeit von Inhalten, wenn KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen (Thema „Deepfakes“) – wenn es denn tatsächlich auch gemacht wird. Das Problem wird in der Praxis sein, dass diejenigen, die sich nicht an die KI-Verordnung halten, oft nicht feststellbar sein werden. Dass China uns in Sachen KI voraus ist, ist unbestreitbar, trotzdem würde ich China nicht unbedingt als Vorbild wählen, wenn man nicht bereit ist, auch die „Unannehmlichkeiten“ von China zu akzeptieren ...
René
15.04.2026

Antworten

Und wieder beschneiden wir uns selbst… Während andere Länder Zukunftstechnologien vorantreiben, überziehen wir sie hier erstmal mit Vorschriften, Kennzeichnungspflichten und Bürokratie. Kaum machen wir einen Schritt nach vorne, folgen direkt drei zurück. Natürlich braucht es Regeln – aber aktuell wirkt es eher wie Misstrauen gegenüber Innovation statt Förderung. Kein Wunder, dass Länder wie China in vielen Bereichen längst an uns vorbeiziehen. Wenn wir so weitermachen, regulieren wir uns am Ende selbst aus dem Wettbewerb.