Kennzeichnungspflicht für KI-Bilder: Was Händler wissen müssen

Veröffentlicht: 28.11.2025
imgAktualisierung: 28.11.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
28.11.2025
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Roboterhände malen ein Bild
fish.irr / Depositphotos.com
Bald tritt eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-generierte Inhalte in Kraft. Online-Händler müssen sich auf neue Regeln einstellen.


Die EU hat Vorschriften für die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten erlassen. Ab dem 2. August 2026 müssen bestimmte Bildinhalte, die mit künstlicher Intelligenz erstellt oder manipuliert wurden, gekennzeichnet werden. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher über den Ursprung der Inhalte aufzuklären und eine mögliche Irreführung zu vermeiden. Besonders Online-Händler sollten die neuen Regelungen kennen, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

Müssen KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden?

Ja, ab dem 2. August 2026 müssen bestimmte KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden. Dazu gehören Deepfakes (Bild-, Ton- und Videoinhalte) sowie Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren (z. B. redaktionelle Beiträge). Die Kennzeichnung soll deutlich machen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Beispielsweise sind Nachrichtenartikel betroffen, nicht jedoch Produktbeschreibungen oder Werbetexte in Online-Shops.

Welche Bilder fallen unter die Kennzeichnungspflicht?

Kennzeichnungspflichtig sind Bild-, Ton- und Videoinhalte, die Deepfakes darstellen. Nicht kennzeichnungspflichtig sind Inhalte, die offensichtlich fiktiv sind oder nicht täuschend wirken.

Was sind Deepfakes?

Deepfakes sind KI-generierte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die real existierenden Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise als echt wahrgenommen werden könnten. Beispiele sind manipulierte Videos von Personen oder realitätsnahe, aber künstlich erzeugte Produktbilder, die wie echte Fotos aussehen.

Müssen KI-generierte Produktbilder gekennzeichnet werden?

Produktbilder, die durch KI generiert wurden, unterliegen unter Umständen der Kennzeichnungspflicht, denn sie könnten als Deepfakes gelten, wenn die KI realistisch wirkende, aber falsche Darstellungen erzeugt oder es sich um Bilder von nicht existierenden Menschen handelt (z. B. Frau trägt ein buntes Sommerkleid am Strand als Tragebeispiel für einen Bekleidungsshop). Solche Bilder, die realistisch wirken und täuschend echt erscheinen, unterliegen der Kennzeichnungspflicht.

Wie müssen KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden?

Laut Art. 50 der KI-Verordnung muss die Kennzeichnung „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung in klarer und eindeutiger Weise“ erfolgen. Beispiele für Formulierungen sind:  

  • „Dieser Inhalt wurde künstlich erzeugt.“  
  • „KI-generierter Inhalt.“  
  • „Dieses Bild wurde mit ChatGPT erstellt.“  

Außerdem sollte ein Blick in die Lizenzbedingungen der jeweiligen Tools geworfen werden, ob diese darüber hinaus gesonderte Kennzeichnungspflichten enthalten. Auch Plattformen könnten zunehmend eigene Regeln für die Offenlegung von KI-Inhalten einführen.

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Welche Ausnahmen gibt es?

Ausnahmen gelten für:  

  • Inhalte, die zur Aufdeckung, Verhütung oder Verfolgung von Straftaten verwendet werden.  
  • Künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke, bei denen der künstliche Ursprung nur allgemein offengelegt werden muss.  

Müssen KI-Bilder rückwirkend gekennzeichnet werden?

Nach dem jetzigen Stand geht man davon aus, dass eine Rückwirkung für bereits erzeugte und veröffentlichte Inhalte grundsätzlich nicht besteht. Wer aber ohnehin kennzeichnen muss oder will, sollte bereits jetzt damit anfangen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Können Strafen drohen?

Ja, Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zusätzlich besteht das Risiko von Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände.

Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht?

Die Kennzeichnungspflicht tritt am 2. August 2026 in Kraft.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 28.11.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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